Praktische Aspekte der Einführung des Euro: aktualisierte Fassung (1998)

Die Kommission stellt eine Bilanz über die im Hinblick auf die Einführung des Euro entfalteten praktischen Vorbereitungen des privaten und öffentlichen Sektors auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene zu berichten und auf die von der Kommission geplanten künftigen Maßnahmen hinzuweisen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 11. Februar 1998: „Praktische Aspekte der Einführung des Euro: aktualisierte Fassung" [KOM(98) 61 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Im Anschluss an die Mitteilung der Kommission vom 1. Oktober 1997 [KOM(97) 491 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht], die einen Überblick über die im Hinblick auf die Einführung des Euro erforderlichen praktischen Vorarbeiten gab, werden in dieser Mitteilung die erzielten Fortschritte aufgezeigt.

Nationalen Verwaltungen. Die Vorbereitungen der nationalen Verwaltungen kommen rasch voran. 11 Mitgliedstaaten (Belgien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Finnland, Frankreich, Portugal, Spanien) haben bislang einen nationalen Umstellungsplan oder in einem Fall (Deutschland) den Entwurf eines umfassenden Euro-Einführungsgesetzes veröffentlicht.

Alle Mitgliedstaaten haben ihre Absicht bekannt gegeben, handelbare Schuldtitel des Zentralstaats entweder gleich zu Beginn von Stufe 3 oder spätestens zum Zeitpunkt ihres Beitritts zur WWU umzustellen.

Kommunikation. Im Bereich der Kommunikation hat die Intensivierung von Maßnahmen für die breite Öffentlichkeit, kleine und mittlere Unternehmen, Lokalverwaltungen, öffentliche Bedienstete (in den Mitgliedstaaten und bei den europäischen Institutionen) und Drittländer höchste Priorität. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei bestimmten Bevölkerungsgruppen wie Senioren, Behinderten und sonstigen hilfsbedürftigen Personen zu widmen.

Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits weit reichende Aufklärungskampagnen in enger Partnerschaft mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament eingeleitet.

Fragen in der Übergangsphase. Da die Finanzoperationen der Organe der Gemeinschaft zum überwiegenden Teil auf ECU basieren, wird die Umstellung auf den Euro zu einem großen Teil am 1.1.1999, d. h. ohne eine Übergangszeit, erfolgen. Es werden nur in sehr begrenztem Maße spezifische Rechtsvorschriften erlassen werden müssen, und die praktische Umstellung dürfte keinerlei Brüche verursachen. Im Übrigen wird die Verwaltung des Gemeinschaftshaushalts durch die Umstellung erheblich vereinfacht.

Der Europäische Rat von Luxemburg (12./13. Dezember 1997) hat den 1. Januar 2002 als Zeitpunkt für die Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen in allen zur ersten Teilnehmergruppe der Währungsunion gehörenden Mitgliedstaaten bestätigt.

Ferner bildet sich ein breiter Konsens darüber heraus, dass die Dauer des Parallelumlaufs verkürzt werden sollte: Die meisten Mitgliedstaaten haben bereits erklärt, dass die Dauer des Parallelumlaufs bei ihnen wesentlich kürzer sein wird als sechs Monate. Die logistischen Probleme im Zusammenhang mit der Lagerung der Euro-Banknoten und -Münzen bis zum Jahr 2001, Großlieferungen an die Geschäftsbanken usw. werden derzeit unter anderem geprüft.

Münzen und Geldscheine. Die Stückelung und die technischen Merkmale der Euro-Münzen sind inzwischen vereinbart worden. Die Entschließung des Rates vom 19. Januar 1998 bestätigt diese Vereinbarung.

Der endgültigen Gestaltung der gemeinsamen Seite der Münzen hat der Rat am 17. November 1997 zugestimmt. Sechs Länder (Frankreich, Deutschland, Österreich, Irland, Italien und Belgien) haben bereits das Design der nationalen Seite ihrer Euro-Münzen öffentlich vorgestellt.

Umrechnungskurse und Rundungsregeln. Die Kommissionsdienststellen untersuchen auch weiterhin die Fragen, die sich in Bezug auf den Rechtsrahmen des Euro stellen. Klärungsbedarf bestand vor allem in zwei Bereichen, der Verwendung der Umrechnungskurse und der Ausgestaltung der Rundungsregeln:

Informationssysteme. In der Frage der Anpassung der Informationssysteme gelangte man bei der Zusammenkunft von Vertretern der IT-Industrie und der Kommission vor allem zu folgenden beiden Schlussfolgerungen:

Euro-Symbol. Für die internationale Anerkennung des Euro-Symbols wurde durch Registrierung bei der Internationalen Normenorganisation (ISO) gesorgt. Die Kommission hat detaillierte Vorschläge für die Einführung des Euro-Symbols in die Computer-Tastaturen vorgelegt.

Bankentgelte. In den Euro-Verordnungen ist die Frage der Bankentgelte im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro nicht geregelt. Allerdings werden die Möglichkeiten der Banken durch diese Verordnungen und nationale Vorschriften eingeschränkt: So wären beispielsweise am Ende der Übergangszeit Entgelte für die Umrechnung von Zahlungseingängen und des Kontostandes sowie für die Umstellung eines Kontos nicht zulässig, noch dürfte für eine in Euro denominierte Dienstleistung ein höheres Entgelt verlangt werden als für die gleiche Dienstleistung in der nationalen Währungseinheit.

In der Praxis wird die Politik der Banken vor allem vom Wettbewerbsdruck abhängen: Im allgemeinen haben die Banken nicht die Absicht, für die Umrechnung von Zahlungseingängen oder -ausgängen in der nationalen Währungseinheit oder in der Euro-Einheit oder für die Umstellung von Konten von der nationalen Währungseinheit in die Euro-Einheit während oder am Ende der Übergangszeit ein Entgelt zu verlangen; dies gilt auch für den Umtausch "haushaltsüblicher" Beträge an Banknoten und Münzen in Phase C.

Die Kommission wird eine Empfehlung vorlegen, die "Standards guten Verhaltens" für unentgeltliche Umrechnungsleistungen der Banken enthalten wird.

Doppelte Preis- und Betragsangaben. Doppelte Preis- und Betragsangaben werden beim Übergang zum Euro eine Schlüsselrolle spielen, und die meisten Einzelhandelsgeschäfte, Versorgungsunternehmen usw. planen doppelte Preisangaben und Finanzinformationen selbst dann, wenn sie dazu nicht verpflichtet sein sollten. Die Kommission hält eine Verpflichtung zur doppelten Preis- und Betragsangabe durch Gemeinschaftsrecht nicht für ein angemessenes Mittel, um doppelte Angaben entsprechend den Verbraucherbedürfnissen zu gewährleisten und die Kosten des Übergangs zum Euro möglichst niedrig zu halten. Dennoch beabsichtigt die Kommission, eine Empfehlung zu den Verhaltensstandards zu verabschieden, die darauf abzielen, der Bevölkerung Klarheit und Rechtssicherheit zu geben. Diese Grundprinzipien beständen in

Doppelte Preis- und Betragsangaben sind aber nur eine unter vielen anderen Kommunikationsmöglichkeiten zur Gewöhnung der Bevölkerung an Preise und Werte in Euro.

Kleine Unternehmen. Die kleinen Unternehmen stellen einen Sonderfall dar. Sie sind mit zweierlei Gefahren konfrontiert:

Schließlich wird die Information über das Bildungswesen eine der wirkungsvollsten Maßnahmen zur Information der Bevölkerung sein.

Letzte Änderung: 22.06.2006