Die Konvergenz in der Europäischen Union im Jahr 1996

1) ZIEL

Überblick über den Konvergenzstand und die Vereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit den Vertragsverpflichtungen, um festzustellen, ob eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung einer Einheitswährung erfüllt.

2) RECHTSAKT

Bericht der Kommission vom 6. November 1996 über die Konvergenz in der Europäischen Union im Jahr 1996 [KOM(96) 560 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Allgemeine Bewertung

Seit Beginn der zweiten Stufe der WWU haben alle Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur Erreichung eines hohen Grades an dauerhafter Konvergenz substantielle Ergebnisse erzielt. Zahlreiche Mitgliedstaaten haben 1996 raschere Fortschritte gemacht, insbesondere bei der Haushaltskonvergenz.

Die meisten Mitgliedstaaten wenden immer noch Rechtsvorschriften an, die nicht mit den Artikeln 108 und 109 (vormals Artikel 107 und 108) EG-Vertrag vereinbar sind, insbesondere hinsichtlich der Zentralbanksatzungen. Mehrere Mitgliedstaaten bereiten Vorschläge zur Änderung ihrer Rechtsvorschriften in diesen Punkten vor oder haben bereits entsprechende Vorschläge vorgelegt.

Bei der Preisstabilität haben Finnland, die Niederlande und Deutschland die besten Ergebnisse erzielt, was einen Referenzwert von 2,7 % ergab. In zehn Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Finnland und Schweden) lagen die durchschnittlichen Inflationsraten unter dem Referenzwert. In den fünf restlichen Mitgliedstaaten (Griechenland, Spanien, Italien, Portugal und Vereinigtes Königreich) lagen die Inflationsraten zwar über dem Referenzwert, doch zeigten diese Abweichungen eine sinkende Tendenz.

Auf der Grundlage der Zahlen des Haushaltsjahres 1995 bestand nur in drei Mitgliedstaaten (Dänemark, Irland und Luxemburg) kein übermäßiges öffentliches Defizit im Vergleich zu dem Referenzwert von 3 % des BIP. Ein vierter Mitgliedstaat, die Niederlande, dürfte dieses Haushaltskriterium 1996 erfüllen.

Ende 1996 dürfte der Bruttoschuldenstand der öffentlichen Hand in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) in drei Mitgliedstaaten (Frankreich, Luxemburg und Vereinigtes Königreich) weiterhin unter dem Referenzwert von 60 % des BIP bleiben. Deutschland und Finnland, deren Schuldenquote bislang unter dem Referenzwert lag, dürften diesen Schwellenwert Ende 1996 überschreiten.

Von den elf Währungen, die gegenwärtig am Wechselkursmechanismus teilnehmen, gehören neun erheblich länger als zwei Jahre dem WKM an (die belgische, dänische, deutsche, spanische, französische, irische, luxemburgische, niederländische und portugiesische Währung). Österreich ist dem Wechselkursmechanismus Anfang 1995, Finnland Mitte Oktober 1996 beigetreten. Vier Mitgliedstaaten (Griechenland, Italien, Schweden und Vereinigtes Königreich) nehmen gegenwärtig nicht am Wechselkursmechanismus teil.

Der Referenzwert für das Niveau der langfristigen Zinssätze lag bei 8,7 %. In elf Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich) lagen die durchschnittlichen Zinssätze unter dem Referenzwert.

Vor allem in Anbetracht der anhaltenden Haushaltsungleichgewichte (die allerdings abnehmen) in den meisten Mitgliedstaaten - in elf Mitgliedstaaten ist das öffentliche Defizit noch übermäßig groß - liegt es auf der Hand, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten noch keine hinreichenden Fortschritte bei der Verwirklichung eines hohen Grades an dauerhafter Konvergenz erzielt hat.

Bewertung nach Mitgliedstaaten

Erfüllt der betreffende Mitgliedstaat das Konvergenzkriterium?

1996

Preisindex

Haushaltsdefizit

Öffentlicher Schuldenstand

Wechselkurs

Zinssatz

Belgien

ja

nein

nein

ja

ja

Dänemark

ja

ja

nein

ja

ja

Deutschland

ja

nein

nein

ja

ja

Griechenland

nein

nein

nein

nein

nein

Spanien

nein

nein

nein

nein

nein

Frankreich

ja

nein

ja

ja

ja

Irland

ja

ja

nein

ja

ja

Italien

nein

nein

nein

nein

nein

Luxemburg

ja

ja

ja

ja

ja

Niederlande

ja

nein

ja

ja

ja

Österreich

ja

nein

nein

nein

ja

Portugal

nein

nein

nein

nein

nein

Finnland

ja

nein

nein

nein

ja

Schweden

ja

nein

nein

nein

ja

Vereinigtes Königreich

nein

nein

ja

nein

ja

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Entscheidung 96/736/EG des Rates vom 13. Dezember 1996 gemäß Artikel 121 (vormals Artikel 109 j Absatz 3) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über das Inkrafttreten der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion [Amtsblatt L 335 vom 24.12.1996]

Auf der Grundlage der Berichte der Kommission und des Europäischen Währungsinstituts sowie der Empfehlung der Kommission hat der Rat beurteilt, ob die einzelnen Mitgliedstaaten die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung einer einheitlichen Währung erfüllen und ob eine Mehrheit der Mitgliedstaaten diese Voraussetzungen erfüllt. Folglich tritt die Gemeinschaft 1996 nicht in die dritte Stufe der WWU ein, und das Verfahren nach Artikel 121 (vormals Artikel 109 j Absatz 4) EG-Vertrag wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahr 1998 angewandt.

Letzte Änderung: 11.08.2002