Agenda für die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt
Die Zunahme des Luftverkehrs in Europa verlangt eine Einbeziehung der allgemeinen Luftfahrt und der Geschäftsreiseluftfahrt in die Initiativen der Europäischen Union (EU) zum Verkehrsbereich. Wichtigste Ziele sind eine bessere Datenerfassung, die Gewährleistung von Verhältnismäßigkeit bei den Vorschriften, eine angemessene Einbindung des Sektors in die Initiativen der Kommission sowie eine bessere Nutzung der bestehenden Kapazitäten und die Optimierung des Zugangs zu den Auslandsmärkten bei gleichzeitiger Sicherstellung der Umweltverträglichkeit.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 11. Januar 2008 „Agenda für eine nachhaltige Zukunft der allgemeinen Luftfahrt und der Geschäftsreiseluftfahrt“ [KOM(2007) 869 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Nach ihrer Untersuchung zum Sektor der allgemeinen Luftfahrt und der Geschäftsreiseluftfahrt * schlägt die Kommission vor, diesen Sektor in die Luftverkehrspolitik der Europäischen (EU) einzubeziehen, um die Verhältnismäßigkeit der Vorschriften zu gewährleisten und die vorhandenen, aber begrenzten Infrastrukturen und Ressourcen optimal zu nutzen.
Die vorliegende Mitteilung erstreckt sich auf
- alle Operationen von Zivilluftfahrzeugen außer dem gewerblichen Luftverkehr,
- entgeltliche Operationen der Zivilluftfahrt, die auf Nachfrage stattfinden (Luftarbeit, Flugtraining, Sportfliegerei, Lufttaxi-Flüge auf Nachfrage, usw.).
Stellenwert der allgemeinen Luftfahrt und der Geschäftsreiseluftfahrt in der EU
Die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt sind eine expandierende Branche mit stark diversifizierter Flotte. Sie verfügt über etwa 50 000 motorgetriebene Luftfahrzeuge in Europa. Daneben sind 180 000 bis 200 000 ultraleichte und nicht motorgetriebene Flugzeuge im Sport- und Freizeitbereich im Einsatz. Im Jahr 2006 waren nahezu 10 % aller von Eurocontrol (EN) registrierten Luftfahrzeugbewegungen diesem Sektor zuzuordnen. Die weitere Entwicklung dieses Sektors wird von folgenden Faktoren beeinflusst:
- höherer Bedarf an Mobilität, Flexibilität und Punkt-zu-Punkt-Diensten,
- zunehmende Überlastung der wichtigsten Flughäfen,
- sicherheitstechnische Sachzwänge,
- stetige Bestrebungen von Unternehmen und Einzelpersonen, ihren Produktivitätszuwachs zu erhöhen,
- Entwicklung neuer Technologien, die Luftfahrzeuge effizienter und kostengünstiger machen.
Die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt tragen zur Forschung und Entwicklung im Bereich der Luft- und Raumfahrt bei und “liefern” qualifiziertes Personal für die gesamte Luftfahrtbranche. Sie haben außerdem einen spezifischen sozialen und wirtschaftlichen Nutzen, indem sie bedarfsspezifische, flexible und qualitativ hochwertige Beförderungsdienste für Einzelpersonen, Unternehmen und lokale Gemeinschaften gewährleisten. Diese Dienstleistungen ermöglichen es, die Mobilität von Personen, die Produktivität von Unternehmen und den regionalen Zusammenhalt zu verbessern.
Agenda für die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt
Die Europäische Kommission formuliert sieben Prioritäten für eine nachhaltige Zukunft der allgemeinen Luftfahrt und der Geschäftsreiseluftfahrt:
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Verbesserung der Statistiken über die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt, denn die politischen Entscheidungsträger können nur in Kenntnis der Sachlage angemessene Regelungen für diesen Sektor festlegen
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Klärungen bestimmter Begriffe, um unterschiedliche Auslegungen rechtlicher Definitionen durch Betreiber und Regulierungsbehörden zu vermeiden. Diese Divergenzen wirken sich nachteilig auf das Funktionieren des Binnenmarktes aus und verhindern eine einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Insbesondere präzisiert die Kommission in ihrer Mitteilung die Begriffe „Staats-/Zivilluftfahrzeug“ und “Beförderung im gewerblichen Luftverkehr“
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Gewährleistung angemessener Regelungen und der Subsidiarität bei den Regelungen angesichts der äußerst unterschiedlichen Verhältnisse in diesem Sektor. Ein gutes Beispiel ist die Verordnung (EG) Nr. 216/2008, denn ihre wichtigsten Anforderungen gelten für alle Betreiber, während bei Bedarf strengere Normen auf der Grundlage bestimmter Kriterien hinzugefügt werden. Die Kommission befasst sich insbesondere mit den Bedenken der Beteiligten hinsichtlich lokaler Flüge und der Sportfliegerei.
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Ermöglichung einer besseren Nutzung bestehender Kapazitäten (Flughäfen und Flugplätze sowie Luftraum), um diese Kapazitäten entsprechend dem allgemeinen Wachstum des Verkehrs zu steigern. Werden die Kapazitäten nicht erweitert, könnten die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt beim Zugang zum Luftraum und zu Infrastrukturen in einen Wettbewerb mit dem gewerblichen Luftverkehr geraten. Die Kommission empfiehlt eine bessere Planung, um die bestehenden Infrastrukturen besser zu nutzen, die Entwicklung neuer Technologien (automatisierte Systeme für den Luftverkehr, Satellitennavigationssysteme, usw.) sowie die Einrichtung einer EU-Beobachtungsstelle. Darüber hinaus treibt die Kommission eine Reihe von Reformen im Rahmen des einheitlichen europäischen Luftraums und des Projekts SESAR voran.
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Erleichterung des Zugangs zu Auslandsmärkten, um die europäische Präsenz auf diesen Märkten zu verstärken. Die Fertigungsbranche im Bereich der allgemeinen Luftfahrt und der Geschäftsreiseluftfahrt ist leistungsstark und setzt neue Technologien ein, die der EU einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Die Kommission will eine Verstärkung der europäischen Präsenz auf den Auslandsmärkten fördern. Außerdem unterstützt die Kommission die besonderen Interessen der Geschäftsreiseluftfahrt und hat zugesichert, dass sie diesen Interessen bei der Entwicklung der Außenbeziehungen der EG im Bereich des Luftverkehrs und der Aushandlung von Luftverkehrsabkommen Geltung verschaffen wird.
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Gewährleistung der Umweltverträglichkeit, denn dieser Sektor verursacht wie die meisten anderen Formen des Verkehrs Lärm und gasförmige Emissionen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken. Längerfristig wird die Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) prüfen, ob es notwendig ist, die einschlägigen „grundlegenden Anforderungen“ im Luftfahrtbereich zu ändern. Auch eine Überprüfung der Zertifizierungsnormen und eine bessere Ausbildung der Piloten können zur Verringerung dieser negativen Auswirkungen beitragen. Bei den Treibhausgasemissionen schlägt die Kommission vor, das gemeinschaftliche System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten auf die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt auszuweiten. Sie prüft auch die Möglichkeiten im Bereich weniger umweltbelastender Kraftstoffe.
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Förderung von Forschung und Entwicklung, denn die Forschung in diesem Sektor verfügt über ein sehr dynamisches Umfeld. Der wettbewerbliche und wirtschaftliche Erfolg der allgemeinen Luftfahrt und der Geschäftsreiseluftfahrt hängt in starkem Maße von der Innovation und der Forschung in Luft- und Raumfahrt ab. Die Kommission wird Initiativen in dieser Richtung daher über ihr Forschungsrahmenprogramm unterstützen.
Hintergrund
Mit Blick auf Initiativen wie der Erweiterung der gemeinschaftlichen Zuständigkeiten in den Bereichen Sicherheit und Gefahrenabwehr, Modernisierung des einheitlichen europäischen Luftraums und Einrichtung neuer Systeme für das Flugmanagement in Europa sowie angesichts der zu erwartenden Kapazitätsverknappungen und der Besorgnis über die Umweltauswirkungen des Luftverkehrs wird die Einbeziehung der allgemeinen Luftfahrt und der Geschäftsreiseluftfahrt dringend notwendig. Aus diesem Grund hat sich die Kommission mit den besonderen Gegebenheiten dieses Sektors befasst und legt eine Agenda für die nachhaltige Zukunft der allgemeinen Luftfahrt und der Geschäftsreiseluftfahrt vor.
Schlüsselwörter des Rechtsakts
- Allgemeine Luftfahrt und Geschäftsreiseluftfahrt: Der Begriff „allgemeine Luftfahrt und Geschäftsreiseluftfahrt“ deckt ein sehr weites Feld ab. Dieses reicht von der Sportfliegerei mit Segelflugzeugen bis hin zum Betrieb hochleistungsfähiger Geschäftsflugzeuge und spezialisierter Luftarbeit.
Letzte Änderung: 06.05.2008