Transeuropäische Netze: Entwicklung eines integrierten Konzepts

Die Infrastrukturen für Verkehr, Energie und Telekommunikation, die bislang national ausgelegt waren, müssen europaweit in transeuropäischen Netzen harmonisiert, verbunden und integriert werden. Das zunehmende Umweltbewusstsein führt außerdem dazu, dass die Nutzung von Räumen und Infrastrukturen überdacht wird. Vor diesem Hintergrund beauftragte die Kommission 2006 eine Lenkungsgruppe mit der Prüfung eines integrierten TEN-Ansatzes und einer Bestandsaufnahme der transeuropäischen Netze, deren Schlussfolgerungen sie jetzt vorstellt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 21. März 2007 „Transeuropäische Netze: Entwicklung eines integrierten Konzepts“ [KOM(2007) 135 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die transeuropäischen Netze (TEN) sind ein ehrgeiziges Vorhaben, mit dem die Europäische Union ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und damit Wachstum und Beschäftigung fördern will. Große Industrieprogramme wie GALILEO, ERTMS oder SESAR stützen sich auf die Logik der Europäisierung der Verkehrsinfrastrukturen, auch wenn diese oft unter rein nationalem Blickwinkel konzipiert wurden.

Der nachhaltige Einsatz von Ressourcen ist ein wesentliches Element der TEN-Politik, was sich daran ablesen lässt, dass umweltfreundliche Verkehrsträger eine besondere Stellung unter den vorrangigen Projekten einnehmen.

TEN-Bilanz 2006

Bei der Umsetzung der Verkehrsnetze hinken 30 vorrangige Projekte dem ursprünglichen Zeitplan hinterher. Es fehlt an Mitteln für die notwendigen und sehr kostenaufwändigen neuen Infrastrukturen. So ist das Netz nach wie vor unvollständig und allein für die vorrangigen Projekte werden ca. 160 Mrd. Euro an Investitionskosten für die Finanzplanung 2007-2013 benötigt. Auch in Zukunft werden die Beiträge der Gemeinschaft überwiegend aus dem Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) und dem KOHÄSIONSFONDS bestritten. Daneben fördert auch die Europäische Investitionsbank (EIB) Infrastrukturen mit Darlehen sowie mit einem eigenen Garantiefonds.

Die Kommission hat jüngst die Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze aktualisiert (Entscheidung Nr. 1364/2006/EG). 42 Projekte, darunter 10 Projekte für Gasnetze, gelten als von europäischem Interesse. Bis 2013 wird die EU mindestens 30 Mrd. Euro in die Infrastrukturen investieren müssen. Von 2000 bis 2006 wurden aus dem TEN-Haushalt bereits etwa 140 Millionen Euro in transeuropäische Energienetze investiert. 2007-2013 ist im Finanzrahmen ein Betrag von 155 Mio. Euro vorgesehen. Auch hier hat die Kommission nochmals unterstrichen, dass die bereitgestellten Beträge angesichts der Herausforderungen und des Bedarfs gering sind.

Auf dem Gebiet der Telekommunikation konzentrieren sich die Investitionen derzeit auf die Modernisierung der bereits vorhandenen Netze. In ihrer Mitteilung „Überwindung der Breitbandkluft“ hat die Kommission die Diskrepanzen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten aufgezeigt und die Mitgliedstaaten aufgefordert, konkrete Maßnahmen zu treffen und Ziele festzusetzen, um die Kluft bis 2010 zu überbrücken. Soweit die Marktkräfte nicht ausreichen, ist die öffentliche Hand zur Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten des Telekommunikations- und Beihilferechts aufgerufen. Um den zuständigen Behörden eine bessere Einschätzung ihres Infrastrukturbedarfs und die bessere Nutzung der laufenden Arbeiten zu ermöglichen, bedarf es einer Kartierung der bestehenden Infrastrukturen.

Entwicklung eines integrierten Konzepts : die Schlussfolgerungen der Lenkungsgruppe

Die auf Antrag der Kommission am 20. Juli 2005 eingesetzte Lenkungsgruppe hat sich mit Synergien zwischen den transeuropäischen Netzen, mit Finanzierungsmöglichkeiten und mit der Aufteilung der Finanzierung auf verschiedene Finanzinstrumente der Gemeinschaft befasst. So wurde festgestellt, dass sich die Kombination von Schienen- und Straßenverkehr bewährt hat (geringerer Landschaftsverbrauch, geringere Kosten und Umweltauswirkungen) und dass die Kombination von TEN untereinander mit konkreten Vorteilen verbunden ist. Dabei scheinen die Synergien zwischen den Telekommunikationsnetzen und den Verkehrsnetzen am vielversprechendsten. Für die Zusammenschaltung von Elektrizitätsnetzen gibt es interessante Möglichkeiten, die zu untersuchen wären.

Die Lenkungsgruppe unterstreicht auch die potenziellen Vorteile des integrierten TEN-Konzepts für die Umwelt. Bei den 30 vorrangigen Vorhaben der transeuropäischen Verkehrsnetze handelt es sich überwiegend um Projekte, die umweltfreundlichere und energieeffizientere Verkehrsarten wie Schienenverkehr und Binnenschifffahrt fördern. Der Verbund der einzelstaatlichen Energienetze und die Anbindung erneuerbarer Energiequellen werden in allen Mitgliedstaaten eine Optimierung der Kapazitätsnutzung und mithin eine Verringerung der Umweltauswirkungen ermöglichen.

Die Lenkungsgruppe hat folgende Empfehlungen gegeben:

Die neuen Technologien

In dem Zwischenbericht zum Verkehrsweißbuch der Kommission von 2001 wird die Rolle gewürdigt, die neue Technologien bei der Bereitstellung sicherer und nachhaltiger Mobilität von Personen und Gütern spielen können. Zahlreiche Systeme, wie Intelligente Verkehrssysteme (IST), das Europäische Eisenbahnverkehrsmanagementsystem (ERTMS) und das europäische Projekt des Satellitennavigationssystems GALILEO, sind wirksame Instrumente zur Steigerung der Sicherheit, zur Infrastrukturentlastung und zur Abmilderung der ökologischen Auswirkungen des Verkehrs.

Die Gruppe empfiehlt, Investitionen in intelligente Verkehrssysteme (ITS) von Anfang an in die Planung aller neuen TEN-V-Vorhaben einzubeziehen.

Rechtliche Klarstellung der Kumulierung von Gemeinschaftsmitteln

Die Lenkungsgruppe gelangte zu der Schlussfolgerung, dass die Anhäufung von Subventionen aus mehreren Gemeinschaftsfonds ausgeschlossen sein muss. Die Lenkungsgruppe hat die Notwendigkeit bekräftigt, über die unterschiedlichen Rechtsinstrumente hinweg ein kohärentes Konzept zu wahren. Bei der Gewährung von TEN-Zuschüssen wird die Kommission daher prüfen, ob die Vorhaben nicht eine Finanzierung aus den Strukturfonds oder dem Kohäsionsfonds erhalten haben.

Der Lenkungsgruppe zufolge erklären sich die Verzögerungen bei der Verwirklichung der vorrangigen Verkehrsprojekte insbesondere durch die Schwierigkeit, die Regeln für die Vergabe von Gemeinschaftszuschüssen aus dem TEN-Haushalt mit dem tatsächlichen Finanzbedarf vorrangiger Großprojekte in Einklang zu bringen. Die neue TEN-Verordnung sollte eine bessere Kofinanzierung der technisch und finanziell komplexen grenzüberschreitenden Großprojekte ermöglichen.

Die Lenkungsgruppe verweist auch auf die Vorteile der Finanzierungsmöglichkeiten durch öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)sowie auf die Bedeutung des von der EIB verwalteten Garantiefonds zur Förderung der Finanzierung der TEN-V durch ÖPP. Dieses Instrument könnte das Risiko unzureichender Einnahmen während der ersten Betriebsjahre eines Projekts abfedern und eine deutliche Hebelwirkung entfalten.

ÖPP auf Verfügbarkeitsgrundlage werden auch wesentlicher Bestandteil der nach der neuen Verordnung der transeuropäischen Verkehrs- und Energiennetze für einen Finanzbeitrag der Gemeinschaft in Betracht kommenden Subventionsformen sein.

Letzte Änderung: 02.04.2008