Das Programm Marco Polo II

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 zur Aufstellung des zweiten Marco Polo-Programms über die Gewährung von Finanzhilfen der EU zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Förderfähige Aktionen

Folgende Aktionen waren förderfähig:

Auswahlkriterien der eingereichten Vorschläge

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Intermodalität: Intermodalität, auch als Multimodalität bekannt, ist ein Qualitätsindikator für den Grad der Integration zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern. Mehr Intermodalität bedeutet mehr Integration und Komplementarität zwischen den Verkehrsträgern, was Spielraum für eine effizientere Nutzung des Verkehrssystems bietet.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Aufstellung des zweiten Marco Polo -Programms über die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems ( Marco Polo II ) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1382/2003 (ABl. L 328 vom 24.11.2006, S. 1-13)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Das Marco-Polo-Programm – Ergebnisse und Ausblick (COM(2013) 278 final vom 14.5.2013)

Letzte Aktualisierung: 10.08.2020