Luftraumklassifizierung für Sichtflüge
Die vorliegende Verordnung, die eine Luftraumklassifizierung vornimmt, stellt eine neue Stufe bei der Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums dar. Ihr Ziel ist es, die Flugsicherheit zu erhöhen und beim Flugverkehrsmanagement nationale Grenzen zu überwinden.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 730/2006 der Kommission vom 11. Mai 2006 über die Luftraumklassifizierung und den Zugang von Flügen nach Sichtflugregeln * zum Luftraum oberhalb der Flugfläche 195 [Amtsblatt L 128 vom 16.5.2006]
ZUSAMMENFASSUNG
Die vorliegende Verordnung führt eine einheitliche Klassifizierung und einheitliche Regeln für den gesamten Luftraum oberhalb von 19.500 Fuß ein. Dadurch wird ein transparenter Rahmen für grenzüberschreitende Flüge in Europa geschaffen und der Zugang für so genannte VFR-Flüge (Flugbetrieb nach Sichtflugregeln) erleichtert. Die Regelung macht ferner das Luftraumsystem für ausländische Piloten leichter verständlich. Die Europäische Kommission hat gemäß dem Vorschlag der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) den Luftraum oberhalb der Flugfläche 195 als Luftraumklasse C eingestuft.
Die Luftraumklassen verweisen auf die darin geleisteten Dienstleistungen, abhängig vom Flugbetrieb, sowie auf Mindestwetterbedingungen zur Durchführung von Sichtflügen. Jeder Luftraumklasse wird ein Buchstabe von A bis G zugeordnet, wobei A die restriktivste und am besten gesicherte und G die am wenigsten kontrollierte ist. Die Klassen werden den Lufträumen verkehrsabhängig zugeteilt und für jede Klasse gelten andere Restriktionen.
Hintergrund
Das Europäische Parlament und der Rat haben 2004 einen ehrgeizigen Rechtsrahmen vereinbart: den einheitlichen europäischen Luftraum. Sie haben zudem die Kommission mit der Ausarbeitung von Durchführungsverordnungen in den Bereichen Erbringung von Dienstleistungen, Luftraum und Interoperabilität beauftragt. Die Europäische Kommission hat bereits Maßnahmen und Initiativen wie SESAR (europäisches System der neuen Generation für das Flugverkehrsmanagement) und die Erweiterung der Aufgaben der Europäischen Agentur für Flugsicherheit eingeleitet.
Schlüsselwörter des Rechtsakts
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (eg) nr. 730/2006 |
5.6.2006 |
- |
ABl. L 128 vom 16.5.2006 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Verordnung (EG) Nr. 551/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum [Amtsblatt L 96 vom 31.3.2004]
Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums [Amtsblatt L 96 vom 31.3.2004]
Letzte Änderung: 14.09.2007