Europäisches Flugverkehrsmanagementsystem der neuen Generation (SESAR)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 219/2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR)

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE ZUM GEMEINSAMEN UNTERNEHMEN SESAR

Zu den bisherigen Erfolgen des gemeinsamen Unternehmens SESAR zählen:

Seit 2014 sind die Schwerpunktbereiche des Forschungs- und Innovationsprogramms (F&I) des gemeinsamen Unternehmens SESAR u. a. folgende:

Finanzierung

Der Beitrag der EU zur Entwicklungsphase von SESAR beträgt 700 Mio. EUR im Rahmen der Programme TEN-T und FP7. Ergänzend stammen 585 Mio. EUR aus dem Programm Horizont 2020. In Anbetracht der Dauer von Horizont 2020 müssen alle Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für SESAR bis 31. Dezember 2020 veröffentlicht werden.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 3. März 2007 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das gemeinsame Unternehmen SESAR wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates geschaffen. Die Verordnung wurde zweimal geändert, zunächst 2008 (Verordnung (EG) Nr. 1361/2008), dann erneut 2014 (Verordnung (EU) Nr. 721/2014), als das gemeinsame Unternehmen SESAR bis 2024 verlängert wurde.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates vom 27. Februar 2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) (ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 1-11)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 219/2007 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Version hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 08.02.2016