Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Die Kommission analysiert die bisherigen Fortschritte im Bereich der erneuerbaren Energiequellen. Sie berichtet über die Steigerung der Produktion und die stärkere Präsenz der erneuerbaren Energien im Binnenmarkt. Die staatliche Förderung ist in einen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten eingebettet. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass es für eine Harmonisierung der Vorschriften im Bereich der erneuerbaren Energien noch zu früh ist. Sie sieht darin jedoch den Weg, der langfristig beschritten werden sollte.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen [KOM(2005) 627 endg. - ABl. C 49 vom 28.2.2006]

ZUSAMMENFASSUNG

Die oben genannte Mitteilung enthält eine Bilanz über die Fortschritte im Hinblick auf die von den Mitgliedstaaten festgelegten Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien, wie in der Richtlinie von 2001 vorgesehen. Untersucht wird vor allem die öffentliche Förderung zugunsten der Marktdurchdringung der aus erneuerbaren Energien erzeugten Elektrizität (EE-Strom).

In den bestehenden Förderregelungen kommen folgende Komponenten zum Tragen:

Bei der Bewertung dieser Förderregelungen sind folgende Aspekte einzubeziehen:

Die verschiedenen Arten erneuerbarer Energie, die von diesen Regelungen betroffen sind, umfassen:

Die Präsenz erneuerbarer Energien im Binnenmarkt

Die Förderung von EE-Strom kann nicht losgelöst vom Elektrizitätsbinnenmarkt betrachtet werden. Mittel- und langfristig ist die Vereinbarkeit der verschiedenen Regelungen für die Förderung erneuerbarer Energiequellen mit der Entwicklung eines Elektrizitätsbinnenmarkts von wesentlicher Bedeutung. Die Förderung erneuerbarer Energiequellen fällt unter den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen, nationale Bestimmungen für staatliche Beihilfen können den Inhalt der Förderregelungen beeinflussen.

Die Kommission hebt die Dominanz eines oder weniger Energieunternehmen hervor, die oft vertikal integriert sind. Die Präsenz von Verteilernetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern sollte für alle Erzeuger gleichen Zugang bei Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften garantieren. Darum ist die Unabhängigkeit dieser Betreiber Grundvoraussetzung für das korrekte Funktionieren der Förderregelungen.

Die Regierungen müssen sicherstellen, dass die Verbraucher darüber unterrichtet werden, welche Auswirkungen die Förderung der erneuerbaren Energien für sie hat.

Dabei muss zwischen dem physischen Handel mit elektrischer Energie und dem ökologischen Wert des Stroms unterschieden werden. Der EE-Strom unterliegt den gleichen Auflagen wie konventionell erzeugter Strom in Bezug auf die Pflicht zur Offenlegung der Herkunft. Aufgrund dieser Verpflichtung muss der Verbraucher über den Anteil der einzelnen Energiequellen am Gesamtenergiemix informiert werden.

Die Förderung innerhalb des gemeinschaftlichen Rahmens für staatliche Beihilfen für den Umweltschutz kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Diese wirtschaftlichen Auswirkungen könnten gerechtfertigt und durch den Nutzen für die Umwelt aufgewogen werden. Da die Verwendung erneuerbarer Energiequellen in der Gemeinschaftspolitik eine prioritäre Stellung einnimmt, ist der genannte Gemeinschaftsrahmen für derartige Förderregelungen eher von Vorteil. Etwa sechzig Förderregelungen für EE-Strom wurden von der Kommission im Zeitraum 2001-2004 bereits genehmigt.

Perspektiven für eine Harmonisierung der Vorschriften

Die Harmonisierung zwischen Potenzialen und Entwicklungsstand der erneuerbaren Energien ist je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Auf kurze Sicht erscheint eine Harmonisierung wenig wahrscheinlich. Die Kommission betrachtet eine Harmonisierung der Vorschriften in diesem Bereich als wünschenswert, weil jede kurzfristige Änderung an dem System bestimmte Märkte zu stören droht.

Mögliche Vorteile einer solchen Harmonisierung:

Mögliche Nachteile einer solchen Harmonisierung:

Berücksichtigt werden muss auch der Wille der Mitgliedstaaten, die EE-Strom einführen. Diese sind vielleicht nicht bereit, für die Kosten aufzukommen, ohne von den Vorteilen auf lokaler Ebene profitieren zu können, wie dies der Fall wäre, wenn sie erneuerbare Energien in ihrem Hoheitsgebiet erzeugten. Auch wäre es denkbar, dass die Ausfuhrländer von EE-Strom nicht an höheren Kapazitäten für EE-Strom interessiert sind, wenn ihre Bürger die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien in ihrem Land ablehnen.

Empfehlungen zur den Hindernissen auf der Verwaltungsebene und beim Zugang zum Netz

Diese Art von Hindernissen treten auf, wenn Projektentwickler und Investoren neue Produktionskapazitäten erschließen oder Zugang zum Netz erlangen wollen. Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu der Frage eröffnet, wie diese Hindernisse wahrgenommen werden, und empfiehlt eine Reihe von Korrekturmaßnahmen:

Die Probleme des Netzzugangs spielen im Hinblick auf die Steigerung der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle. Die meisten Mitgliedstaaten haben entsprechende Maßnahmen getroffen, damit die Netzbetreiber die Übertragung und Verteilung von EE-Strom gewährleisten. Nach Auffassung der Kommission sind transparente Vorschriften erforderlich, damit die Investitionskosten für das Netz gerecht getragen und aufgeteilt werden können, denn das Fehlen solcher Vorschriften verursacht viele Schwierigkeiten.

Dänemark, Finnland, Deutschland und die Niederlande haben Regeln für eine gute Praxis bei der Aufteilung der Kosten der verschiedenen Investitionen in das Netz aufgestellt. Diese gute Praxis gestattet einen so genannten „flachen" Kostenansatz, bei dem die Anschlusskosten von den Projektentwicklern übernommen oder mit den Netzbetreibern gemeinsam getragen werden. Diese Vorschriften müssen absolut transparent und diskriminierungsfrei sein.

Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Infrastruktur des Netzes, um die zu erwartende Steigerung der Produktion von EE-Strom absorbieren zu können.

Die Kommission empfiehlt schließlich, dass Mitgliedstaaten ein System einrichten, mit dem sich die Herkunft des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms nachweisen lässt, um so den Handel und die Transparenz für den Verbraucher zu fördern.

Angemessenheit eines koordinierten Vorgehens

Nach Einschätzung der Kommission befindet sich die Harmonisierung noch im Anfangsstadium, ein koordiniertes Vorgehen im Hinblick auf die Förderregelungen für erneuerbare Energien wäre jedoch wünschenswert, wobei folgende Aspekte beachtet werden sollten:

Bei der Optimierung ihrer Förderregelungen sollten die Mitgliedstaaten wie folgt vorgehen:

Hintergrund

Die Kommission wird die Entwicklungen bei der europäischen Politik im Bereich erneuerbare Energien genau beobachten. Sie wird spätestens bis Ende 2007 einen Bericht über den in den nationalen Systemen angestrebten Umfang der Förderung des EE-Stroms vorlegen. Sie wird bekannt geben, wenn der Elektrizitätsbinnenmarkt vollendet ist, und wird die Möglichkeiten und Auswirkungen einer etwaigen Harmonisierung genau analysieren.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 283 vom 27.10.2001, S. 33)

Letzte Änderung: 21.05.2007