Barrierefreier Zugang (eAccessibility)

In dieser Mitteilung werden die Mitgliedstaaten ermuntert, Initiativen zur Verbesserung des Zugangs aller Menschen zu den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) * stärker zu fördern und dabei besonders auf die Bedürfnisse behinderter und älterer Menschen zu achten.

Außerdem soll die Selbstregulierung der Branche in diesem Bereich gefördert werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 13. September 2005 - „eAccessibility" [KOM(2005) 425 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Der Begriff der „Barrierefreiheit" (auch „barrierefreier Zugang", „E-Zugänglichkeit" oder „eAccessibility" genannt) steht für Initiativen, mit denen erreicht werden soll, dass alle Zugang zu den Diensten der Informationsgesellschaft haben. Dabei geht es um die Beseitigung technischer, rechtlicher und anderer Barrieren, die bestimmten Menschen die Nutzung IKT-gestützter Dienste erschweren. Dazu zählen insbesondere Behinderte und auch viele ältere Menschen.

Ferner geht es darum, die IKT- und Internetnutzung durch diese Personengruppen zu fördern und ihnen die damit verbundenen Vorteile bewusst zu machen.

Konkrete Barrieren beim Zugang zu den IKT sind:

Viele dieser Hindernisse könnten leicht beseitigt werden. Dazu bedarf es allerdings der Zusammenarbeit, Koordinierung und Entschlossenheit auf europäischer Ebene.

LAUFENDE MASSNAHMEN AUF EUROPÄISCHER EBENE

Auf europäischer Ebene sind mehrere Maßnahmen zugunsten des barrierefreien Zugangs eingeleitet worden.

Anforderungen und Normen für die Barrierefreiheit

Die Verabschiedung europäischer Normen für die Barrierefreiheit (eAccessibility) würde zum ordnungsgemäßen Funktionieren des europäischen Binnenmarkts beitragen. Dadurch würde auch die Entwicklung neuer Märkte, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung begünstigt.

Die Kommission wird daher weiterhin die Tätigkeit der europäischen Normungsgremien im Rahmen des Aktionsplans zur europäischen Normung finanziell fördern.

Design für alle (DFA)

Das „Design für alle" * ermöglicht eine sorgfältige Berücksichtigung von Anforderungen an die Barrierefreiheit schon bei der Konzeption eines Produkts oder einer Dienstleistung. DFA hat sich mittlerweile etabliert, wird aber noch nicht umfassend praktiziert. Deshalb kommt es nun darauf an, die Anwendung des DFA-Konzepts in Europa mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen zu fördern. Zu diesem Zweck hat die Kommission ein Netz von Exzellenzzentren [„EDEAN"] mit über hundert Mitgliedern eingerichtet.

Barrierefreiheit im Internet

Auf eine Mitteilung der Kommission von 2001 über den Zugang zu öffentlichen Webseiten [KOM(2001) 529 endg.] folgten im Jahr 2002 Entschließungen des Rates und des Europäischen Parlaments. Die Mitgliedstaaten haben sich somit verpflichtet, ihre öffentlichen Webseiten gemäß internationalen Leitlinien leichter zugänglich zu machen.

Mit Hilfe einer Sachverständigengruppe zur Barrierefreiheit (eAccessibility Expert Group) beobachtet die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten die ergriffenen Maßnahmen. Außerdem arbeitet eine Arbeitsgruppe des Europäischen Komitees für Normung (CEN) an geeigneten Zertifizierungssystemen für die Barrierefreiheit.

Leistungsvergleiche und Beobachtung

Um eine angemessene europäische Politik in Fragen der Barrierefreiheit verfolgen zu können, sind europäische Daten, die für alle Mitgliedstaaten vergleichbar sind, unabdingbar. Die Kommission wird auf der laufenden europäischen Beobachtung aufbauen und dabei der erneuerten Lissabonner Strategie * Rechnung tragen.

Forschung

In etwa 200 europäischen Projekten zur Forschung und technologischen Entwicklung (FTE), die seit Beginn der 90-er Jahre durchgeführt wurden, konnte der barrierefreie Zugang dank der so erreichten Kenntnis der Probleme und ihrer Lösungen erheblich verbessert werden.

Im derzeitigen Vorschlag für das 7. Rahmenprogramm wird die Notwendigkeit einer Weiterführung und Ausweitung der FTE zur Barrierefreiheit berücksichtigt.

DIE DREI NEUEN ANSÄTZE FÜR MASSNAHMEN

Neben den laufenden Maßnahmen wird die Kommission auch die Anwendung von drei Instrumenten fördern, die bislang in Europa vernachlässigt wurden:

Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Die europäischen Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge sehen ausdrücklich die Möglichkeit vor, Anforderungen an die Barrierefreiheit in den Ausschreibungsbedingungen festzulegen. Einige Mitgliedstaaten haben in ihrem öffentlichen Beschaffungswesen bereits Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt.

Es besteht die dringende Notwendigkeit, die Anforderungen an die Barrierefreiheit im öffentlichen Beschaffungswesen in Europa kohärent zu gestalten. Zu diesem Zweck bereitet die Kommission ein Mandat an die europäischen Normungsgremien vor, damit für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Produkte und Dienstleistungen im IKT-Bereich europäische Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgearbeitet werden. Außerdem wird die Kommission im Rahmen der Sachverständigengruppe zur Barrierefreiheit (eAccessibility Expert Group) das Gespräch mit den Mitgliedstaaten zu diesem Thema suchen.

Zertifizierung der Barrierefreiheit

Mehrere Normen zur barrierefreien Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen gibt es bereits oder solche werden gerade ausgearbeitet. Es gibt aber noch keine verlässlichen Mittel, anhand deren die Konformität der Produkte mit diesen Normen beurteilt werden könnte.

Geeignete Zertifizierungsregelungen für die Barrierefreiheit würden Verbrauchern, die barrierefreie Produkte und Dienstleistungen wünschen, die Orientierung erleichtern. Darüber hinaus würden dadurch die Bemühungen von Herstellern und Dienstleistern anerkannt werden.

Die Kommission wird daher die Möglichkeiten für die Entwicklung und Einführung und von Zertifizierungsregelungen prüfen. Geprüft wird auch die Möglichkeit der Eigenerklärung oder Zertifizierung durch Dritte. Die verschiedenen Optionen werden bezüglich ihrer Wirksamkeit verglichen.

Bessere Nutzung bestehender Rechtsvorschriften

Das „Barrierefreiheitspotenzial" bestehender europäischer Rechtsvorschriften muss voll ausgeschöpft werden. So enthalten mehrere EU-Richtlinien Bestimmungen, die zur Durchsetzung der Barrierefreiheit genutzt werden können (z. B. die Richtlinien die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, über Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräten, zur Vergabe öffentlicher Aufträge).

Kontext

Diese Mitteilung zur Barrierefreiheit (eAccessibility) ist ein Beitrag zur Umsetzung der vor kurzem gestarteten Initiative „ i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung ". Sie berücksichtigt die wichtigsten Ergebnisse einer 2005 durchgeführten Konsultation, aus der hervorgegangen ist, dass der barrierefreie Zugang zu online erbrachten Produkten und Dienstleistungen auch weiterhin ein Schwerpunkt der EU-Politik im IKT-Bereich bleiben muss.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 25. September 2001 - eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten [KOM(2001) 529 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Entschließung des Rates [PDF ] Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 2.-3. Dezember 2002 zu „eAccessibility - Verbesserung des Zugangs der Behinderten zur Wissensgesellschaft"

See also

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Kommission über die Informationsgesellschaft.

Letzte Änderung: 27.02.2006