MEDIA Plus (2001-2006): Programm zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke

Mit dem Programm MEDIA Plus soll die audiovisuelle Industrie der Europäischen Union unterstützt werden, um die Produktion und Verbreitung europäischer audiovisueller Werke anzukurbeln. Dabei liegt das Ziel zugrunde, die Beherrschung des europäischen Markts durch vor allem amerikanische Importprogramme zu verhindern.

Das Programm MEDIA besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil bezieht sich auf die Entwicklung, den Vertrieb und die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke und der zweite auf die Fortbildung. Nachstehend wird der erste Teilbereich erläutert.

RECHTSAKT

Beschluss 2000/821/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 zur Durchführung eines Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA Plus - Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit) (2001-2005) [Vgl. ändernde Rechtsakte]

ZUSAMMENFASSUNG

Das Programm MEDIA Plus bildet die Fortsetzung von MEDIA (1991-1995) und MEDIA II (1996-2000).

Budget: Das Programm MEDIA Plus - Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit ist mit 350 Mio. EUR für den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2005 ausgestattet.

Allgemeine Zielsetzungen: Das Programm zielt im Wesentlichen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Europäischen Union und insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern, den grenzüberschreitenden Umlauf europäischer Werke zu unterstützen und die sprachliche und kulturelle Vielfalt in Europa zu fördern. Ferner wird die Aufwertung des europäischen audiovisuellen Erbes, die Entwicklung der audiovisuellen Industrie in Regionen mit geringer audiovisueller Produktionskapazität und/oder kleinem Sprachgebiet oder geringer geographischer Ausdehnung sowie die Nutzung der neuen Technologien angestrebt.

Unterstützte Maßnahmen: Die unterstützten Maßnahmen haben grenzüberschreitenden Charakter und beziehen verschiedene Akteure der am Programm teilnehmenden Länder ein.

Einsatzgebiete: Im Rahmen des Programms werden Maßnahmen in folgenden Bereichen unterstützt: Entwicklung audiovisueller Inhalte, Vertrieb und Verbreitung sowie Öffentlichkeitsarbeit und Marktzugang hinsichtlich der Werke. Dabei besteht die Möglichkeit, Pilotprojekte durchzuführen.

Entwicklung: In diesem Bereich geht es darum, den unabhängigen Unternehmen und vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, einzelne oder gebündelte Produktionsprojekte für den europäischen und internationalen Markt durchzuführen. Auch die Nutzung der neuen Informationstechnologien wird unterstützt.

Vertrieb und Verbreitung: Hier geht es darum, Unternehmen, die nichteinheimische europäische Werke für die Öffentlichkeit oder für den Privatgebrauch vertreiben, zu unterstützen und den Umlauf europäischer, von unabhängigen Unternehmen produzierter Fernsehprogramme, die Schaffung europäischer Werke in digitalen Formaten sowie die sprachliche Vielfalt zu fördern.

Öffentlichkeitsarbeit: In diesem Bereich geht es um die Förderung europäischer Werke im Rahmen von Handelsveranstaltungen, Fachmärkten sowie audiovisuellen Festspielen europa- und weltweit. Außerdem wird die Vernetzung der europäischen Akteure durch die Unterstützung gemeinsamer Aktionen auf dem europäischen und internationalen Markt durch öffentliche oder private nationale Einrichtungen für Öffentlichkeitsarbeit angestrebt. Weitere Maßnahmen zielen auf die Erleichterung des Marktzugangs, die Einrichtung von Datenbanken und die Teilnahme an Festspielen ab.

Pilotprojekte: Mit Hilfe von Pilotprojekten soll der Zugang zu europäischen Werken durch die Nutzung innovativer Technologien verbessert werden. Dabei geht es um die Aufwertung der Archivbestände, die Digitalisierung, die Einrichtung von Spartenkanälen und den Einsatz moderner Online-Dienste.

Teilnehmer: Das Programm steht den Akteuren der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie im Rahmen der jeweils geltenden Abkommen den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas, Zypern, Malta, der Türkei, den Mitgliedern der Europäischen Freihandelsassoziation sowie den Unterzeichnerstaaten der Konvention des Europarates über grenzüberschreitendes Fernsehen offen.

Finanzierung: Die Finanzierung durch die Gemeinschaft beträgt normalerweise nicht mehr als 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme. In bestimmten Fällen, insbesondere wenn die Projekte die Sprachenvielfalt der Europäischen Union unterstützen, kann die Gemeinschaftshilfe allerdings bis zu 60 % der förderungswürdigen Kosten ausmachen.

Zusammenarbeit mit der EIB: die Initiative „i2i-Audiovisual"

Die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanzierte Initiative „i2i Audiovisual" (EN) (FR) bildet eine Ergänzung zum Programm MEDIA Plus und soll der europäischen audiovisuellen Industrie neue Finanz- und Bankinstrumente an die Hand geben. Es geht darum, den Filmschaffenden zu helfen, ihre Finanzgrundlage zu stärken und sich rascher an die digitalen Technologien anzupassen. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen vor allem die Kosten für Bürgschaften bezuschusst werden, die die Banken und anderen Finanzinstitute verlangen, und/oder ein Teil der Kosten für Finanzmittel aus Forderungsabtretungen.

13 Diese Initiative ist fester Bestandteil der Initiative „i2i" (d. h. „Innovation-2000-Initiative"), die im Juni 2000 von der EIB-Gruppe ins Leben gerufen wurde, um die Entwicklung einer europäischen wissens- und innovationsbasierten Wirtschaft zu unterstützen.

Verlängerung des Programms bis 2006

Mit Beschluss 846/2004/EG wurde das Programm bis 2006 verlängert. Die Finanzmittel für das Programm wurden von 350 auf 453,60 Millionen Euro für den Zeitraum 2001-2006 aufgestockt, um der Erweiterung Rechnung zu tragen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 2000/821/EG [Annahme im Konsultationsverfahren CNS/1999/0276]

1.1.2001

-

ABl. L vom 17.1.2001

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 846/2004/EG [Annahme im Mitentscheidungsverfahren COD/2003/0067]

2.6.2004

-

ABl. L 195 vom 2.6.2004

VERBUNDENE RECHTSAKTE

MEDIA 2007

Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007) (ABl. L 327 vom 24.11.2006) Das vorgeschlagene Programm MEDIA 2007 ersetzt das Förderprogrammen für den europäischen audiovisuellen Sektor, MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung, folgen. Das neue Programm ist als einheitliches Programm gestaltet, das die beiden bisherigen Teilbereiche (Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit / Fortbildung) zusammenführt. Mit Mitteln in Höhe von 755 Millionen Euro augestattet, deckt es den Zeitraum 2007-2013 ab.

ERGEBNISSE UND DURCHFÜHRUNG

Bericht der Kommission vom 24. November 2003 über die Durchführung und die Ergebnisse nach Ablauf der ersten Hälfte der Laufzeit der Programme MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung (2001-2005) sowie die Ergebnisse der vorbereitenden Maßnahme „Wachstum und audiovisuelle Medien: i2i Audiovisual" [KOM(2003) 725 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Zweck dieses Berichts ist die Bewertung der Ergebnisse der beiden ersten Jahre der Durchführung der Programme MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung. Der Bericht schließt aus dem ersten vorliegenden Zahlenmaterial, dass MEDIA Plus seine Vorgaben erreicht hat:

Der Bericht betont außerdem die Vorteile einer finanziellen Unterstützung auf europäischer Ebene, und zwar:

Letzte Änderung: 26.01.2007