Grundsätze und Leitlinien für die audiovisuelle Politik der Gemeinschaft im digitalen Zeitalter

1) ZIEL

Im Rahmen der Einführung digitaler Technologien werden die Prioritäten der Europäischen Kommission für die nächsten fünf Jahre sowie die Ziele und Grundsätze, von denen die audiovisuelle Politik der Gemeinschaft mittelfristig geleitet wird (Anpassung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen und der verschiedenen Unterstützungsmechanismen in den Mitgliedstaaten) dargelegt.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 14. Dezember 1999: Grundsätze und Leitlinien für die audiovisuelle Politik der Gemeinschaft im digitalen Zeitalter [KOM (1999) 657 endgültig vom 14.12.1999 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Digitaltechnologie bewirkt bedeutende Veränderungen im audiovisuellen Bereich.

Die Digitalisierung bedeutet nicht nur einen Quantensprung in der Menge der audiovisuellen Inhalte und Informationen, die dem Bürger zugänglich sind, sondern sie ermöglicht zugleich einem breiten Spektrum neuer Betreiber, an der weltweiten Produktion und dem Vertrieb audiovisueller Inhalte und Informationen mitzuwirken.

Dies lässt sich leicht veranschaulichen: Während über Kabelfernsehnetze mit analoger Übertragungstechnik normalerweise 30 bis 40 Programme gesendet werden können, ermöglichen digitale Kabelnetze nicht nur Hunderte von TV-Kanälen, sondern zusätzlich auch noch interaktive Dienste, Sprachtelefonie und schnellen Internet-Zugang. Am besten verdeutlicht das Internet die digitale Revolution. Zu immer günstigeren Kosten bietet das Internet Zugang zu praktisch unbegrenzten elektronischen Inhalten jeglicher Art. Damit erschließen sich für die Anbieter von Inhalten, zu denen Ideengeber, Produzenten und Vertreiber im audiovisuellen Sektor gehören, schier unerschöpfliche Möglichkeiten. In diesem Zusammenhang dürfte dem digitalen Fernsehen eine Schlüsselrolle zukommen: digitale Fernsehdienste könnten über Decoder oder im Rahmen des integrierten Digitalfernsehens das Übertragungsmedium für Online-Inhalte und elektronischen Geschäftsverkehr darstellen.

Das Wachstum im audiovisuellen Sektor dank der Entwicklung der Digitaltechnologie bewirkt ein bedeutendes Wirtschaftswachstum sowie die potenzielle Schaffung von Arbeitsplätzen, die innerhalb des rechtlichen Rahmens voll gefördert werden sollten. In Anbetracht der gesellschaftlichen und kulturellen Rolle der audiovisuellen Medien muss der rechtliche Rahmen so ausgelegt sein, dass das Allgemeininteresse gewahrt wird, das seit der Einführung der audiovisuellen Politik zugrundegelegt wird.

Diese Regulierung schützt das Interesse der Allgemeinheit und fußt auf Grundsätzen wie Freiheit der Meinungsäußerung und Recht auf Gegendarstellung, Pluralismus, Schutz von Urhebern und deren Werken, Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde sowie Verbraucherschutz.

Die audiovisuelle Politik der Europäischen Gemeinschaft hat sich diese Grundsätze und gemeinsamen Ziele zu Eigen gemacht, zumal im Hinblick auf die Freiheit des Angebots von Dienstleistungen und die Unterstützung der Industrie. Es handelt sich dabei um

Obwohl die Grundsätze und Ziele dieser audiovisuellen Politik im wesentlichen dieselben bleiben, machen die Entwicklungen im audiovisuellen Bereich eine ausführlichere Bestimmung der Regulierung des audiovisuellen Inhalts erforderlich.

Die Regulierung des audiovisuellen Inhalts unterliegt Grundsätzen, die sich aus mehreren Konsultationen und Analysen ergeben. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Grundsatz der getrennten Regulierung von Übertragung und Inhalten, die Ziele des Allgemeininteresses, die Anerkennung der Rolle von öffentlich-rechtlichem Rundfunk, die Selbstkontrolle und die Regulierungsbehörden sind die Grundsätze, die von der Kommission bei der Durchführung dieser Maßnahmen im Bereich der Regulierung zugrundegelegt werden.

Die Aktionen der Kommission werden die einzelnen Bereiche der audiovisuellen Politik abdecken.

Die 1989 erlassene Richtlinie wurde 1997 überarbeitet. Ein Bericht über die Umsetzung der Richtlinie muss Ende 2000 vorgelegt werden. Zwei Jahre später muss ein zweiter Bericht über die technologischen Entwicklungen im audiovisuellen Bereich sowie über die Studien über den Jugendschutz und über auf die Zielgruppe der Jugendlichen abzielende Werbung übermittelt werden. In diesem Kontext werden erforderlichenfalls auch notwendige Überarbeitungen der Richtlinie vorgeschlagen.

In einem digitalen Umfeld ist der Zugang zu diesen Inhalten nicht nur eine Frage des Zugangs zu einem bestimmten Inhalt, sondern auch des problemlosen Zugangs zu diesem Inhalt. Um sich in der Vielzahl der in einem digitalen Umfeld angebotenen Inhalte zurechtzufinden, benötigt der Zuschauer ein elektronisches Navigationssystem, den elektronischen Programmführer (Electronic Programme Guide - EPG). Die technischen Entwicklungen könnten jedoch dahin führen, dass die Zuschauer aus einer Palette von EPG auswählen können; wenn dies eintritt, dann sollten die Rechtsvorschriften neu überprüft werden. Zum jetzigen Zeitpunkt schlägt die Kommission noch keine speziellen Maßnahmen vor.

Das Internet bietet neue Möglichkeiten und Wege zur Verbreitung audiovisueller Werke, und die Digitaltechnologie bietet Mittel, mit denen sich perfekte Kopien derartiger Werke herstellen lassen. Dies bedeutet, dass der Urheberrechtsschutz und verwandte Schutzrechte ein zentraler Bestandteil jeder audiovisuellen Politik sein muss. Die Kommission hält es daher für unerlässlich, die vorgeschlagene Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft rasch anzunehmen.

Digitaltechnologie kann im Einzelfall herkömmliche Konzepte zum Jugendschutz unwirksam machen. In diesem Zusammenhang beschreibt die Empfehlung des Rates zum Jugendschutz und zum Schutz der Menschenwürde die Komplementarität von Regulierung und Selbstkontrolle.

Die Kommission wird einen bewertenden Bericht hierzu im letzten Quartal 2000 vorlegen.

Die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen" enthält eine Anzahl von Bestimmungen zum Thema Werbung, mit denen die Verbraucher ebenso wie die Integrität von audiovisuellen Werken und die redaktionelle Unabhängigkeit geschützt werden. Die Digitaltechnologie wird ein ganzes Spektrum neuer Möglichkeiten für Werbung und Marketing hervorbringen. Die Kommission wird daher im Hinblick auf eine mögliche künftige Bewertung der Bestimmungen der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen" eine Studie über neue Werbetechniken, unter besonderer Berücksichtigung von Interaktivität und Schleichwerbung durchführen, um zu prüfen, wie eine eindeutige Unterscheidung zwischen Werbung und anderen Inhalten sichergestellt werden kann.

Die Kommission wird im Jahr 2000 eine Mitteilung über bestimmte rechtliche Aspekte in Verbindung mit dem Kinosektor vorlegen, in der auch Fragen wie die Definition eines europäischen Werkes angeschnitten werden.

Was die Grundsätze für die Entwicklung gemeinschaftlicher Unterstützungsinstrumente anbelangt, befürwortet die vorliegende Mitteilung die Komplementarität von einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Mechanismen. Außerdem werden die Grundsätze bekräftigt, die den Programmen MEDIA I und MEDIA II zugrunde gelegen haben und auf den Vertrieb, die Entwicklung von Projekten und Produktionsunternehmen und auf die berufliche Bildung abzielten. Diese Unterstützungsinstrumente sind anpassungsfähig und flexibel im Hinblick auf die technologischen Entwicklungen in der Branche.

Auf der Grundlage dieser Grundsätze beabsichtigt die Kommission, ihre Aktionen in den folgenden Bereichen auszuweiten:

Die Entwicklung der internationalen Dimension der audiovisuellen Politik der Gemeinschaft weist zwei zentrale Elemente auf: die Erweiterung der Europäischen Union und die neue Runde der multilateralen Handelsverhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO).

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 30.09.2005