Lokale Funknetze

Dank dieser Maßnahme soll der drahtlose Internetzugang schneller werden und eine weitere Verbreitung finden. Diese Entscheidung sieht vor, dass ein großer Teil des Funkfrequenzspektrums EU-weit für lokale Funknetze (Funk-LAN, allgemein auch als „WiFi-Netze" bekannt) bereitgestellt wird. Diese Netze ermöglichen einen mobilen Zugang zum Internet und zu privaten Netzen.

RECHTSAKT

Entscheidung 2005/513/EG der Kommission vom 11. Juli 2005 über die harmonisierte Nutzung von Funkfrequenzen in den 5-GHz-Bändern für die Einführung drahtloser Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze (WAS/Funk-LANs).

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Entscheidung verbessert die Möglichkeiten des Zugangs zu lokalen Funknetzen innerhalb eines offenen und wettbewerbsorientierten Binnenmarktes für drahtlose Zugangssysteme (WiFi-Netze).

Der Zugang zu diesen Frequenzen nach gemeinsamen Regeln wird die Geräte preiswerter machen und der wachsenden Übernutzung der bereits zu diesem Zweck verwandten Frequenzen entgegenwirken. Dies erleichtert die Einführung drahtloser öffentlicher wie privater Systeme sowohl für Unternehmensnetze als auch öffentliche Zugangspunkte („Hotspots") in öffentlichen Bereichen, Einkaufszentren, Hotels usw.

Bereitstellung der Frequenzbänder

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zwei bestimmte Frequenzbänder (5150-5350 MHz und 5470-5725 MHz) für drahtlose Zugangssysteme in allen EU-Mitgliedstaaten bereitzustellen.

Minderung funktechnischer Störungen

Die Entscheidung sieht Obergrenzen für die Strahlungsleistung sowie Minderungstechniken vor, um funktechnische Störungen zwischen lokalen Funknetzen und anderen Frequenznutzern (vor allem Militär-Radarsystemen und Satellitendiensten) zu vermeiden.

Hintergrund

Diese Entscheidung ist Teil der i2010-Initiative, mit deren Hilfe Wachstum und Beschäftigung in der digitalen Wirtschaft angekurbelt werden sollen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2005/513/EG

19.7.2005

31.10.2005

ABl. L 187 vom 19.7.2005

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2007/90/EG

12.2.2007

-

ABl. L 41 vom 13.2.2007

VERWANDTE RECHTSAKTE

Beschluss 2002/622/EG der Kommission vom 26. Juli 2002 zur Einrichtung einer Gruppe für Frequenzpolitik [ABl. L 198 vom 24.7.2002]. Durch diesen Beschluss wird eine beratende Gruppe mit der Bezeichnung „Gruppe für Frequenzpolitik" eingesetzt, die die Kommission allen Aspekten der Frequenzpolitik unterstützt und berät.

Entscheidung 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung) [Amtsblatt L 108 vom 24.4.2002]. Mit dieser Entscheidung wird ein gemeinschaftlicher Rechtsrahmen geschaffen, um die Frequenznutzung in der Europäischen Union zu rationalisieren und zu vereinheitlichen.

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Letzte Änderung: 06.07.2011