Regulierung des Frequenzspektrums

Radiofrequenzen sind für den Betrieb vieler Dinge, die wir als selbstverständlich ansehen (Mobiltelefone, Rundfunkgeräte, Breitband-Internet oder Fernbedienungen), von entscheidender Bedeutung, stellen jedoch eine knappe Ressource dar. Um ihre optimale Nutzung sicherzustellen, einigte sich die Europäische Union auf die Koordinierung ihrer Funkfrequenzpolitik, um beispielsweise Störungen wichtiger Kommunikationskanäle zu vermeiden.

RECHTSAKT

Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung).

ZUSAMMENFASSUNG

Das Ziel dieser Entscheidung ist die Koordinierung der EU-Politik zur Verfügbarkeit und effizienten Nutzung des Frequenzspektrums und seiner technischen Gegebenheiten. Es erfolgt eine Zuweisung von Funkfrequenzen und Frequenzen für die drahtlose Kommunikation einschließlich GSM und der dritten und vierten Generation mobiler Kommunikation (3G, 4G) für Frequenzen zwischen 9 kHz und 3000 GHz, die für den Binnenmarkt relevant sind.

Im Rahmen der Entscheidung getroffene Maßnahmen berücksichtigen die Arbeit internationaler Organisationen wie der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), zuständig für die Frequenzverwaltung, und der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT), einer zwischenstaatlichen Organisation mit 48 Mitgliedsländern.

Funkfrequenzausschuss

In Anbetracht der allgemeinen Grundsätze des Programms für die Funkfrequenzpolitik aus dem Jahr 2012 unterstützt der Funkfrequenzausschuss die Kommission bei der Formulierung, Vorbereitung und Durchführung der EU-Funkfrequenzpolitik. Dieser Ausschuss, in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt, setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer zusammen und prüft Vorschläge für technische Maßnahmen zur Harmonisierung von Bedingungen für die Verfügbarkeit und Nutzung von Funkfrequenzen.

Er gibt zudem Stellungnahmen zu den Aufträgen der Kommission an die CEPT zur Harmonisierung der Zuweisung von Funkfrequenzen und der Verfügbarkeit von Informationen im Zusammenhang mit der Frequenznutzung ab. Nach Billigung durch den Ausschuss und Annahme durch die Kommission sind die Entwürfe von Maßnahmen der Kommission europaweit bindend und müssen von den EU-Ländern bei der Gewährung des Rechts auf Frequenznutzung befolgt werden.

Hintergrund

Die Zuweisung von Funkfrequenzen erfolgt über internationale Organisationen, insbesondere die Weltfunkkonferenzen (WRC) der ITU und - in Europa - die CEPT. Durch diese Entscheidung übernimmt die EU zudem eine Rolle bei der Sicherstellung der optimalen Nutzung des Frequenzspektrums.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Entscheidung Nr. 676/2002/EG

24.2.2002

-

ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 1-6

VERBUNDENE RECHTSAKTE

HARMONISIERUNG VON FREQUENZBÄNDERN

Der Großteil der von der Kommission verabschiedeten Entscheidungen im Hinblick auf die Harmonisierung der technischen Bedingungen für die Verfügbarkeit und effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums sind auf der Website der Kommission zu Frequenzentscheidungen erhältlich.

GRUPPE FÜR FREQUENZPOLITIK

Beschluss 2002/622/EG der Kommission vom 26. Juli 2002 zur Einrichtung einer Gruppe für Frequenzpolitik (ABl. L 198 vom 27.7.2002, S. 49-51).

Im Rahmen dieses Beschlusses wird ein Konsultationsgremium, das als Gruppe für Frequenzpolitik bezeichnet wird, geschaffen. Die Gruppe unterstützt und berät die Kommission in frequenzpolitischen Fragen wie der Verfügbarkeit und Nutzung von Frequenzen, der Harmonisierung und Zuweisung von Frequenzen, der Verfahren für die Erteilung von Rechten zur Frequenznutzung und der Preisgestaltung usw.

Siehe konsolidierte Fassung.

PROGRAMM FÜR DIE FUNKFREQUENZPOLITIK

Beschluss Nr. 243/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über ein Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik (ABl. L 81 vom 21.3.2012, S. 7-17).

Letzte Änderung: 18.07.2014