Überprüfung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation

In dieser Mitteilung wird eine Bilanz über die Funktionsweise des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation gezogen. Die Kommission betont die bedeutenden Fortschritte, die seit 2002 bei der Wettbewerbsöffnung der nationalen Telekommunikationsmärkte erzielt wurden. Sie schlägt vor, die Öffnung für den Wettbewerb weiter voranzutreiben und in zwei Kernbereichen zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen: in der Verwaltung der Funkfrequenzen und der Rationalisierung der Marktüberprüfungen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2006 über die Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste [KOM(2006) 334 endgültig – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Im Zuge der Überprüfung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation wird in dieser Mitteilung die Funktionsweise der fünf Richtlinien, die diesen Rechtsrahmen bilden, analysiert, nämlich der.

Mit dieser Mitteilung wird darüber hinaus eine öffentliche Konsultation über die Zukunft des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation eingeleitet. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird die Kommission Ende 2006 geeignete Rechtsvorschriften vorschlagen.

BEURTEILUNG DES RECHTSRAHMENS

Der Bereich der elektronischen Kommunikation bleibt in der Europäischen Union (EU) weiterhin sehr erfolgreich. Die Branche verzeichnet ein starkes Umsatzwachstum, das weit über dem der gesamten EU-Wirtschaft liegt. Seit der Öffnung für den Wettbewerb genießen die Kunden außerdem eine größere Auswahl, niedrigere Preise sowie neue Produkte und Dienstleistungen.

Im Rahmen eines Konsultationsprozesses äußerten sich die interessierten Parteien im Allgemeinen positiv über die Auswirkungen des Rechtsrahmen. Insgesamt sind sie der Ansicht, dass selbst wenn eine Aktualisierung in bestimmten Bereichen nötig ist, der Rechtsrahmen doch mehr Rechtssicherheit gebracht und die Entwicklung des Wettbewerbs und der Innovation in Europa ermöglicht habe.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Prinzipien und Instrumente des Rechtsrahmens bei vollständiger Anwendung günstige Bedingungen zur Förderung von Investitionen, Innovation und Marktentwicklung schaffen werden. In den letzten Jahren waren die europäischen Investitionen in diesem Bereich genauso hoch wie die in anderen Regionen der Erde, wenn nicht sogar höher. Darüber hinaus haben die Anbieter in den Ausbau und die Modernisierung der Infrastrukturen fester und drahtloser Netze investiert, um innovative Dienste anbieten zu können und dem Wettbewerb gewachsen zu sein.

TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNGEN AUF DEN MÄRKTEN

Der zukünftige überarbeitete Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation muss die technologischen Entwicklungen auf dem Märkten berücksichtigen und den Bedürfnissen des Sektors für die nächsten zehn Jahre gerecht werden.

Die hauptsächlichen für diesen Zeitraum erwarteten technologischen Entwicklungen betreffen:

Diese Entwicklungen führen zur Entstehung neuer und innovativer Dienste für die Verbraucher. Die Überprüfung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation muss eine Anpassung an diese Entwicklungen zulassen.

VORGESCHLAGENE ÄNDERUNGEN

Auch wenn der aktuelle Rechtsrahmen funktionsfähig ist, sind Änderungen nötig, um seine Leistungsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten. Die Kommission schlägt Änderungen in den folgenden beiden Kernbereichen vor:

Die Kommission zieht weitere Änderungen in Erwägung, um:

Verbesserung der Frequenznutzung

Funkfrequenzen stellen eine wichtige Ressource für jede drahtlose Kommunikationstechnologie dar, wie z. B. die Mobiltelefonie, den Rundfunk und Verkehrssysteme (z. B. Flugleitsysteme) sowie Satelliten. Die Art und Weise wie diese wichtige Ressource in Europa verwaltet wird, hat erhebliche Auswirkungen auf die Auswahl der Verbraucher, das Wachstum und das Innovationspotenzial.

Die Kommission schlägt vor, verschiedene Bereiche des Funkfrequenzspektrums durch eine systematischere Anwendung der in der gesamten EU geltenden gemeinsamen Regeln besser zu verwalten. Auf dieser Grundlage könnte eine höhere Flexibilität in der Funkfrequenzverwaltung erreicht werden. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die Nutzung der Funkfrequenzen zu rationalisieren, indem der Handel mit Frequenzen zwischen verschiedenen Anbietern für bestimmte Bereiche des Spektrums ermöglicht wird.

Rationalisierung der Marktüberprüfungen

Die Kommission schlägt vor, den mit den Marktüberprüfungen verbundenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Dazu ist vorgesehen, die Mitteilungsanforderungen für Entwürfe bestimmter nationaler Maßnahmen zu vereinfachen. Die nationalen Regulierungsbehörden müssen demnach zwar weiterhin Marktüberprüfungen und Konsultationen auf nationaler und europäischer Ebene durchführen. Für bestimmte Marktüberprüfungen und für Mitteilungen ist jedoch eine geringere Detailgenauigkeit erforderlich als zuvor.

Dieser Ansatz ergibt sich aus der Initiative „Bessere Rechtsetzung“ der Kommission.

Konsolidierung des Binnenmarktes

Um auf einen wirklichen europäischen Markt für die elektronische Kommunikation hinzuarbeiten, schlägt die Kommission insbesondere vor:

Stärkung der Verbraucher- und Nutzerinteressen

Hier geht es vor allem um die die Rolle und den Begriff des Universaldienstes. Es sollte über die Frage nach dem richtigen Gleichgewicht zwischen sektorspezifischen und sektorübergreifenden Verbraucherschutzvorschriften und über die Möglichkeit der Einführung eines Einheitskonzepts nachgedacht werden, mit dem alle Beteiligten einverstanden sind. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Absicht, 2007 ein Grünbuch über den Universaldienst zu veröffentlichen, um damit eine breite Diskussion dieser Fragen einzuleiten.

Zur besseren Wahrung der Verbraucher- und Nutzerinteressen haben die vorgeschlagenen Maßnahmen außerdem das Ziel:

Erhöhung der Sicherheit

Zur Stärkung des Vertrauens der Geschäfts- und Privatnutzer in die elektronische Kommunikation werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

Aufhebung veralteter Vorschriften

Im Rahmen der Initiative „Bessere Rechtsetzung“ plant die Kommission die Aufhebung:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag vom 13. November 2007 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und ‑dienste [KOM(2006) 697 endgültig – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 13. November 2007 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bericht über das Ergebnis der Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste gemäß der Richtlinie 2002/21/EG und Zusammenfassung der Reformvorschläge 2007 [KOM(2006) 696 endgültig – nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Die Kommission schlägt vor, die aufsichtsrechtlichen Unvereinbarkeiten und die Hindernisse für den Binnenmarkt im Geiste einer besseren Rechtsetzung abzubauen, und empfiehlt, die Reformvorschläge von 2007 noch vor Ende 2009 in Kraft zu setzen. Diese Vorschläge haben drei Schwerpunkte:

Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste (Rahmenrichtlinie) [Amtsblatt L 108 vom 24.4.2002]

Diese Rahmenrichtlinie ist Teil des „Telekom-Reformpakets“, das die Umgestaltung des Rechtsrahmens für den Telekommunikationsbereich ermöglicht hat. Dieser Rechtsrahmen ist 2003 in Kraft getreten. Er dient der Förderung des Wettbewerbs, der Konsolidierung des Binnenmarktes für die elektronische Kommunikation sowie der Wahrung der Verbraucher- und Nutzerinteressen.

Richtlinie 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und ‑dienste (Genehmigungsrichtlinie) [Amtsblatt L 108 vom 24.4.2002].

Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie) [Amtsblatt L 108 vom 24.4.2002].

Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und ‑diensten (Universaldienstrichtlinie) [Amtsblatt L 108 vom 24.4.2002].

Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) [Amtsblatt L 201 vom 31.7.2002].

See also

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Europäischen Kommission über die „ Informationsgesellschaft“.

Letzte Änderung: 14.02.2008