Mobilkommunikation der dritten Generation

Obwohl fast alle Mitgliedstaaten inzwischen Lizenzen für den Mobilfunk der dritten Generation vergeben haben, erfolgt die Einführung der mobilen Dienste der dritten Generation (UMTS oder „3G") langsamer als geplant und ist mit einer ganzen Reihe von Schwierigkeiten verbunden. In dieser Mitteilung wird die Lage in diesem Bereich zusammengefasst. Außerdem werden die wichtigsten Probleme genannt, die gelöst werden müssen, damit die 3G-Dienste ihrer Rolle bei der Schaffung einer wettbewerbsfähigen und dynamischen Informationsgesellschaft gerecht werden können.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 11. Juni 2002: Wege zur allgemeinen Verbreitung der Mobilkommunikation der dritten Generation [KOM(2002) 301 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

HINTERGRUND UND ZIELE

Die Markteinführung der Mobilfunkdienste der dritten Generation (UMTS oder „3G") kommt in Europa nur schleppend voran. Die Einführung, mit der ursprünglich für 2002 gerechnet wurde, zieht sich unerwartet lange hin, und es herrscht ein ausgeprägtes Missverhältnis zwischen den daran geknüpften hohen Erwartungen und den Schwierigkeiten, denen die Branche derzeit begegnet.

Diese Mitteilung vermittelt einen Überblick über die derzeitige Lage der 3G-Branche und liefert eine Analyse der wichtigsten finanziellen, technischen, kommerziellen und rechtlichen Probleme, die mit der Einführung der 3G-Dienste verbunden sind. Darüber hinaus werden die verschiedenen Handlungsschwerpunkte dargelegt, durch die dieser Prozess unterstützt wird, damit die EU ihre technologische Führungsrolle behaupten kann, wie im Aktionsplan eEurope 2005 empfohlen.

URSACHEN BEI DER VERBREITUNG DER 3G-DIENSTE EINGETRETENEN VERZÖGERUNG

Die Verbreitung von 3G-Diensten erfordert ein komplexes Zusammenwirken verschiedener Akteure (Hersteller, Betreiber und Anbieter von Software bzw. Inhalten), die unterschiedliche Interessen verfolgen. Dieses Interessengeflecht richtet sich stark nach den allgemeinen wirtschaftlichen, technischen und dienstebezogenen Tendenzen, da das geplante breite 3G-Dienstangebot eine Vielzahl von Tätigkeiten mit sich bringt. In dieser Hinsicht gestaltet sich die Einführung der 3G-Dienste weitaus komplexer als die der Mobilfunkdienste der zweiten Generation (2G).

Finanzieller Aspekt

Mit einem Wachstum von rund 10 % im Jahr 2001, wovon etwa 40 % auf den Mobilfunk entfallen, ist der Telekommunikationsmarkt nach wie vor leistungsfähiger als die übrige Wirtschaft. Trotz dieser relativ guten Leistung ist die Branche jedoch einem zunehmenden Druck durch die Finanzmärkte ausgesetzt. Man hatte in früherer Zeit beschlossen, erheblich zu investieren, vor allem in den Erwerb von Marktanteilen und in künftige Marktchancen wie 3G, so dass es zu einem steilen Anstieg der Verschuldung der Telekom-Betreiber und mithin zu einer Herabstufung der Bonitätsbewertung kam.

Derzeit stehen Investitionsfonds nur begrenzt zur Verfügung, und dies zu einem Zeitpunkt, da der physische Aufbau von Netzen erhebliche Finanzmittel seitens der Netzbetreiber erfordert. Das schwierige finanzielle Umfeld hat die Betreiber gezwungen, vorrangig ihre Bilanzen auszugleichen. Diese Tendenz hat sich auch negativ auf die Ausbreitung der 3G-Dienste ausgewirkt.

Technologischer Aspekt

Es wurden technische Schwierigkeiten bei der 3G-Technologie gemeldet, darunter Anrufausfälle, Probleme mit der Gerätesoftware und unzureichende Batteriekapazität. Derartige Probleme sind jedoch bei der Einführung von Produkten mit erheblichem technischen Innovationsgrad als normal zu betrachten.

Gegenüber 2001 wurden bei Endgeräten mit dem Übergang von Prototypen zur Entwicklung erster marktfähiger 3G-Modelle in Europa erhebliche Fortschritte erzielt. Darüber hinaus haben mehrere Hersteller für die zweite Jahreshälfte 2002 die Einführung von 3G-Geräten mit zwei Betriebsarten (2G + 3G) auf dem europäischen Markt angekündigt. Dabei handelt es sich um ein entscheidendes Merkmal für den europäischen Verbraucher, der eine komplette 2G-Dienstumgebung gewohnt ist, zumal die Versorgung mit 3G-Diensten nur allmählich zunehmen wird.

Rechtlicher Aspekt

Zu Beginn des Jahres 2002 hatten alle Mitgliedstaaten ihre Lizenzvergabeverfahren für 3G-Dienste abgeschlossen oder zumindest eingeleitet, wie in den Rechtsvorschriften der EU vorgesehen. Bei den Lizenzvergabeverfahren für 3G-Dienste zeichneten sich mehrere Tendenzen ab:

HANDLUNGSSCHWERPUNKTE

Die Kommission hat drei Handlungsschwerpunkte ausgearbeitet, um die Branche zu unterstützen und ihr Engagement zur Erreichung des angestrebten 3G-Ausbaus zu bekräftigen.

Stabilität der rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Bestimmungen des neuen EU-Rechtsrahmens sind auf sich verändernde Märkte und Technologien zugeschnitten. Sie dürften zur Schaffung eines für den Aufbau der 3G-Netze günstigen Umfeldes beitragen.

Unvermeidliche Anpassungen der Lizenzbedingungen und die Präzisierung der Regelungen für neue Entwicklungen (wie die gemeinsame Nutzung der Netzinfrastruktur) liegen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

Kurz- und mittelfristige Maßnahmen

Kurz- und mittelfristig wurden bestimmte Probleme festgestellt, zu deren Lösung eine vorausschauende Unterstützung und Förderung durch die Gemeinschaft wünschenswert wäre.

Beim Aufbau der physischen Netze sehen sich die Betreiber beträchtlichen Problemen gegenüber. In einigen Mitgliedstaaten ist es besonders schwierig geworden, die Genehmigung für die Einrichtung von Basisstationen zu erhalten. Dies könnte den geplanten Aufbau verzögern und zu Kostensteigerungen führen.

Der Grund für diese Schwierigkeiten liegt in Sorgen über die Umwelt, da viele neue 3G-Masten errichtet werden, und in den noch ungewissen gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung der Basisstationen. Die EU ist seit langem bestrebt, den Schutz der Gesundheit zu gewährleisten und harmonisierte Strahlungswerte festzulegen, die als sicher gelten. Die Harmonisierung auf Ebene der Mitgliedstaaten lässt jedoch auf sich warten, worunter die Branche leidet; und nicht nur sie, denn auch der Bürger weiß nicht mehr, woran er ist.

Parallel dazu hat die Kommission mit der Entwicklung technischer Spezifikationen für sichere Mobilgeräte begonnen. Diese Spezifikationen liegen für Mobilendgeräte in Form harmonisierter Normen vor und sind für Basisstationen beinahe fertig. Ferner teilt die Kommission mit, dass eine öffentliche Informationskampagne vorbereitet wird, um die Öffentlichkeit stärker für diese Fragen zu sensibilisieren. Und schließlich verweist sie darauf, dass sich aus wissenschaftlichen Untersuchungen bislang nicht ableiten lässt, dass die normale Benutzung mobiler Geräte, die die geltenden sicheren Emissionsgrenzwerte einhalten, zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit führt.

Ferner betont die Kommission, dass sie weiteren Forschungsanstrengungen zur Begleitung der derzeitigen und künftigen Entwicklung der 3D-Dienste große Bedeutung beimisst, und verweist auf Aktivitäten des Sechsten Rahmenprogramm s, die dem Aufbau von 3G-Diensten dienlich sein werden. Und schließlich geht es der Kommission um die Aufdeckung neuer rechtlicher Hindernisse für die Einführung der 3G-Dienste. Beispielsweise hat die vorhersehbare Nutzung von Mobilgeräten und insbesondere 3G-Diensten für Mikrozahlungen die Frage aufgeworfen, inwieweit Rechtsvorschriften, die für den Banksektor gelten, für den Mobilfunk relevant sind.

Längerfristige Maßnahmen

Ein wichtiger Erfolg der gemeinschaftlichen Harmonisierung ist die rechtzeitige und tatsächliche Verfügbarkeit harmonisierter Frequenzbänder für den 3G-Betrieb. In diesem Sinne hat die Kommission eine Vorausplanung eingeleitet, um ausreichende Funkfrequenzen verfügbar zu machen.

Gebraucht wird ein flexiblerer Rahmen für die Behandlung der Frequenznutzungsrechte, der zu einer größeren Liquidität der Investitionen im Funkbereich führt. Entsprechend den in der „ Frequenz entscheidung" festgelegten Verfahren beabsichtigt die Kommission, mit der Industrie und den nationalen Regulierungsbehörden in einen Dialog über den Sekundärhandel mit Funkfrequenzen und seine Auswirkungen einzutreten. Dabei soll auch über vereinheitlichte Bedingungen für den Handel mit Funkfrequenzen und über die Einführung eines Zeitplans für deren Einführung in den einzelnen Mitgliedstaaten diskutiert werden.

BILANZ

Nach Auffassung der Kommission dient sie der Mobilfunkbranche am besten, wenn sie die Entwicklung dem Markt überlässt und einen gesunden Wettbewerb gestattet, so dass neue Produkte entstehen. Die Behörden könnten jedoch das Vertrauen stärken, indem sie vorhersehbare und stabile rechtliche Rahmenbedingungen schaffen.

Kurzfristig könnten die Behörden den physischen Aufbau von Netzen durch Vereinheitlichung der Bedingungen und Beschleunigung der Verfahren erleichtern. Längerfristig könnten Marktverzerrungen und Unsicherheitsfaktoren in dieser Branche durch Angleichung der Lizenzvergabebedingungen für 3G-Dienste und die Erteilung von Lizenzen vermieden werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2004 über Mobile Breitbanddienste [KOM 2004 (447) endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht Diese Mitteilung geht auf die zahlreichen Aufgaben ein, die zu bewältigen sind, um einen politischen und rechtlichen Rahmen zu schaffen , um mit der Entwicklung von Hochgeschwindkgkeitsverbindungen Schritt zu halten. Es stellen sich bereits jetzt technische wie rechtliche Schwierigkeiten, denen die Branche begegnen muss.

Mitteilung der Kommission vom 3. Februar 2004: „Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Neue Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation" [KOM(2004) 61 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dieser Mitteilung betont die Kommission die Notwendigkeit eines dauerhaften politischen Engagements, um die effektivere Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) innerhalb der EU zu verbessern. Sie zeigt außerdem Maßnahmen auf, die dazu beitragen sollen, zusätzliche Investitionshindernisse zu beseitigen.

Letzte Änderung: 04.09.2006