Risikokapital-Aktionsplan (RCAP)

Diese Mitteilung zielt auf koordiniertes Vorgehen auf Gemeinschaftsebene zur Förderung der Entwicklung von Risikokapitalmärkten ab.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 31. März 1998, „ Risikokapital - Schlüssel zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union " [SEK (1998) 552 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

In der Mitteilung wird unterstrichen, dass die Risikokapitalmärkte, die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für rasch wachsende Betriebe Aktienkapital zur Verfügung stellen, für den Aufbau und die Entwicklung neuer Unternehmen und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union von überragender Bedeutung sind.

Ein Vergleich mit den Vereinigten Staaten zeigt, dass die Risikokapitalmärkte in der Europäischen Union noch deutlich unterentwickelt sind. Dies gilt nicht nur für die auf die Finanzierung rasch wachsender Unternehmen spezialisierten Börsen, sondern auch für die Risikokapitalfinanzierung von jungen und expandierenden sowie im High-Tech-Bereich tätigen Unternehmen. Auffällige Unterschiede bestehen auch im Hinblick auf den Umfang, in dem amerikanische Pensionsfonds zur Bereitstellung von Risikokapital beitragen, und die Dynamik, die in den USA dadurch entsteht, dass an der Unternehmensentwicklung interessierte Akteure (Risikokapitalgeber, Forscher, Unternehmer) geographisch gehäuft auftreten.

Die europäischen Unternehmer haben keinen ausreichenden Zugang zu Risikokapital für die Gründung und Weiterentwicklung ihrer Unternehmen. Auf der anderen Seite fehlt es Risikokapitalgebern an attraktiven Anlagemöglichkeiten. Diese mangelnde Dynamik wirkt sich negativ auf die Fähigkeit der Europäischen Union aus, ihre eigenen innovativen Ideen umzusetzen und ihr gesamtes Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu nutzen.

In der Mitteilung werden sechs Kategorien von Hemmnissen genannt, die die Entwicklung von Risikokapitalmärkten auf europäischer Ebene behindern:

In der Mitteilung wird ein Aktionsplan vorgeschlagen, um diese Hindernisse zu beseitigen und damit die Voraussetzungen für die Entwicklung von Risikokapitalanlagen in der Europäischen Union zu verbessern. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen (wie die Reform des europäischen Patentrechts) erfordern ein Vorgehen auf Gemeinschaftsebene, während andere (wie die Klärung des steuerlichen Umfelds für die Unternehmen) von den Mitgliedstaaten selbst durchgeführt werden müssten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 4. November 2003 über die Umsetzung des Risikokapital-Aktionsplans (RCAP) [KOM (2003) 654 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Diese Mitteilung untersucht, welche Fortschritte bei der Umsetzung des RCAP im Jahr 2002 und für einige Aspekte in den ersten drei Quartalen des Jahres 2003 erzielt wurden. Bei diesem fünften und letzten Bericht dieser Art zieht die Kommission auch eine Bilanz des gesamten Umsetzungszeitraums des RCAP (1998-2003). Laut dem Bericht der Kommission wurden bemerkenswerte Fortschritte erzielt: Alle politischen Ziele und ein großer Teil der technischen Ziele wurden erreicht.

Der Abstand zu den USA bleibt zwar bestehen: Das Investitionsvolumen erreicht dort noch immer das Doppelte des europäischen Niveaus. Es ist aber festzustellen, dass sich dieser Abstand seit dem Jahr 2000 halbiert hat. Auch wenn der europäische Markt aufgrund der noch immer bestehenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor stark fragmentiert ist , hat der Risikokapitalsektor seit 1998 stark an Bedeutung, Reife und Professionalität zugenommen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich erheblich verbessert, wobei der Bereich der Steuern allerdings nach wie vor einen Schwachpunkt darstellt. Die strategische Bedeutung dieses Bereichs und die Möglichkeiten, die diese Finanzierungsart bietet, sind heute in der Wirtschaft und bei staatlichen Einrichtungen in Europa weitgehend anerkannt. Durch die direkte oder indirekte Unterstützung der wirtschaftlichen Akteure, die mit den Risikokapital-Aktivitäten einhergeht, nimmt der RCAP Einfluss auf die Politik und hat regionalen, nationalen und EU-weiten politischen Aktivitäten und Programmen seinen Stempel aufgedrückt.

Um den entwickelten Schwung beizubehalten, wird die Kommission die europäischen Risikokapitalmärkte auch weiterhin genau beobachten. Im Jahr 2004 muss sie die noch bestehenden Effizienzmängel analysieren, um dann vor dem Hintergrund der in Lissabon beschlossenen Frist bis 2010 gegebenenfalls Empfehlungen und Vorschläge zu präsentieren.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 16. Oktober 2002 über die Umsetzung des Risikokapital-Aktionsplans (RCAP) [KOM (2002) 563 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Bei dieser Mitteilung handelt es sich um den vierten Jahresbericht über die Fortschritte bei der Umsetzung des RCAP seit seiner Annahme im Jahr 1998. Sie gibt einen Überblick über die Fortschritte, die im Jahr 2001, und für einige Aspekte in der ersten Jahreshälfte 2002, erzielt wurden, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Frist für die Vollendung des Aktionsplans für Ende 2003 bestätigt wurde.

Die Mitteilung unterstreicht, dass der europäische Risikokapitalsektor einen Anpassungszeitraum durchläuft, in dem bestimmte Bereiche, insbesondere die Funktionsweise, die Regulierung und die Liquidität der Börsenmärkte oder auch die paneuropäische Dimension des Risikokapitalmarkts durch Rationalisierungsbemühungen verbessert werden müssen.

Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass bei der Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen in einem von der erfolgreichen Einführung des Euro-Bargelds dominierten Finanzumfeld weitere Fortschritte erzielt wurden. So sind bei der verbindlichen Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze ab 2005 und der künftigen Gesetzgebung zur zusätzlichen Altersversorgung wichtige Erfolge zu verzeichnen. Darüber hinaus wird betont, dass sich der Anteil der Strukturfonds an der Finanzierung von Wagniskapitalinvestitionen deutlich erhöht hat.

Abschließend wird in der Mitteilung die Auffassung vertreten, dass sich die flankierenden Maßnahmen zur Förderung des europäischen Risikokapitals in den letzten vier Jahren tief greifend und zum Positiven hin gewandelt haben. Der Mitteilung zufolge sollten die Bemühungen um Verbesserung des Umfelds für Risikokapitalinvestitionen fortgesetzt und langfristig, d. h. unabhängig von konjunkturellen Gesichtspunkten, betrachtet werden. Auch sollte über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Stärkung des Risikokapitals über das Jahr 2003 hinaus nachgedacht werden.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 25. Oktober 2001 über die Umsetzung des Risikokapital-Aktionsplans (RCAP) [KOM (2001) 605 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] In dieser Mitteilung untersucht die Kommission die Fortschritte bei der Umsetzung des RCAP in den Jahren 2000 und 2001 und zieht gleichzeitig Zwischenbilanz, da der Aktionsplan bis 2003 abgeschlossen sein soll.

Die Kommission begrüßt zwar die spektakuläre Wertentwicklung der europäischen Risikokapitalmärkte und die Tatsache, dass alle Mitgliedstaaten von diesem Wachstum profitieren konnten. Gleichwohl erinnert sie daran, dass erhebliche Unterschiede bestehen und der europäische Markt noch immer stark fragmentiert ist. Der Kursverfall auf den Aktienmärkten, der Rückgang des Wirtschaftswachstums und die Ereignisse des 11. September 2001 in den USA haben die Entwicklung der Branche in Europa behindert. Selbst wenn bei der Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens in diesem Bereich Fortschritte erzielt wurden, bestehen weiterhin viele Schwierigkeiten, so das Fehlen eines einheitlichen Patents oder bestimmte steuerliche Hemmnisse. Die Einführung des Euro dürfte jedoch dazu beitragen, die der Abwicklung grenzübergreifender Transaktionen entgegenstehenden Hindernisse zu beseitigen. Darüber hinaus wurden wichtige Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung des europäischen Unternehmertums sowie im Bereich der öffentlichen Finanzierung ergriffen. Beispielsweise bezog die Kommission eine klare Position in Bezug auf staatliche Beihilfen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass trotz der bisher erzielten Fortschritte die Entwicklung des Risikokapitalmarkts weiter vorangetrieben werden muss, damit Europa, wie dies in Lissabon ins Auge gefasst wurde, in diesem Bereich weltweit führend wird.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Oktober 1999 mit dem Titel „Risikokapital: Umsetzung des Aktionsplans - Vorschläge für weitere Fortschritte" [KOM (1999) 493 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] In dieser Mitteilung legt die Kommission dar, welche Maßnahmen seit der Annahme des Aktionsplans im März 1998 zur Beseitigung von Hemmnissen für Risikokapital ergriffen wurden. Diese Bemühungen müssen ihrer Ansicht nach verstärkt fortgesetzt werden. Aus Sicht der Kommission sollte die Entwicklung regelmäßig per Benchmarking überprüft und über die erreichten Fortschritte berichtet werden.

Mitteilung der Kommission vom 11. Mai 1999 mit dem Titel „Umsetzung des Finanzrahmens: Aktionsplan" [KOM (1999) 232 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Dieser auf Ersuchen des Rates vorgelegte Aktionsplan basiert auf dem Aktionsrahmen, der von der Kommission im Oktober 1998 veröffentlicht wurde, und auf den Beschlüssen der Gruppe für die Finanzdienstleistungspolitik. Er enthält eine Reihe politischer Ziele und spezieller Maßnahmen zur Verbesserung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen in den kommenden fünf Jahren. Im einzelnen werden Prioritäten und ein Zeitplan für Gesetzgebungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen genannt, mit denen drei strategische Ziele erreicht werden sollen:

Der Aktionsplan sieht außerdem vor, dass der Rat und das Europäische Parlament bis zum Ende 1999 die Richtlinienvorschläge für Einrichtungen für gemeinsame Anlagen, Fernverkäufe von Finanzdienstleistungen und elektronisches Geld annimmt.

Letzte Änderung: 01.08.2006