Weltfunkkonferenz 2003

Auf der Weltfunkkonferenz (WRC) werden die Beschlüsse über die Frequenzzuweisungen sowie die übrigen Bedingungen für die weltweite Nutzung des Funkfrequenzspektrums aktualisiert, damit funktechnische Störungen bei den zahlreichen drahtlosen Diensten in allen Ländern der Erde vermieden werden. In dieser Mitteilung werden aus der Sicht der Gemeinschaft die Tagesordnungspunkte erörtert, die auf der Weltfunkkonferenz 2003 zur Verhandlung anstanden. Ferner sollte durch die Festlegung der Prioritäten und Ziele, die im Interesse der Europäischen Union (EU) liegen, die europäische Verhandlungsposition gestärkt werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 14. April 2003 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Weltfunkkonferenz 2003 [KOM(2003) 183 endg.]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Internationale Fernmeldeunion (ITU), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, veranstaltet alle drei Jahre eine Weltfunkkonferenz (WRC). Die Konferenz im Jahr 2003 (WRC-03) fand vom 9. Juni bis 4. Juli 2003 in Genf statt. Die Kommission nahm als Delegation ohne Stimmrecht teil. Als solche war sie bestrebt, Beschlüsse zu unterstützen, die mit den einschlägigen politischen Gemeinschaftsmaßnahmen im Einklang standen und im wirtschaftlichen und allgemeinen Interesse der Europäischen Union lagen.

Bei den Verhandlungen innerhalb der ITU vertreten die europäischen Verwaltungen ihr jeweiliges Land. Da sich jedoch die nationalen Interessen in vielerlei Hinsicht decken, haben die europäischen Staaten beschlossen, ihre Position in technischen Fragen im Rahmen der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen (CEPT) gemeinsam auszuarbeiten. Die Erarbeitung einer solchen europäischen Position durch die CEPT hat zweifellos die Position der EU auf der WRC-03 gefestigt. Die verschiedenen Positionen müssen jedoch vor und nach der Konferenz nach den Grundsätzen der Gemeinschaftsentscheidung über das Funkfrequenzspektrum auf europäischer Ebene koordiniert werden.

GEMEINSCHAFTSPOLITIK AUF DER WRC-03

Informationsgesellschaft

Der Übergang zur Informationsgesellschaft ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Europa in vollem Umfang von digitalen Technologien und vom Internet profitiert. Daher fördert die Gemeinschaft die Entwicklung von Anwendungen und Inhalten, die es allen europäischen Bürgern gestatten, an der Informationsgesellschaft teilzuhaben. Mit ihrem neuen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation ist die EU bei der Förderung einer Kommunikations- und Rundfunkinfrastruktur von Weltrang in eine neue Phase eingetreten.

Audiovisuelle Politik

Audiovisuelle Medien spielen eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung gesellschaftlicher und kultureller Werte. Daher geht es bei den audiovisuellen Medien ganz klar um öffentliche Interessen. So muss z. B. gewährleistet sein, dass die Übertragungsdienste weiterhin über die notwendigen Ressourcen verfügen, u.a. über den Zugang zu Funkfrequenzen.

Verkehr

Die Kommission arbeitet an einem integrierten Verkehrssystem, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit des See- und Luftverkehrs. In diesem Zusammenhang soll ein einheitlicher europäischer Luftraum das Flugverkehrsmanagement und die Luftverkehrssicherheit verbessern und allen Nutzern des Luftraums gerecht werden. Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Ziels ist die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen. Ein wichtiger Bestandteil der gemeinsamen Verkehrspolitik ist ferner das Satellitennavigationsprogramm Galileo. Der Betrieb von Galileo erfordert wie jeder Funkdienst genügend Frequenzen, die gegen funktechnische Störungen geschützt sind und ohne übermäßige betriebliche Einschränkungen genutzt werden können.

Koordinierung des Katastrophenschutzes

Die gemeinschaftsweite Zusammenarbeit im Katastrophenschutz soll die Menschen, ihre Habe und die Umwelt bei naturbedingten oder vom Menschen verursachten Katastrophen besser schützen. Der Rat hat 2001 die Entscheidung 2001/792/EG über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen erlassen. Durch die Interoperabilität von Kommunikationsanlagen, die einheitliche Frequenzen nutzen, ließe sich die Koordinierung gemeinsamer europäischer Einsätze noch verbessern.

Einheitlicher europäischer Weltraum

Das Programm GALILEO und die Initiative GMES (Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung) sind praktische Beispiele für die europäische Zusammenarbeit in der Raumfahrt. Ein hinreichendes Frequenzangebot ist für die Dynamik des europäischen Raumfahrtsektors unerlässlich.

Forschung und Entwicklung

Alle auf der WRC behandelten Technologien sind Gegenstand von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Durch die Finanzierung der europäischen Forschung werden nach wie vor wichtige Bereiche gefördert, die Drahtlostechnologien nutzen. Der Zugang zu einheitlichen Funkfrequenzen auf europäischer und weltweiter Ebene steht weiterhin im Mittelpunkt dieser Arbeiten und ist für die Forscher ein wichtiges Ziel, auf das sie ihre Projekte ausrichten.

STRATEGISCHE ZIELE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR DIE WRC-03

Auf der Tagesordnung der WRC-03 stand eine Reihe von Fragen, welche die Gemeinschaftspolitik berührten. Die Gemeinschaft hatte sich folgende Hauptziele gesetzt:

VERWANDTE RECHTSAKTE

Ergebnisse der Konferenz

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 19. November 2003 - Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2003 (WRC-03) [KOM (2003) 707 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Zum Abschluss der Konferenz hat die Kommission die positiven Verhandlungsergebnisse unterstrichen, da die Hauptziele der WRC-03 aus der Sicht der Gemeinschaft erreicht wurden. Zu den bedeutendsten Erfolgen zählen die weltweite Vereinheitlichung der Nutzungsbedingungen für RLAN-Breitbandsysteme und der langfristige Schutz des Satellitennavigationssystems GALILEO.

Diese Mitteilung enthält eine detaillierte Analyse der Beschlüsse und

Umsetzung

Einige Ergebnisse der WRC-03 müssen umgesetzt werden, insbesondere was die Harmonisierung der Verfügbarkeit und der Nutzungsbedingungen des Funkfrequenzspektrums betrifft. Einige dieser Maßnahmen wurden bereits vor der WRC-03 eingeleitet. Andere sollen nach den Verfahren getroffen werden, welche in der Entscheidung 676/2002/EG („Funkfrequenzentscheidung") vorgesehen sind. Dazu gehören vor allem die Konsultation des Frequenzausschusses (RSC) und die Einbeziehung der Erkenntnisse der CEPT. Ferner wurde die Hochrangige Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) um Unterstützung ersucht bei den Bemühungen, die Ziele der übrigen Gemeinschaftspolitik mit den Grundzügen der gemeinschaftlichen Funkfrequenzpolitik zu verknüpfen.

See also

Nähere Einzelheiten sind der Website der ITU (EN) (ES) (FR) zu entnehmen.

Letzte Änderung: 31.03.2004