Programm „Sicheres Internet“ 2009-13

Die Online-Welt wird immer leichter zugänglich und birgt für die Nutzer neben Vorteilen auch vielfältige Gefahren. Kinder und Jugendliche werden zu immer aktiveren Internetnutzern, sind aber auch besonders gefährdet. Das Programm „Sicheres Internet“ soll das Online-Umfeld für Kinder sicherer machen, indem nicht nur gegen illegale Inhalte, sondern auch gegen schädliche Verhaltensweisen vorgegangen wird.

RECHTSAKT

Beschluss 1351/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien.

ZUSAMMENFASSUNG

Hiermit wird das Gemeinschaftsprogramm „Sicheres Internet“ für den Zeitraum 2009-13 festgelegt. Mit ihm werden die Ziele des 2005 angelaufenen Programms „Mehr Sicherheit im Internet“ weiterverfolgt.

Das Programm zur Verbesserung der Sicherheit der Kinder im Online-Umfeld hat zwei Ziele:

Das vorgeschlagene Programm bezieht sich nicht nur auf illegale und schädliche Inhalte, sondern auch auf schädliche Verhaltensweisen im Online-Umfeld.

Aktionen

Die Programmdurchführung erfolgt in vier allgemeinen Aktionsbereichen:

Durchführung

Folgende juristische Personen können sich am Programm beteiligen:

Die Kommission ist für die Gesamtdurchführung dieses Programms und für die Erstellung der jährlichen Arbeitsprogramme verantwortlich und wird dabei von einem Verwaltungsausschuss unterstützt.

Für das Programm wurden für den Zeitraum 2009–2013 Gesamtmittel in Höhe von 55 Millionen Euro festgesetzt.

Hintergrund

Das Programm „Sicheres Internet“ erweitert und ergänzt die anderen politischen Initiativen, Programme und Aktionen der Gemeinschaft, darunter vor allem die Initiative „i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“, die Rahmenprogramme der Gemeinschaft für Forschung und technologische Entwicklung und das Programm Daphne III.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttetens – Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1351/2008/EG

24.12.2008 – 31.12.2013

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ABl. L 348 vom 24.12.2008

Letzte Änderung: 26.05.2009