Grünbuch zum Urheberrecht und zu den verwandten Schutzrechten in der Informationsgesellschaft

Das Grünbuch beleuchtet Fragen des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte vor dem Hintergrund der Entwicklung der Informationsgesellschaft, damit vornehmlich bestimmt werden kann, welche Gesetzgebungsmaßnahmen erforderlich sind.

RECHTSAKT

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - Grünbuch der Europäischen Kommission vom 27. Juli 1995 [KOM(95) 382 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Das Grünbuch umfasst zwei Kapitel. Im ersten Kapitel wird beschrieben, wie die Informationsgesellschaft funktionieren dürfte. Hervorgehoben wird die Bedeutung der Informationsgesellschaft für die Europäische Gemeinschaft und insbesondere ihre rechtliche Ausgestaltung im Rahmen des Binnenmarkts. Im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen die Chancen und Risiken der aufkommenden Informationsgesellschaft. Im zweiten Kapitel werden auf der Grundlage von Beiträgen der Fachkreise neun Themen herausgestellt, die für den Schutz des Urheberrechts und der Leistungsschutzrechte in der Informationsgesellschaft vorrangig erscheinen.

Bedarf nach Anpassung der Vorschriften

Der Erfolg der Informationsgesellschaft hängt davon ab, dass zahlreiche neue Dienste und Produkte die „Datenautobahnen" in vollem Umfang nutzen können. Hierzu ist ein kohärenter Rechtsrahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene erforderlich. Rechtsvorschriften müssen geändert werden, um noch nicht da gewesenen Chancen und Risiken begegnen zu können. Dies gilt auch für die Anpassung der Vorschriften zum geistigen Eigentum.

Das Grünbuch unterstreicht, dass die bisherige Binnenmarktgesetzgebung den Weg zu einer Politik der Informationsgesellschaft aufzeigt.

Wichtigkeit der angemessenen Schutzinstrumente

Die neuen Dienste und Produkte, die künftig über die Datenautobahnen Verbreitung finden, werden entweder auf bereits bestehende Werke zurückgreifen oder ganz neue hervorbringen. Die vorhandenen Werke werden in der Regel umgestaltet werden müssen, bevor sie sich digital verbreiten lassen. Die Schaffung neuer Werke und Dienstleistungen erfordert sehr hohe Investitionen, wenn die neuen Dienste sich nicht auf einen sehr begrenzten Inhalt beschränken sollen.

Die Grundlage für Investitionen in neue Dienste ist schöpferische Tätigkeit. Schöpferischer Aufwand ist aber nur dann gerechtfertigt und wird auch nur dann getrieben, wenn das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte digitale Werke und Leistungen ausreichend schützen.

Wenn ein Dienst erst einmal ans Netz gegangen ist, lässt sich ohne angemessene Schutzinstrumente nur sehr schwer verhindern, dass die Werke oder Leistungen ohne Wissen und zum Schaden des Rechtsinhabers vervielfältigt, verändert oder verwertet werden.

Charakteristik der Netze und Schwierigkeiten in Bezug auf Schutz

Aufgrund der Charakteristik der informationsgesellschaftlichen Netze können bedeutende Unterschiede beim Schutzniveau der Werke und Leistungen die Errichtung der Informationsgesellschaft behindern. Da die Verwendung eines Werks nur schwer zu kontrollieren ist und Wirtschaftsteilnehmer die Möglichkeit haben, in andere Länder auszuweichen, ist eine stärkere Harmonisierung des Urheberrechtsschutzes zumindest in bestimmten Bereichen erforderlich.

Bestehender Rechtsschutz

Auf Gemeinschaftsebene wurde durch die Annahme von vier Richtlinien zum Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten bereits ein gewisser Harmonisierungsgrad erreicht. Dieser Rechtsrahmen muss mit der Richtlinie über den Rechtschutz von Datenbanken vervollständigt werden. Damit ist die Gemeinschaft ihren Handelspartnern ein gutes Stück voraus, denn sie kann nun einen Rechtsrahmen schaffen, der das Fundament für die Entwicklung neuer Dienste in der Informationsgesellschaft legt.

Mehr Harmonisierung

Ohne eine Angleichung der Ausschließlichkeitsrechte, die es ermöglichen, die Nutzung, Vervielfältigung usw. geschützter Werke und Leistungen zu genehmigen oder zu untersagen, würde der freie Verkehr der betreffenden Waren und Dienstleistungen behindert. Ohne eine hinreichende Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene dürften die Märkte, die sich den neuen Diensten öffnen, außerdem zersplittert bleiben, was wiederum die Entwicklung von Diensten verhindern würde, die über nationale Grenzen hinweg vermarktet werden müssen, damit sie die Rentabilitätsschwelle überschreiten können.

Aus diesem Grund müssen Querschnittsfragen behandelt werden, ferner Fragen im Zusammenhang mit bestimmten spezifischen Rechten sowie Fragen bezüglich der Rechteverwertung. Die Querschnittsfragen betreffen das anwendbare Recht und die Erschöpfung bestimmter Rechte. Die Fragen zu den spezifischen Rechten betreffen das Vervielfältigungsrecht, den Begriff der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Recht der öffentlichen Wiedergabe sowie die Anwendbarkeit bestimmter spezifischer Rechte auf die verschiedenen Formen digitaler Übertragung. Zu unterscheiden ist hier zwischen dem Recht der digitalen Verbreitung und dem Recht der digitalen Rundfunkübertragung. Ausführlich eingegangen wird auch auf das Urheberpersönlichkeitsrecht. Die Abschnitte über die Verwertung der Rechte behandeln zum Schluss noch Aspekte der Rechteverwaltung sowie Fragen, die sich im Zusammenhang mit technischen Identifizierungs- und Schutzsystemen stellen.

Das Grünbuch war Gegenstand eines Konsultationsverfahrens. Alle Interessenträger, Organisationen und Staaten hatten im Jahr 1995 die Gelegenheit, sich gegenüber der Kommission zu den angesprochenen Fragen zu äußern.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft [Amtsblatt L 167 vom 22.06.2001].

Diese Richtlinie dient der Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften zum Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten; damit soll mehr Rechtssicherheit geschaffen und ein hohes Schutzniveau für geistiges Eigentum in der Europäischen Union gewährleistet werden.

Entschließung zur Mitteilung der Kommission „Initiativen zum Grünbuch über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" [KOM(96)0568 C4-0090/97 - Amtsblatt C 339 vom 10.11.1997].

Mitteilung der Kommission vom 20. November 1996 - Initiativen zum Grünbuch über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft [KOM(96) 568 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In dieser Mitteilung fokussierte die Kommission die Diskussion auf die Herausforderungen, denen sich das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte aufgrund der neuen Technologien stellen müssen.

Letzte Änderung: 09.01.2008