Sicherheit im Seeverkehr: Schiffsausrüstung
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Richtlinie 96/98/EG – Schiffsausrüstung
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
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Sie legt Vorschriften für die Gewährleistung der Sicherheit und Qualität von Schiffsausrüstung an Bord von Schiffen, die unter der Flagge von EU-Ländern fahren, fest.
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Diese Vorschriften erhöhen die Sicherheit an Bord, leisten einen Beitrag zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung und gewährleisten den freien Verkehr von Schiffsausrüstung im Binnenmarkt der EU.
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WICHTIGE ECKPUNKTE
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Diese Richtlinie gilt für Ausrüstung , die bestimmt ist für die Ausstattung:
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Konformitätsbewertung
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Die EU-Länder benennen Stellen, die für die Bewertung der Konformität der Schiffsausrüstung zuständig sind. Diese Bewertung soll die Qualität der Ausrüstung vor dem Inverkehrbringen und der Aufnahme an Bord sicherstellen;
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Die mit den europäischen Normen übereinstimmenden Ausrüstungen müssen eine Kennzeichnung tragen.
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Bei einem Schiff, das nicht in der EU registriert ist und in das Register eines EU-Landes aufgenommen werden soll, muss das aufnehmende EU-Land den Zustand der Ausrüstung überprüfen und ihre Übereinstimmung mit den europäischen Normen sicherzustellen.
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Nichtübereinstimmung der Ausrüstung
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Sollte ein Ausrüstungsgegenstand eine Gefährdung für die Gesundheit und/oder Sicherheit der Besatzung oder der Passagiere darstellen oder möglicherweise die Meeresumwelt beeinträchtigen, so zieht das zuständige EU-Land diesen aus dem Verkehr, verbietet ihn oder schränkt dessen Nutzung ein.
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Prüfnormen
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Für Schiffsausrüstung ist die Annahme internationaler Prüfnormen erforderlich. Falls die internationalen Organisationen diese Prüfnorm nach einer angemessenen Zeitspanne nicht festgelegt haben sollten, können Normen europäischer Normungsorganisationen angewandt werden.
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WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Sie ist am 17. Februar 1997 in Kraft getreten und musste bis 30. Juni 1998 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.
Richtlinie 2014/90/EU ändert Richtlinie 96/98/EG mit Wirkung vom 18. September 2016.
HINTERGRUND
Seeverkehr: Vorschriften für moderne Schiffsausrüstung für sicherere EU-Schiffe
RECHTSAKT
Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung (ABl. L 46 vom 17.2.1997, S. 25–56)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 96/98/EG wurden in den Originaltext aufgenommen. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 146–185)
Letzte Aktualisierung: 12.11.2015