Vertiefung des Patentsystems in Europa

Geistiges Eigentum schützen heißt Innovation fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union stärken. Patente können in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle spielen, doch führt kein Weg an grundlegenden Reformen auf europäischer Ebene vorbei. Die Verwirklichung des Gemeinschaftspatents und die Verbesserung des bestehenden Systems zur Beilegung von Patentstreitigkeiten dürften bei entsprechenden Begleitmaßnahmen den Zugang zum Patentsystem erleichtern und für alle Beteiligten Kosteneinsparungen mit sich bringen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 3. April 2007 - Vertiefung des Patentsystems in Europa (KOM(2007) 165 endg., nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

ZUSAMMENFASSUNG

In der Mitteilung wird betont, dass das derzeitige europäische Patentsystem mit weitaus höheren Kosten verbunden ist als die Systeme der USA und Japans. Ein Gemeinschaftspatent wäre wesentlich attraktiver als das aktuelle europäische System mit seinen einzelnen nationalen Patenten. Ein europäisches Patent für 13 Staaten kostet das Elffache eines US-amerikanischen und das Dreizehnfache eines japanischen Patents. Auch das bestehende EU-System zur Beilegung von Streitigkeiten verursacht aufgrund der Tatsache, dass die gleichen Patentstreitigkeiten in mehreren Ländern ausgetragen werden können, unnötige Kosten für die Beteiligten und schafft Rechtsunsicherheit.

Aufgrund der Schwierigkeiten, die in diesem Bereich, insbesondere bei der Verwirklichung des Gemeinschaftspatents aufgetreten sind, hat die Kommission 2006 alle Beteiligten umfassend zum künftigen Patentsystem in Europa konsultiert. Die Ergebnisse der Konsultation lassen keinen Zweifel daran, dass ein dringender Bedarf an einem einfachen, wirtschaftlichen und anspruchsvollen europäischen Patentsystem besteht.

Zweck der vorliegenden Mitteilung ist es, praktische Schlussfolgerungen aus der Konsultation zu ziehen und dem Rat so die Aufnahme von Beratungen über die Reformierung des Patentsystems, insbesondere über das Gemeinschaftspatent und die künftige Rechtsprechung in diesem Bereich zu ermöglichen. Darüber hinaus werden in der Mitteilung mehrere Begleitmaßnahmen zur Verbesserung des Patentsystems vorgeschlagen, die u.a. die Patentqualität, den Wissenstransfer und die Durchsetzung von Patentrechten betreffen.

Gemeinschaftspatent

Zwar sprechen sich viele Betroffene nach wie vor für das Gemeinschaftspatent aus, da es der europäischen Industrie im Rahmen der Lissabon-Strategie den größten Mehrwert verspricht, kritisieren aber den Gemeinsamen Ansatz des Rates aus dem Jahre 2003, weil dieser wegen des vorgesehenen Übersetzungsumfangs hohe Kosten verursachen und eine zu starke Zentralisierung der Rechtsprechung nach sich ziehen würde.

Die Kommission ist der Auffassung, dass bei entsprechendem politischen Willen ein wirklich wettbewerbsfähiges und attraktives Gemeinschaftspatent erreicht werden kann. Die Vorbehalte gegenüber einer allzu zentralisierten Rechtsprechung sollten bei der Schaffung eines europaweit einheitlichen Patentgerichtssystems berücksichtigt werden. In Sachen Übersetzungskosten wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Sprachenregelung suchen, um die Kosten für die Übersetzung zu senken, gleichzeitig aber die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Gerichtssystem

Zurzeit kann jede Streitigkeit um ein vom Europäischen Patentamt (EPA) erteiltes Patent in den Vertragsstaaten vor Gericht gebracht werden, da jedes dieser Patente aus mehreren nationalen Patenten besteht und den Vorschriften der im Patentantrag benannten EPA-Vertragsstaaten unterliegt. In Ermangelung einer einheitlichen Rechtsprechung gelten für diese Streitigkeiten die verschiedenen nationalen Gesetze und Verfahren.

Die daraus resultierenden Schwierigkeiten mindern die Rechtssicherheit und behindern unternehmerische Entscheidungen zu patentierten Produkten:

Der größte Vorteil einer einheitlichen Patentgerichtsbarkeit liegt in den Einsparungen, die dies für die Konfliktparteien mit sich brächte. Zurzeit verursachen Streitfälle unverhältnismäßig hohe Kosten, die je nach Schwierigkeit des Falls, technischer Komplexität und Höhe des Streitwerts sehr unterschiedlich sein können. Diese Kosten belasten vor allem Erfinder und KMU, die so möglicherweise von der Anmeldung eines Patents und ganz allgemein von Investitionen in Forschung und Entwicklung abgehalten werden.

Diskussion über das neue Gerichtssystem

Die Mitgliedstaaten erkennen die Notwendigkeit an, ein europaweites Patentgerichtssystem zu schaffen, das ein ausgewogenes Kosten-Wirksamkeitsverhältnis, Rechtssicherheit und Nähe zu den Benutzern gewährleistet. Die Diskussionen zu diesem Thema haben jedoch gezeigt, dass die Auffassungen über die Vorgehensweise auseinander gehen.

Unterschiedliche Auffassungen bestehen insbesondere beim Thema Rechtsprechung: während ein Teil der Mitgliedstaaten den Entwurf des EuropäischenÜbereinkommens über Patentstreitigkeiten (EPLA) im Rahmen des europäischen Patentübereinkommens, mit dem für Streitigkeiten über europäische Patente ein einheitliches System geschaffen werden soll, befürwortet, plädiert ein anderer Teil dafür, für Streitigkeiten über europäische und gemeinschaftliche Patente auf der Grundlage des EG-Vertrags eine spezielle gemeinschaftliche Gerichtsbarkeit zu schaffen.

Nach Auffassung der Kommission könnte der Konsens in einem integrierten Ansatz bestehen, der die Merkmale sowohl des EPLA als auch der ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen Gemeinschaftsgerichtsbarkeit miteinander kombiniert. Dies könnte zu einem Gerichtssystem führen, dass für Streitfälle über europäische Patente und über künftige Gemeinschaftspatente zuständig ist. Ein solches Rechtssystem könnte sich EPLA zum Vorbild nehmen und eine harmonische Integration in das gemeinschaftliche Rechtsprechungssystem ermöglichen. Zunächst sollten jedoch alle Arbeiten darauf gerichtet werden, einen Konsens zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen, der diesen Grundsätzen Rechnung trägt.

Die Gerichtsbarkeit müsste für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen sowie für akzessorische Ansprüche wie Schadenersatz zuständig sein. Ihre räumliche Entfernung von den Parteien sollte angemessen sein, und sie sollte eine begrenzte Anzahl von Kammern erster Instanz sowie ein völlig zentralisiertes Berufungsgericht umfassen, das eine einheitliche Rechtsauslegung gewährleistet. Die Kammern könnten bestehende einzelstaatliche Strukturen nutzen, sollten aber integraler Bestandteil der einheitlichen Gerichtsbarkeit sein.

Das Berufungsgericht und die Kammern erster Instanz sollten unter einer gemeinsamen Verfahrensordnung arbeiten, die sich auf bewährte Regeln der Mitgliedstaaten stützt.

Diese Patentgerichtsbarkeit sollte aus juristisch wie technisch qualifizierten Richtern bestehen, die über volle richterliche Unabhängigkeit verfügen.

Schließlich muss die Patentgerichtsbarkeit den Europäischen Gerichtshof als letzte Instanz in Fragen des Gemeinschaftsrechts anerkennen, was auch für Fragen zum gemeinschaftlichen Besitzstand (dem Korpus der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften) und zur Gültigkeit künftiger Gemeinschaftspatente gilt.

Begleitmaßnahmen zur Verbesserung des Patentsystems

Im Interesse eines verlässlichen Patentsystems schlägt die Kommission folgende Begleitmaßnahmen vor:

Hintergrund

Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, insbesondere der Patente ist Teil der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, da diese die Innovation als Wachstumsmotor Europas anerkennt.

Eine umfassende Mitteilung zu den Rechten an geistigem Eigentum ist für 2008 vorgesehen. Sie wird die vorliegende Mitteilung ergänzen und die wichtigsten nicht legislativen horizontalen Fragen in allen Bereichen des geistigen Eigentums zum Gegenstand haben.

Letzte Änderung: 22.06.2007