Gemeinschaftspolitik im bereich des digitalfernsehens

Die Digitaltechnologie bietet das Potential wesentlicher Vorteile für die Zukunft des Fernsehens und im weiteren Sinne für die künftigen „elektronischen Schnellstrassen" bzw. die integrierte Breitbandkommunikation, für die das Digitalfernsehen eine zentrale Rolle spielen kann. Der Rat ist der Auffassung, dass die Markteinführung harmonisch erfolgen muss dieses Ziel vorzugsweise durch Herbeiführung eines Konsenses aller betroffenen Wirtschaftsteilnehmer erreicht werden sollte.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates vom 27. Juni 1994 zu einem Orientierungsrahmen für die Gemeinschaftspolitik im Bereich des Digitalfernsehens [Amtsblatt C 181 vom 2.7.1994].

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Entschließung unterstreicht der Rat die Bedeutung der Digitaltechnologie für die Zukunft des Fernsehens. Die Markteinführung des Digitalfernsehens muss harmonisch erfolgen, was voraussetzt, dass gemeinsame Normen übernommen werden. Die Zugangsberechtigungen sind in der Tat ein wichtiger Faktor für Erbringer und Benutzer gebührenpflichtiger Fernsehdienste. Für die Inhaber von Programmrechten muss ein lauterer und offener Wettbewerb gewährleistet sein, um die Verbraucherinteressen zu schützen und die Möglichkeit der Piraterie auf ein Minimum zu begrenzen.

Der Rat erklärt, dass eine harmonische Markteinführung der Digitaltechnologie durch Herbeiführung eines Konsenses aller betroffenen Wirtschaftsteilnehmer (einschließlich der Sendeunternehmen) erreicht werden sollte. Der Rat ist jedoch bereit, geeignete ordnungspolitische Maßnahmen zu treffen, wenn ein solcher Konsens nicht erreicht wird oder der lautere und offene Wettbewerb, der Verbraucherschutz oder sonstige wesentliche öffentliche Interessen dies erfordern.

Die Konsultationen der Industrie in Bezug auf die Zugangsbedingungen müssen fortgeführt werden, um herauszufinden, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind.

Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission,

Schließlich fordert der Rat die Kommission auf, alle relevanten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Digitalfernsehen aufmerksam zu verfolgen und ihm hierüber zu berichten. Der Rat fordert die Kommission ferner auf, etwaige Aktionsvorschläge vor dem 1. Juli 1995 zu unterbreiten.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 14. Dezember 1999: Grundsätze und Leitlinien für die audiovisuelle Politik der Gemeinschaft im digitalen Zeitalter [KOM(1999) 657 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dieser Mitteilung werden die Prioritäten der Europäischen Kommission für die nächsten fünf Jahre in Zusammenhang mit der Einführung der Digitaltechnologien festgelegt. Außerdem werden die Ziele und Grundsätze dargelegt, von denen die audiovisuelle Politik der Gemeinschaft mittelfristig geleitet wird (Anpassung des ordnungspolitischen Rahmens und der verschiedenen Unterstützungsmechanismen auf nationaler und auf gemeinschaftlicher Ebene).

Beschluss 89/337/EWG des Rates vom 27. April 1989 über das hochauflösende Fernsehen [Amtsblatt L 142 vom 25.5.1989].

Ziel dieses Beschlusses ist die Aufstellung einer umfassenden Strategie zur Einführung von HDTV-Diensten in Europa.

Letzte Änderung: 28.07.2005