Zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Bunkerölverschmutzung: Bunkeröl-Übereinkommen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Internationales Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Bunkerölverschmutzung von 2001 („Bunkeröl-Übereinkommen“)

Entscheidung 2002/762/EG zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Internationale Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Bunkerölverschmutzung zu unterzeichnen, zu ratifizieren oder diesem beizutreten

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DER ENTSCHEIDUNG?

Das Bunkeröl-Übereinkommen wurde unter Federführung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) mit dem Ziel verabschiedet, diejenigen angemessen, unverzüglich und wirksam zu entschädigen, die infolge der Freisetzung von Öl, das als Treibstoff in den Bunkern von Schiffen befördert wird, geschädigt wurden.

Durch die Entscheidung werden die EU-Länder ermächtigt, das Internationale Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Bunkerölverschmutzung von 2001 („Bunkeröl-Übereinkommen“) zu unterzeichnen, zu ratifizieren oder diesem beizutreten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Vereinbarkeit mit den EU-Rechtsvorschriften

Geltungsbereich

Dieses Übereinkommen gilt für:

Es findet keine Anwendung auf Kriegsschiffe, Flottenhilfsschiffe oder sonstige einem Land gehörende Schiffe. Den Vertragsländern steht es jedoch offen, das Übereinkommen auch auf diese Schiffe anzuwenden.

Haftung des Schiffseigentümers

Der Schiffseigentümer haftet zum Zeitpunkt des Ereignisses für alle durch Bunkeröl verursachten Verschmutzungsschäden. Der Schiffseigentümer haftet jedoch nicht, wenn er nachweisen kann, dass

Pflichtversicherung oder finanzielle Sicherheit

Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Ausschlussfristen

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Übereinkommen ist am 21. November 2008 in Kraft getreten. 2015 hatten alle EU-Länder das Übereinkommen im Einklang mit Entscheidung 2002/762/EG ratifiziert bzw. waren ihm beigetreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Internationales Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Bunkerölverschmutzung von 2001 („Bunkeröl-Übereinkommen“) (ABl. L 256 vom 25.9.2002, S. 9-16)

Entscheidung 2002/762/EG des Rates vom 19. September 2002 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Gemeinschaft das Internationale Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Bunkerölverschmutzung von 2001 („Bunkeröl-Übereinkommen“) zu unterzeichnen, zu ratifizieren oder diesem beizutreten (ABl. L 256 vom 25.9.2002, S. 7-8)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 351 vom 20.12.2012, S. 1-32)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 10.07.2020