Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 95/50/EG – einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Mit der Richtlinie wird ein einheitliches EU-weites System für Kontrollen in Stichproben von Gefahrguttransporten auf der Straße eingeführt, um eine hohe Sicherheit zu gewährleisten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 17. Oktober 1995 in Kraft getreten und musste bis zum 1. Januar 1997 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 95/50/EG des Rates vom 6. Oktober 1995 über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße (ABl. L 249 vom 17.10.1995, S. 35-40)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 95/50/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße durch die Mitgliedstaaten (COM(2017) 112 final vom 6.3.2017)

Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S. 13-59)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 03.12.2018