Aktionsrahmen

Das Dokument liefert eine Strategie zur Verbesserung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen entwickeln, die eine effiziente Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften und, sofern diese unwirksam oder unvollständig sind, entsprechende Änderungen dieser Vorschriften gewährleistet.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 1998 mit dem Titel: „ Finanzdienstleistungen: Abstecken eines Aktionsrahmens "

ZUSAMMENFASSUNG

Mit der oben genannten Mitteilung kommt die Kommission der Aufforderung des Europäischen Rates von Cardiff nach, einen "Aktionsrahmen" für Finanzdienstleistungen zu erstellen. Das Dokument enthält die Schlußfolgerungen aus Beratungen mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten sowie mit Nutzern und Anbietern von Finanzdienstleistungen.

Die Mitteilung lädt zum Nachdenken über eine Reihe wichtiger Fragen ein. Mit diesen Überlegungen soll sichergestellt werden, daß der Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen weltweit wettbewerbsfähig ist, den Anforderungen der wichtigsten Akteure (Anleger, Unternehmen und Verbraucher) gerecht wird und gleichzeitig ein hohes Maß an Verbraucherschutz bietet. Der Binnenmarkt sollte es darüber hinaus ermöglichen, die Vorteile des Euro optimal zu nutzen, Schwankungen der internationalen Märkte auszugleichen und langfristig Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu sichern.

Der Mitteilung zufolge muß das Aufsichtsrecht für einen Finanzbinnenmarkt nicht radikal umgestaltet werden. Es muß jedoch ständig weiterentwickelt werden, um einen wirksamen Schutz vor finanzieller Instabilität zu gewährleisten und um Arbeitsplätze zu schaffen und die Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen. Dafür sind raschere und straffere legislative Verfahren, aber auch eine korrekte und fristgerechte Umsetzung der bestehenden Vorschriften notwendig. Folglich müssen die Kontrollen in den Mitgliedstaaten verstärkt werden. Ferner ist auch eine eindeutige und einheitliche Auslegung der Vorschriften sicherzustellen, indem die Kommission beispielsweise Mitteilungen zu Auslegungsfragen veröffentlicht und die Aufsichtsbehörden zu einer engeren Zusammenarbeit angehalten werden.

Die bevorstehende Einführung des Euro erfordert eine vom Markt gesteuerte Modernisierung der Firmenkunden-Finanzmärkte in der Europäischen Union. Diesbezüglich ist sicherzustellen, dass für die Emittenten beim Zugang zu den Kapitalmärkten die Bedingungen des vollkommenen Wettbewerbs gelten. Dies soll unter anderem erfolgen durch:

Was die Anleger anbetrifft, so müssen alle rechtlichen, administrativen und informationsbedingten Probleme ausgeräumt werden, die die Anlagefreiheit behindern. Dies setzt voraus, dass:

Für alle Wertpapierdienstleister sind die einschlägigen aktuellen Rechtsvorschriften zu überprüfen. Die Kommission sagt diesbezüglich zu, nach dem besten Weg zu suchen, um die Wirksamkeit der Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie zu verbessern und so eine stärkere Übereinstimmung der nationalen Konzepte für Wohlverhaltensregeln sicherzustellen. Die Aufsichtsbehörden werden zu einer engeren Zusammenarbeit aufgefordert.

Von einem echten Finanzbinnenmarkt im Privatkundenbereich kann noch nicht gesprochen werden. Aus Gründen des Verbraucherschutzes dürfen die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften anwenden, sofern diese dem Ziel angemessen sind (Allgemeininteresse-Prinzip). Die Anwendung dieses Grundsatzes darf jedoch nicht zu weiteren Hindernissen für grenzübergreifende Geschäfte führen. Es muß also eine pragmatische Form gefunden werden, um die Forderung nach einer wirksamen Integration der Finanzmärkte mit der nach einem hohen Maß an Verbraucherschutz zu verbinden. Die Kommission wird diesbezüglich:

Der Mitteilung zufolge ist der Aufbau einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden von Nutzen. Daher sollte nach Auffassung der Kommission eine "Charta der Aufsichtsbehörden" ausgearbeitet werden, die die Zuständigkeiten festlegt und Koordinationsmechanismen zwischen den verschiedenen Aufsichtsbehörden einführt. Außerdem werden in der Mitteilung eine internationale Zusammenarbeit der Regulierungs- und Aufsichtsinstanzen sowie eine Überprüfung und Aktualisierung der derzeitigen Aufsichtsvorschriften gefordert.

Die allgemeinen Bedingungen für die Verwirklichung eines vollintegrierten EU-Finanzmarkts erfordern ein koordiniertes Handeln der Regulierungs-, Aufsichts- und Wettbewerbsbehörden. Dies bedarf des Aufbaus einer integrierten Infrastruktur, mit deren Hilfe grenzübergreifende Geschäfte ebenso wirksam abgerechnet werden können wie Geschäfte innerhalb der nationalen Grenzen. Allerdings sind auch rechtliche Lücken auf dem Gebiet der Zahlungs- und Wertpapierabrechnungssysteme sowie der Privatkunden-Zahlungssysteme zu schließen (indem z. B. die Hemmnisse abgebaut werden, die sich für letztere bei den statistischen Meldungen ergeben).

Ein weiterer wichtiger Faktor für die Integration der Finanzdienstleistungen ist die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Finanzmarktakteure. Dies erfordert eine strikte Anwendung der Vorschriften des EG-Vertrags auf dem Gebiet des Wettbewerbs und der staatlichen Beihilfen, da letztere häufig zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Kommission sagt außerdem zu, dem Rat „Wirtschaft und Finanzen" einen Bericht über „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Bankenbereich" und über die Anwendung des Artikels 90 Absatz 2 EG-Vertrag (über Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind oder den Charakter eines Finanzmonopols haben) vorzulegen.

Ein integrierter Finanzmarkt läßt sich jedoch nicht ohne die Beseitigung der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung privater Kapitalerträge verwirklichen. Diesbezüglich ist die Annahme der Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen als ein vorrangiges Ziel anzusehen. Als weitere wichtige Maßnahmen auf steuerlichem Gebiet werden unter anderem angesehen:

In der Mitteilung werden Möglichkeiten genannt, eine politische Debatte auszulösen, aus der sich langfristig machbare konkrete Maßnahmen ergeben könnten. Der Rat und das Europäische Parlament sind aufgefordert, die Debatte gemeinsam mit der Kommission zu führen. Ferner wird vorgeschlagen, eine politische Gruppe für Finanzdienstleistungen einzurichten (die aus persönlichen Vertretern der Finanzministern besteht und von der Kommission geleitet wird). Diese Gruppe, die auch die Anwendung der Vorschriften über Finanzdienstleistungen kontrollieren sollte, hätte folgende Ziele:

Die Kommission wird ein Konsultationsverfahren auf hoher Ebene einführen, damit sowohl die Marktteilnehmer als auch die Nutzer der Finanzdienstleistungen einen umfassenden Beitrag zur Ausarbeitung von Maßnahmen in diesem Bereich leisten können.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 11. Mai 1999 zur „ Umsetzung des Finanzmarktrahmens: Aktionsplan " [KOM(1999) 232 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 08.08.2006