Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde im Bereich der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste (Empfehlung aus dem Jahr 2006)

In der Empfehlung wird dazu aufgefordert, in Bezug auf den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde in den Bereichen Rundfunk und Internetdienste einen weiteren Schritt hin zu einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Wirtschaft und sonstigen Akteuren zu tun. Die Empfehlung ergänzt die Empfehlung 98/560/EG des Rates zum gleichen Thema unter Berücksichtigung neuerer technologischer Entwicklungen sowie der Weiterentwicklung der Medienlandschaft.

RECHTSAKT

Empfehlung 2006/952/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde und über das Recht auf Gegendarstellung im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und Online-Informationsdienste [Amtsblatt L 378 vom 27.12.2006]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Entwicklung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien erfordert ständige Wachsamkeit mit Blick auf den Schutz der Rechte des Einzelnen. Es muss sichergestellt sein, dass die im Rahmen von audiovisuellen Diensten und Informationsdiensten bereitgestellten Inhalte rechtmäßig sind, dass sie den Grundsatz der Menschenwürde beachten und dass sie die Entwicklung Minderjähriger nicht beeinträchtigen.

Die Entstehung eines europäischen Medienraums, der nicht nur auf dem Recht auf freie Meinungsäußerung basiert, sondern auch auf der Achtung der Rechte der Nutzer, insbesondere der minderjährigen Nutzer, erfordert ein Tätigwerden auf allen Ebenen: auf europäischer Ebene wie auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten, der Wirtschaft und sonstiger Akteure.

MASSNAHMEN AUF EBENE DER MITGLIEDSTAATEN

Die Mitgliedstaaten werden in der Empfehlung aufgefordert, bei allen audiovisuellen Diensten und Online-Informationsdiensten die für einen besseren Schutz Minderjähriger und einen besseren Schutz der Menschenwürde erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Recht auf Gegendarstellung in allen Medien

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, für den Bereich der Online-Medien ein Recht auf Gegendarstellung oder gleichwertige Abhilfemaßnahmen vorzusehen.

Förderung einer verantwortungsvollen Mediennutzung durch Minderjährige

In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Minderjährigen durch geeignete Maßnahmen eine verantwortungsbewusste Nutzung von audiovisuellen Diensten und Online-Informationsdiensten zu ermöglichen. Erreicht werden kann dies unter anderem durch eine bessere Aufklärung von Eltern, Lehrern und Ausbildern über die Möglichkeiten, die die neuen Dienste bieten, wie auch über die Möglichkeiten, Minderjährige zu schützen.

Förderung einer verantwortungsvollen Haltung bei den einschlägigen Berufsgruppen, Vermittlern und Nutzern

Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, eine verantwortungsvolle Haltung bei den einschlägigen Berufsgruppen, Vermittlern und Nutzern zu fördern:

Bekämpfung illegaler Aktivitäten

Eine wesentliche Rolle fällt Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten im Internet zu, die für Minderjährige schädlich sein können. In der Empfehlung wird vorschlagen, folgende Maßnahmen ins Auge zu fassen:

MASSNAHMEN AUF EBENE DER WIRTSCHAFT

Nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Branche der audiovisuellen Dienste und Online-Informationsdienste ebenso wie die übrigen Akteure sind aufgerufen, bei den von ihnen angebotenen Diensten für die Achtung der Menschenwürde und den Schutz Minderjähriger Sorge zu tragen.

Positive Maßnahmen zugunsten Minderjähriger

In der Empfehlung werden verschiedene Initiativen vorgeschlagen, unter anderem eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Regulierungs-, Selbstregulierungs- und Koregulierungsgremien der Mitgliedstaaten. Des Weiteren wird der Austausch bewährter Praktiken angeregt, wenn es beispielsweise um Fragen geht wie die Einführung von Systemen gemeinsamer beschreibender Symbole oder Warnmeldungen, die es dem Nutzer erleichtern, den Inhalt der angebotenen Dienste zu bewerten.

Technische Maßnahmen

Die Branche wird aufgefordert, die Möglichkeit der Entwicklung von Filtern zu prüfen, die verhindern, dass Inhalte, die die Menschenwürde verletzen, ins Internet gestellt werden. Auch wird sie ermuntert, geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Verwendung von Systemen zur Kennzeichnung der im Internet verbreiteten Inhalte zu fördern.

Bekämpfung von Diskriminierung

Die Branche wird in der Empfehlung aufgefordert, Lösungen zu entwickeln, um wirksam gegen jegliche Aufstachelung zur Diskriminierung im Zusammenhang mit der Erbringung von audiovisuellen Diensten und Online-Informationsdiensten vorzugehen. Im Übrigen gilt es, ein differenziertes und realistisches Bild der Möglichkeiten und Fähigkeiten von Frauen und Männern in der Gesellschaft zu vermitteln.

Initiativen der Kommission

Zusätzlich zu den Aktionen im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet (2005-2008) plant die Kommission verschiedene Initiativen, die auf eine Verbesserung des Schutzes Minderjähriger und des Schutzes der Menschenwürde im Bereich der audiovisuellen Dienste und der Online-Informationsdienste abzielen. Gedacht ist insbesondere an Folgendes:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung 98/560/EG des Rates vom 24. September 1998 zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweigs der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste durch die Förderung nationaler Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines vergleichbaren Niveaus in Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde [Amtsblatt L 270 vom 7. Oktober 1998]

Diese Empfehlung aus dem Jahr 1998 ist der erste gemeinschaftliche Rechtsakt, der die Inhalte von audiovisuellen Diensten und Informationsdiensten und den Schutz von Minderjährigen sowie den Schutz der Menschenwürde zum Gegenstand hat.

Letzte Änderung: 19.02.2007