Beitritt zur Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)

Die vorliegende Empfehlung fordert den Rate auf, die Kommission zu ermächtigen, Verhandlungen im Hinblick auf eine Vereinbarung über die Bedingungen für den Beitritt der Gemeinschaft zur Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr zu führen.

RECHTSAKT

Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission, die Bedingungen für den Beitritt der Gemeinschaft zum Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 auszuhandeln [KOM(2002) 24 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die heute als OTIF bezeichnete Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr entstand mit dem Inkrafttreten des 1980 unterzeichneten Übereinkommens über den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) im Jahr 1985.

Dieses Übereinkommen ist in Bern unterzeichnet und durch das Protokoll von Vilnius von 1999 geändert worden. Dieses Protokoll dürfte nach der derzeitigen Einschätzung des Ratifizierungsprozesses nicht vor 2004 in Kraft treten.

Ziel ist die Herbeiführung einer einheitlichen Rechtsordnung für die durchgehende internationale Beförderung von Reisenden, Gepäck und Gütern mit der Eisenbahn zwischen den Mitgliedstaaten.

Der OTIF gehören gegenwärtig 41 Länder an, und zwar:

Der Sitz der Organisation befindet sich in Bern; ihre Organe sind: die Generalversammlung, der Verwaltungsausschuss, der Revisionsausschuss, der Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter sowie das Zentralamt für den internationalen Eisenbahnverkehr.

Die Schwerpunkte der Tätigkeit der OTIF sind:

Der Beitritt zum Übereinkommen steht regionalen Organisationen für wirtschaftliche Integration wie der Europäischen Gemeinschaft offen. Die Frage des Beitritts war daher bereits bei der Vorlage der Richtlinie über die Interoperabilität im Eisenbahnverkehr erörtert worden.

Zudem berühren die im Bereich des Eisenbahnverkehrs vorgelegten neuen Vorschläge unmittelbar Bereiche, die unter das Protokoll von Vilnius fallen, insbesondere auf den Gebieten Fahrgastrechte, Pflichten der Beförderer von Gütern sowie Interoperabilität.

Bei den Verhandlungen ist es insbesondere Aufgabe der Kommission:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss der Vereinbarung über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 durch die Europäische Gemeinschaft [KOM(2003) 696 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Der Beitritt der Gemeinschaft zum COTIF soll die Entwicklung des Eisenbahnverkehrs auf dem gesamten europäischen Kontinent dank einer besseren technischen und administrativen Interoperabilität der Eisenbahnsysteme fördern und zu einem Ausgleich der Anteile der verschiedenen Verkehrsträger zugunsten des Eisenbahnverkehrs beitragen.

Letzte Änderung: 21.05.2007