Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Der Zweck der Verordnung besteht darin, die Rechte und Pflichten für die Bahnreisenden festzulegen, um sie vor allem bei einer Reiseunterbrechung zu schützen, und um die Wirksamkeit und Attraktivität von Personenverkehrsdiensten im Eisenbahnverkehr zu erhöhen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich

Fahrgastrechte

Fahrgäste im Eisenbahnverkehr verfügen über die drei folgenden grundlegenden Rechte:

Beförderungsvertrag und Informationen

Die Fahrgäste sollten eindeutige und leicht zugängliche Informationen erhalten und zwar:

Die Informationen, die Personen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität bereitgestellt werden, müssen ein zugängliches Format haben.

Verspätungen und Zugausfälle

Bei einer Verspätung bei Ankunft am Zielort von mehr als 60 Minuten haben die Fahrgäste Anspruch auf:

Wenn sich die Fahrgäste nicht für die Entschädigung, sondern für eine Fortsetzung der Reise entscheiden, können sie einen Schadenersatz verlangen in Höhe von:

Bei einer Verspätung bei der Abfahrt oder der Ankunft von mehr als 60 Minuten haben die Fahrgäste Anspruch auf:

Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Die EU-Gesetzgebung über die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr wird sicherstellen, dass Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität auf eine Art reisen können, die mit der anderer Bürger vergleichbar ist. Somit werden ihnen durch die Verordnung folgende Rechte gewährt:

Sicherheit, Beschwerden und Qualität der Dienstleistung

Durchsetzung durch die EU-Länder

Die EU-Länder müssen eine oder mehrere unabhängige für die Durchsetzung dieser Verordnung zuständige Stellen bestimmen. Fahrgäste können, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Rechte nicht gewahrt wurden, bei jedem beteiligten Eisenbahnunternehmen eine Beschwerde einreichen.

Die EU-Länder müssen außerdem wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung festlegen.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 3. Dezember 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

Infolge des Ausbruchs von COVID-19 und der Einführung von Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise hat die Europäische Kommission Folgendes erlassen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 14-41)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung) (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 32-77)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2012/34/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Mitteilung der Kommission — Leitlinien zur Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. C 220 vom 4.7.2015, S. 1-10)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über von den Mitgliedstaaten gewährte Ausnahmen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (COM(2015) 117 final vom 11.3.2015)

Letzte Aktualisierung: 19.03.2020