EU-Binnenmarktrichtlinien – Umsetzung in innerstaatliches Recht

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung 2005/309/EG der Kommission – Umsetzung binnenmarktrelevanter Richtlinien in innerstaatliches Recht

WAS IST DER ZWECK DER EMPFEHLUNG?

Sie legt dar, wie Länder der Europäischen Union (EU) EU-Binnenmarktrichtlinien besser in innerstaatliches Recht aufnehmen können.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Verspätete oder fehlerhafte Umsetzung

Die EU-Länder werden überwacht und können für eine verspätete oder fehlerhafte Umsetzung anhand folgender Mittel bestraft werden:

Bewährte Verfahren

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Umsetzung: die Aufnahme von EU-Richtlinien in das innerstaatliche Recht eines EU-Landes.

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung der Kommission vom 12. Juli 2004 zur Umsetzung binnenmarktrelevanter Richtlinien in innerstaatliches Recht (ABl. L 98 vom 16.4.2005, S. 47-52)

Letzte Aktualisierung: 08.03.2017