Die Rolle der europäischen Normung im Rahmen der europäischen Politik und Rechtsvorschriften

Die europäische Normung ergänzt die europäische Politik, indem sie einen Konsens zwischen den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern herstellt, der es wiederum ermöglicht, Produkte und Dienstleistungen im Rahmen des Binnenmarktes zu vergleichen und kompatibel zu machen. Sie ist auch ein Machtfaktor. Auf Grund ihrer Wirksamkeit für den freien Warenverkehr wird sie zunehmend auf den gesamten Binnenmarkt ausgedehnt, aber noch sind viele Fortschritte zu erzielen. Darüber hinaus ist ihre Verbreitung auch über den Binnenmarkt hinaus anzustreben. Alle Interessengruppen müssen auf freiwilliger Basis stärker einbezogen werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 18. Oktober 2004 über die Rolle der europäischen Normung im Rahmen der europäischen Politik und Rechtsvorschriften (Text von Bedeutung für den EWR) [KOM (2004) 674 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission bewertet die europäische Normung auf der Grundlage der Entschließung vom 28. Oktober 1999 und der Schlussfolgerungen des Rates vom 1. März 2002. Die Kommission erstellt eine Bilanz durch Prüfung des Anwendungsbereichs und bewertet die Bedürfnisse der europäischen Politik.

Die Normung ist ein grundlegendes und wirksames Hilfsmittel der europäischen Politik, sie verfolgt folgende Ziele:

Somit ist sie im Rahmen des Binnenmarktes ein unersetzliches Hilfsmittel des neuen Konzepts, das sich um Normung der grundlegenden Produktanforderungen bemüht. Sie hat viel zur Konkretisierung und Verwirklichung des freien Warenverkehrs beigetragen.

Im industriellen Bereich stellt die Normung insbesondere einen Vorteil bezogen auf die Wertschöpfung dar, auch wenn sie nicht nur auf die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften beschränkt ist. Durch Normen können nämlich die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und die Interoperabilität sichergestellt werden, ohne der Qualität zu schaden. Alle Beteiligten müssten dazu beitragen, indem sie Normen erarbeiten. Bestimmte Bereiche sind besonders betroffen:

Die Normung kann ferner gesellschaftliche Belange unterstützen, nämlich:

Trotz einer positiven Bilanz müssen die europäische Normung sowie ihr institutioneller Rahmen verbessert und verstärkt werden. Normen müssen weitere Verbreitung finden. Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 1. März 2002 die Beibehaltung dieses Konzepts befürwortet. Die Erweiterung des Konzepts über den Binnenmarkt für Waren hinaus muss auf der Grundlage der Vorteile, die dadurch in diesem Bereich erzielt wurden und unter Berücksichtigung der Eigenheiten aller geplanten politischen Maßnahmen vorangetrieben werden. Drei wichtige Ziele lenken diesen Prozess: Wirksamkeit, Kohärenz und Bekanntheitsgrad.

Die Verbesserung der Wirksamkeit der europäischen Normung setzt voraus:

Die Umstrukturierung des institutionellen Rahmens der europäischen Normung erweist sich als unerlässlich. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Finanzierung der europäischen Normung vor. Darüber hinaus muss der auf Normen bezogene Teil der Richtlinie 98/34/EG, in dem ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften vorgesehen ist, überarbeitet werden.

Im Hinblick auf die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Finanzierung der europäischen Normung wird die Kommission einen Entwurf eines Rechtsakts erarbeiten, in dem alle Tätigkeiten und Bedürfnisse der Normung berücksichtigt werden sollen. Die Reform der Finanzierung der europäischen Normung wird auf drei Hauptelementen beruhen:

Schließlich muss die Finanzierung der zentralen Infrastruktur zweier europäischer Normungsgremien, des Europäischen Komitees für Normung (CEN) (EN) und des europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) (EN), sichergestellt werden. Alle Betroffenen müssten über das derzeitige System hinaus zur Finanzierung beitragen, in diesem System sind die EU und die einzelstaatlichen Normungsgremien die größten Beitragszahler.

Die europäische Normung umfasst auch eine globale Dimension. Die Übereinkommen der WHO über die technischen Handelshemmnisse und die Kooperations- und Partnerschaftsabkommen zwischen europäischen und internationalen Normungsgremien bieten regulatorische Rahmen. So empfiehlt die Kommission in Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsgremien die Anwendung internationaler Normen und ihre Umsetzung in der EU. Die europäischen Normungsgremien überwachen ihre Konformität mit den Zielen der europäischen Politik.

Die Bekanntheit der europäischen Normen muss auch weltweit verbessert werden. In der Tat ist die europäische Normung ein Machtfaktor auf dem internationalen Parkett. Sie trägt zur Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei, insbesondere durch Öffnung ihrer Märkte. Das europäische Normensystem muss deshalb verstärkt werden, und dafür ist eine ausreichende Infrastruktur auf europäischer Ebene von wesentlicher Bedeutung. Alle Betroffenen müssen sich daran beteiligen.

Die Kommission schlägt vor, zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Betroffenen einen Aktionsplan für neue Maßnahmen in Bezug auf die europäische Normung zu erstellen.

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 1874/2004

1.11.2004

-

ABl. L 326 vom 29.10.2004

Richtlinie 2005/51/EG

21.10.2005

31.10.2006

ABl. L 257 vom 1.10.2005

Verordnung (EG) Nr. 2083/2005

1.1.2006

-

ABl. L 333 vom 20.12.2005

VERWANDTE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vom 18. Oktober 2004 über die Herausforderungen der europäischen Normung [SEK(2004) 1251 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Dieses Arbeitspapier ergänzt die Mitteilung und schlägt eine ganze Reihe von Maßnahmen vor, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Es ist insbesondere an alle von der Normung Betroffenen gerichtet.

See also

Weitere Informationen sind der Website der Generaldirektion Unternehmen und Industrie (EN) zu entnehmen.

Letzte Änderung: 15.02.2006