Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikationssektor

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 92/13/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Gemäß dieser Richtlinie sind die EU-Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen im Versorgungssektor sowie vorläufige Entscheidungen in diesem Zusammenhang rasch und wirksam auf Verstöße gegen das EU-Recht im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe geprüft werden können.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 6. März 1992 in Kraft getreten und musste bis zum 1. Januar 1993 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 76 vom 23.3.1992, S. 14-20)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1-64)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65-242)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243-374)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 09.01.2020