Lebensmittelzusatzstoffe

Die Entwicklung der europäischen Rechtsvorschriften über Zusatzstoffe zielt ab auf die Einführung einheitlicher Zulassungs- und Bewertungsverfahren unter Berücksichtigung der neuesten Evaluierungsmethoden für Lebensmittel. Mit der künftigen Verordnung sollen die Gemeinschaftslisten der zugelassenen Stoffe konsolidiert und in einer einzigen Liste zusammengefasst werden. Nur Stoffe, die in dieser Liste aufgeführt sind, dürfen Lebensmitteln zugesetzt werden.

VORSCHLAG

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. September 2006 über Lebensmittelzusatzstoffe.

ZUSAMMENFASSUNG

Die künftige Verordnung fasst alle Arten von Lebensmittelzusatzstoffen *, einschließlich Farbstoffe, Süßungsmittel u. a., in einer einzigen Rechtsvorschrift zusammen.

Die Lebensmittelenzyme werden von einer anderen neuen Verordnung erfasst (siehe unter „Hintergrund").

Diese Zusatzstoffe werden zusammen mit ihren Verwendungsbedingungen in eine „Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe" aufgenommen (vgl. Anhang II).

Außerdem sorgt die künftige Verordnung für die Einführung einer „Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen und -enzymen zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung" (vgl. Anhang III).

In dem Vorschlag einer Verordnung sind verschiedene Zusatzstoffkategorien aufgeführt und definiert, z. B. Süßungsmittel, Farbstoffe, Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Trägerstoffe, Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Trennmittel, Schaumverhüter und Füllstoffe (vgl. Anhang I).

Die Kennzeichnung der zugelassenen Zusatzstoffe muss

Diese Spezifikationen werden gemäß dem Vorschlag zu einem späteren Zeitpunkt durch eine oder mehrere Verordnungen geregelt. In der Zwischenzeit gelten weiterhin die spezifischen Reinheitskriterien für Zusatzstoffe gemäß der Richtlinie 96/77/EG sowie die spezifischen Kriterien für Süßungsmittel und Farbstoffe.

Gemäß den allgemeinen Bedingungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln müssen alle zugefügten Zusatzstoffe ausgewiesen sein (Richtlinie 2000/13/EG).

GVO

Zusatzstoffe, die aus genetisch veränderten Organismen (GVO) bestehen, müssen zunächst einmal den Kontrollstandards für genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel genügen; zugleich müssen sie die Standards der künftigen Verordnung über Zusatzstoffe erfüllen.

Einheitliches Zulassungsverfahren und Risikobewertung

Die Zulassungsanträge sollen in ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen eingebunden werden [Vorschlag für eine Verordnung KOM(2006) 423 endgültig].

Neubewertung und Überprüfung

Nach Erlass der vorliegenden Verordnung wird die Kommission mit Unterstützung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit alle bereits zugelassenen Zusatzstoffe überprüfen.

Zugleich führt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Risikobewertung bei allen derzeit zugelassenen Zusatzstoffen durch. Die Kommission stellt in Absprache mit der Behörde ein Bewertungsprogramm auf, um die Notwendigkeit und die Reihenfolge der Schwerpunkte für die Risikobewertung zu bestimmen.

Übergangszeit

Die vorliegende Verordnung kommt ein Jahr nach ihrer Annahme zur Anwendung.

Für einige Teile der Verordnung, die sich auf Zusatzstoffe zur Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen und -enzymen beziehen (Anhang III), ist dies jedoch erst am 1. Januar 2011 der Fall.

Hintergrund

Der vorliegende Vorschlag ist Teil einer großen Reform zur Vereinfachung der geltenden Vorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe, -aromen und -enzyme, die von der Europäischen Kommission am 18. Juli 2006 eingeleitet wurde und sich auf drei Vorschläge stützt:

Ein Gesamtüberblick über die chemische Sicherheit von Lebensmitteln findet sich auf der Website der Generaldirektion „Gesundheit und Verbraucherschutz".

Schlüsselwörter des Rechtsakts

Bezug und verfahren

Vorschlag

Amtsblatt

Verfahren

KOM (2006) 428 endg.

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Mitentscheidung COD/2003/0262

Letzte Änderung: 02.09.2007