Internationaler Handel mit gefährlichen Chemikalien (Rotterdamer Übereinkommen)

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Rotterdamer Übereinkommen

Beschluss 2003/106/EG über die Genehmigung des Rotterdamer Übereinkommens

Beschluss 2006/730/EG über den Abschluss des Rotterdamer Übereinkommens

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DER BESCHLÜSSE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Übereinkommen

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Übereinkommen ist am 24. Februar 2004 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (ABl. L 63 vom 6.3.2003, S. 29-47)

Beschluss 2003/106/EG des Rates vom 19. Dezember 2002 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (ABl. L 63 vom 6.3.2003, S. 27-28)

Beschluss 2006/730/EG des Rates vom 25. September 2006 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (ABl. L 299 vom 28.10.2006, S. 23-25)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 60-106)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 06.08.2020