Sichere und wirksame Düngemittel auf dem EU-Markt

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 11. Dezember 2003 in Kraft getreten, mit Ausnahme von Artikel 8 und Artikel 26 Absatz 3, die sich auf Fragen der Rückverfolgbarkeit beziehen und am 11. Juni 2005 in Kraft getreten sind.

HINTERGRUND

Im März 2016 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag zur Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften, zur Verbesserung der Funktionsweise des Düngemittelmarktes der EU und zur Ausweitung der Vorschriften auf nicht harmonisierte Produkte, d. h. auf Düngemittel, die dem nationalen Recht der EU-Länder unterliegen. In Vorbereitung dieser Initiative hat die Kommission zahlreiche Studien, darunter zu Einsatzstoffen für Düngemittel und Biostimulanzien für Pflanzen, durchgeführt.

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Primärnährstoff: ausschließlich die Elemente Stickstoff, Phosphor und Kalium.

Sekundärnährstoff: die Elemente Calcium, Magnesium, Natrium und Schwefel.

Mineralisches Düngemittel: Düngemittel, in dem die deklarierten Nährstoffe in Form von Mineralien enthalten sind, die durch Extraktion oder industrielle physikalische und/oder chemische Verfahren gewonnen werden.

Spurennährstoffe: die Elemente Bor, Kobalt, Kupfer, Eisen, Mangan, Molybdän und Zink, die für das Pflanzenwachstum – im Vergleich mit Primär- und Sekundärnährstoffen – in geringen Mengen wesentlich sind.

Nitrifikation: natürlicher Prozess in der Umwelt, bei dem spezialisierte Bakterien Ammoniak im Boden in Nitrite und Nitrate umwandeln.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel (ABl. L 304 vom 21.11.2003, S. 1-194)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 12.09.2016