Motorleistung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (bis einschließlich 2013)

In dieser Richtlinie werden harmonisierte technische Vorschriften für die Motorleistung festgelegt, um die Anwendung des EG-Typgenehmigungsverfahrens zu ermöglichen.

RECHTSAKT

Richtlinie 80/1269/EWG des Rates vom 16. Dezember 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Motorleistung von Kraftfahrzeugen [Vgl. Ändernde(r) Rechtsakt(e)].

ZUSAMMENFASSUNG

Durch diese Richtlinie werden die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften betreffend die Methode zur Messung der Motorleistung, die zur Angabe der Motorleistung eines Kraftfahrzeugtyps anzuwenden ist, harmonisiert.

Die Mitgliedstaaten dürfen die EG-Typgenehmigung oder die Typgenehmigung mit nationaler Geltung, den Verkauf, die Zulassung, die Inbetriebnahme oder die Benutzung eines Fahrzeugs nicht aus Gründen verweigern oder verbieten, die mit der Motorleistung zusammenhängen, wenn diese gemäß den Anhängen der Richtlinie ermittelt wird.

Der Antrag auf Erteilung einer Typgenehmigung für einen Fahrzeugtyp in Bezug auf die Motorleistung wird vom Hersteller oder seinem bevollmächtigten Vertreter gestellt. Dem Antrag sind die im Anhang genannten Unterlagen beizufügen.

Die im Anhang definierte Methode betrifft die für den Antrieb von Fahrzeugen der Klassen M und N gemäß Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG verwendeten und zu einer der folgenden Klassen gehörenden Verbrennungsmotoren: Kolben-Verbrennungsmotoren (mit Fremdzündung oder Diesel) mit Ausnahme von Freikolbenmotoren; Kreiskolbenmotoren.

Diese Richtlinie wird ab dem 31. Dezember 2013 durch die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 aufgehoben.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 80/1269/EG

31.12.1980

30.6.1982

ABl. L 375 vom 31.12.1980

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 97/21/EG

5.6.1997

30.9.1997

ABl. L 125 vom 16.5.1997

Die Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 80/1269/EG wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung hat lediglich Dokumentationswert.

Letzte Änderung: 02.11.2011