Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Technische Überwachung

Die Europäische Union verfasst eine Neufassung der Richtlinie 77/143/EWG und ihrer mehrfachen Änderungen sowie Harmonisierung der Zeitabstände der technischen Untersuchungen und der obligatorischen Untersuchungspunkte für Kraftfahrzeuge.

RECHTSAKT

Richtlinie 96/96/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Richtlinie 96/96/EG

Diese Richtlinie gilt für

Die Mitgliedstaaten können vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie folgende Fahrzeuge ausnehmen:

Die genannten Fahrzeuge sind einer technischen Überwachung zu unterziehen, für die Folgendes gilt:

Die technische Überwachung ist von staatlichen Stellen oder von staatlich beauftragten Stellen vorzunehmen und muss sich erstrecken auf

Die Zeitabstände der Untersuchungen hängen von der Art des Fahrzeugs ab.

Die Mitgliedstaaten können von der Richtlinie abweichen und

Mit dieser Richtlinie werden die Richtlinien 77/143/EWG, 88/449/EWG, 91/225/EWG, 91/328/EWG, 92/54/EWG, 92/55/EWG und 94/23/EG am 9. März 1998 aufgehoben. Dies ändert nichts an den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Umsetzungs- und Anwendungsfristen für die aufgehobenen Richtlinien.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 96/96/EWG

9.3.1997

9.3.1998

ABl. L 46 vom 17.2.1997

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 1999/52/EG

6.6.1999

1.10.2000

ABl. L 142 vom 5.6.1999

Richtlinie 2001/09/EG

9.3.2001

9.3.2002

ABl. L 48 vom 17.2.2001

Richtlinie 2001/11/EG

9.3.2001

9.3.2003

ABl. L 48 vom 17.2.2001

Richtlinie 2003/27/EG

28.4.2003

1.1.2004

ABl. L 90 vom 8.4.2003

Verordnung (EG) Nr. 1882/2003

20.11.2003

-

ABl. L 284 vom 31.10.2003

Letzte Änderung: 22.01.2008