Zollbefreiung für bestimmte pharmazeutische Wirkstoffe

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) Nr. 1238/2010 – Zollbefreiung für bestimmte pharmazeutische Wirkstoffe und für bestimmte Erzeugnisse, die zur Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendet werden

Verordnung (EG) Nr. 467/97 – Zollbefreiung für bestimmte Wirkstoffe und Erzeugnisse, die bei der Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendet werden, sowie die Rücknahme der Zollbefreiung für andere Wirkstoffe

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNGEN?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Verordnung (EU) Nr. 1238/2010

Verordnung (EG) Nr. 467/97

WANN TRETEN DIE VERORDNUNGEN IN KRAFT?

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Internationale Freinamen (INN). Sie werden auch als generische Namen bezeichnet und kennzeichnen Arzneimittelstoffe oder pharmazeutische Wirkstoffe. Jeder INN ist ein einzigartiger Name, der weltweit anerkannt und als öffentliches Eigentum klassifiziert ist. Die Weltgesundheitsorganisation arbeitet eng mit INN-Experten und nationalen Nomenklaturausschüssen zusammen, um für jeden Wirkstoff, der als Arzneimittel vermarktet werden soll, einen einzigen Namen auszuwählen, der weltweit akzeptiert wird.

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 1238/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates hinsichtlich der Zollbefreiung für bestimmte pharmazeutische Wirkstoffe mit einem von der Weltgesundheitsorganisation vergebenen „Internationalen Freinamen“ (INN) und für bestimmte Erzeugnisse, die zur Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendet werden (ABl. L 348 vom 31.12.2010, S. 36-73).

Verordnung (EG) Nr. 467/97 des Rates vom 3. März 1997 über die Zollbefreiung für bestimmte pharmazeutische Wirkstoffe, die einen von der Weltgesundheitsorganisation vergebenen „Internationalen Freinamen“ (INN) tragen, und für bestimmte Erzeugnisse, die bei der Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendet werden, sowie über die Rücknahme der Zollbefreiung für bestimmte in erster Linie nichtpharmazeutischen Zwecken dienende INN (ABl. L 71 vom 13.3.1997, S. 1-15).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1-675).

Die nachfolgenden Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 14.12.2021