Überwachung und Kontrolle bei Ableitungen aus der Titandioxidproduktion

Diese Richtlinie legt gemeinsamer Referenzmessmethoden für Probenahmen fest, um die durch Ableitungen aus der Titandioxidproduktion betroffenen Umweltmedien zu schützen

RECHTSAKT

Richtlinie 82/883/EWG des Rates vom 3. Dezember 1982 über die Einzelheiten der Überwachung und Kontrolle der durch Ableitungen aus der Titandioxidproduktion betroffenen Umweltmedien [Vgl. ändernde(r) Rechtsakt(e)].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Richtlinie gilt für die Ableitung von Abfällen aus der Titandioxidproduktion in das Wasser, die Erdoberfläche und den Untergrund sowie in die Luft.

Die Mitgliedstaaten überwachen und kontrollieren die betreffenden Umweltmedien unter Berücksichtigung der lokalen Umweltmedien und der Bedingungen der Ableitung.

Die Richtlinie enthält eine ausführliche Beschreibung des Probenahmeverfahrens und der verwendeten Entnahmemethoden.

Die Mitgliedstaaten können zusätzlich zu den in der Richtlinie vorgesehenen Parametern weitere Parameter festlegen.

Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von dieser Richtlinie bei Überschwemmungen oder Naturkatastrophen oder bei außergewöhnlichen meteorologischen Verhältnissen zulassen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 82/883/EWG

10.12.1982

10.12.1984

ABl. L 378 vom 31.12.1982

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 807/2003

5.6.2003

-

ABl. L 122 vom 16.5.2003

Verordnung (EG) Nr. 219/2009

20.4.2009

-

ABl. L 87 vom 31.3.2009

Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 82/883/CE wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) [KOM(2007) 844 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Ziel dieses Vorschlags ist es, sieben Einzelvorschriften über Industrieemissionen in einem einzigen Rechtsakt zusammenzufassen. Es handelt sich um die Richtlinien 78/176/EWG, 82/883/EWG und 92/112/EWG über Abfälle aus der Titandioxid-Produktion, Richtlinie 96/61/EG (ersetzt durch Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung – IVU-Richtlinie), Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen und Richtlinie 2001/80/EG über Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen. Dieser integrierte Ansatz im Bereich der Genehmigung industrieller Anlagen sollte bedeutende Fortschritte im Bereich der Verhütung von Luftverunreinigung ermöglichen. Im Mittelpunkt eines solchen Konzepts steht die Anwendung der besten verfügbaren Techniken.

Mitentscheidungsverfahren (COD/2007/0286)

Letzte Änderung: 12.10.2010