Lärmbewertung und -bekämpfung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Die Richtlinie über Umgebungslärm hat Folgendes zum Ziel:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie betrifft die Lärmkontrolle:

Die Richtlinie gilt nicht für Lärm:

Lärmindizes und ihre Bewertungsmethoden

Ausarbeitung strategischer Lärmkarten

Aktionspläne

Information der Öffentlichkeit

Die EU-Länder müssen sicherstellen, dass

Die Lärmkarten und Aktionspläne der EU-Länder können auch im System ReportNet der Europäischen Umweltagentur eingesehen werden. Gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 ist ReportNet eine „Datenablage“, ein Informationssystem mit Informationen über Umgebungslärm sowie Daten, die von den EU-Ländern zur Verfügung gestellt werden.

Bericht

Alle fünf Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung der Richtlinie vor.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 18. Juli 2002 in Kraft getreten und musste bis zum 18. Juli 2004 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Umgebungslärm: unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten gemäß der Richtlinie 96/61/EG ausgeht.
Lärmindex: eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms, der mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen in Verbindung steht.
Strategische Lärmkarten: Karten zur Gesamtbewertung der auf verschiedene Lärmquellen zurückzuführenden Lärmbelastung in bestimmten Gebieten oder für die Gesamtprognosen für solche Gebiete.
Aktionspläne: Pläne zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung.
Dosis-Wirkung-Relation: der Zusammenhang zwischen dem Wert eines Lärmindexes und einer gesundheitsschädlichen Auswirkung.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl. L 189 vom 18.7.2002, S. 12-25)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2002/49/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Richtlinie über Umgebungslärm gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2002/49/EG (COM(2017) 151 final vom 30.3.2017)

Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (kodifizierte Fassung) (ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13-22)

Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. L 41 vom 14.2.2003, S. 26-32)

Letzte Aktualisierung: 19.09.2019