Pharmazeutischer Ausschuss

Zweck des Beschlusses ist die Einrichtung eines pharmazeutischen Ausschusses, der etwaige Probleme im Bereich der Arzneispezialitäten regeln kann

RECHTSAKT

Beschluss des Rates vom 20. Mai 1975 betreffend die Einsetzung eines Pharmazeutischen Ausschusses.

ZUSAMMENFASSUNG

Mit diesem Beschluss wird bei der Kommission ein Pharmazeutischer Ausschuss eingesetzt, dem Sachverständige der Mitgliedstaaten angehören und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Jeder Vertreter eines Mitgliedstaates wird durch einen Stellvertreter unterstützt. Dieser darf an den Ausschusssitzungen teilnehmen.

Es ist Aufgabe dieses Ausschusses, auf Antrag des Vorsitzenden oder des Vertreters eines Mitgliedstaates Fragen im Bereich der Arzneispezialitäten zu untersuchen, insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der einschlägigen Richtlinien.

Bei der Ausarbeitung von Richtlinienvorschlägen konsultiert die Kommission den Ausschuss.

Es bestehen weitere beratende Ausschüsse, auf die die Kommission sich bei der Beschlussfassung in Arzneimittelfragen stützt. Dabei handelt es sich um den Ausschuss für Tierarzneimittel und den Ausschuss für Telematik.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 75/320/EWG

20.5.1975

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ABl. L 147 vom 9.6.1975.

Letzte Änderung: 29.01.2008