Kontaminanten in Lebensmitteln: Minimierung negativer Auswirkungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EWG) Nr. 315/93 über EU-Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und verbietet zu diesem Zweck die Vermarktung von Lebensmitteln mit einem nicht vertretbaren Gehalt an Rückständen, den sogenannten Kontaminanten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Verordnung (EU) 2023/915 (siehe Zusammenfassung) der Kommission legt die Höchstwerte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln fest, beispielsweise für Nitrat, Cadmium, Quecksilber, Arsen, Melamin usw.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. März 1993 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. L 37 vom 13.2.1993, S. 1-3).

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 (AB. L 119 vom 5.5.2023, S. 103-157).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 03.11.2023