Warmwasserheizkessel müssen die Anforderungen der EU an die umweltgerechte Gestaltung erfüllen.
Die Richtlinie legt die Anforderungen an die Energieeffizienz* von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln fest.
Die Richtlinie gilt für Heizkessel, deren Nennleistung gleich oder größer als 4 kW und gleich oder kleiner als 400 kW ist, insbesondere
Nicht unter diese Richtlinie fallen
Normung und die „CE“-Kennzeichnung
Jeder Heizkessel, der gemäß den harmonisierten europäischen Normen hergestellt wurde, sollte die in der Richtlinie festgelegten grundlegenden Anforderungen erfüllen. Vor Anbringung der CE-Konformitätskennzeichnung erfolgt eine Bewertung durch
Umweltgerechte Gestaltung
* Energieeffizienz: geringerer Energieverbrauch, um dieselbe Leistung anzubieten, d. h. weniger Heizungsenergie, um dieselbe Temperatur zu halten.
* Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): die gleichzeitige Erzeugung von Elektrizität und Wärme, die beide genutzt werden.
* Raumheizgerät: eine Vorrichtung, die mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist und ein wasserbetriebenes Zentralheizungssystem mit Wärme versorgt, um die Innentemperatur eines geschlossenen Raumes zu halten.
* Kombiheizgerät: ein Raumheizgerät, das zusätzlich dazu entworfen ist, Wärme zur Bereitung von warmem Trink- oder Sanitärwasser bereitzustellen, das an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist.
Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zu Heizgeräten erhältlich.
Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 92/42/EWG |
3.6.1992 |
31.12.1992 |
Ändernder Rechtsakte |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 93/68/EWG |
2.8.1993 |
1.7.1994 |
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Richtlinie 2004/8/EG |
21.3.2008 |
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Verordnung (EU) Nr. 813/2013 |
26.9.2013 |
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Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 92/42/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13-35)
Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1-56)
Letzte Aktualisierung: 22.10.2015