Aufzüge

Mit der vorliegenden Richtlinie sollen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der EU-Länder für Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile harmonisiert werden. Sie basiert auf den Grundsätzen des „neuen Konzepts“ der technischen Harmonisierung und Normung. Nach diesem neuen Konzept gelten für den Entwurf und den Bau von Aufzügen und deren Sicherheitsbauteilen grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.

RECHTSAKT

Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Richtlinie gilt für Aufzüge , die als Dauereinrichtung in Gebäuden und Bauwerken arbeiten, sowie für die in diesen Aufzügen verwendeten Sicherheitsbauteile.

Grundlegende Anforderungen

Die Richtlinie enthält die grundlegenden Anforderungen, denen Aufzüge und Sicherheitsbauteile bei der Herstellung und vor dem Inverkehrbringen genügen müssen.

Bei allen entsprechend den harmonisierten Normen hergestellten Aufzügen oder Sicherheitsbauteilen wird davon ausgegangen, dass sie den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen genügen.

Harmonisierte Normen

Harmonisierte europäische Normen werden von den europäischen Normenorganisationen anhand der grundlegenden Anforderungen ausgearbeitet. Die Fundstellen dieser - nicht verbindlichen - Normen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Bei entsprechend den harmonisierten Normen hergestellten Sicherheitsbauteilen wird davon ausgegangen, dass sie es Aufzügen, in denen sie eingebaut sind, ermöglichen, den grundlegenden Anforderungen zu genügen.

Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung

Die Konformitätsbewertung der Aufzüge und Sicherheitsbauteile erfolgt durch:

die benannten Stellen, die von den EU-Ländern entsprechend den Mindestkriterien für die Bewertung bezeichnet und der Kommission und den übrigen EU-Ländern mitgeteilt werden oder

die Hersteller selbst.

Aufzüge und Sicherheitsbauteile müssen vor dem Inverkehrbringen mit der CE-Konformitätskennzeichnung versehen werden, die:

die Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie zum Ausdruck bringt;

aus einem Zeichen mit einheitlichem Schriftbild, dem CE-Zeichen, besteht;

vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten angebracht wird.

Wird die Produktionsüberwachung von einer benannten Stelle vorgenommen, ist deren Kennnummer in die CE-Kennzeichnung einzubeziehen.

Sind Aufzüge und Sicherheitsbestandteile Gegenstand anderer Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen, so bedeutet die Anbringung der Kennzeichnung auch, dass sie den Anforderungen dieser Richtlinien genügen.

Die Maschinenrichtlinie

Mit der Richtlinie 2006/42/EG vom Mai 2006 sollen der freie Warenverkehr mit Maschinen und deren Zubehör gewährleistet und zugleich grundlegende Anforderungen im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern festgelegt werden. Sie ändert die Aufzugsrichtlinie, denn für eine Anwendung der Maschinenrichtlinie auf Maschinen zur Personenbeförderung ist eine bessere Abgrenzung der von den beiden Richtlinien erfassten Produkte vorzunehmen.

Aufhebung

Die Richtlinie 95/16/EG wird durch die Richtlinie 2014/33/EU mit Wirkung zum 20. April 2016 aufgehoben.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 95/16/EG

27.9.1995

1.7.1997

ABl. L 213 vom 7.9.1995

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 1882/2003

20.11.2003

-

ABl. L 284 vom 31.10.2003

Richtlinie 2006/42/EG

29.6.2006

29.6.2008

ABl. L 157 vom 9.6.2006

Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 95/16/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge (Amtsblatt L 96 vom 29. März 2014, S. 251-308)

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG Text von Bedeutung für den EWR (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne der Richtlinie) [Amtsblatt C 110 vom 8.4.2011].

In dieser Mitteilung werden die Listen der Titel und Bezugsnummern der harmonisierten europäischen Normen veröffentlicht, die den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Sie ersetzt die früher im Amtsblatt veröffentlichten Listen.

Benannte Stellen

In der Datenbank NANDO können die in der EU sowie in Drittstaaten benannten Stellen gefunden werden, die mit der Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den Richtlinien des neuen Konzepts beauftragt sind.

Letzte Aktualisierung: 14.06.2011