Die Funktion der Normung in Europa

Die Normung trägt gemeinsam mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung entscheidend zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes bei. Mit Hilfe harmonisierter europäischer Normen werden der freie Warenverkehr im Binnenmarkt gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Europäischen Union (EU) gestärkt. Außerdem kommen Normen der Gesundheit und Sicherheit der europäischen Verbraucher und dem Umweltschutz zugute.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates zur Funktion der Normung in Europa vom 28. Oktober 1999 [Amtsblatt C 141 vom 19.5.2000].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Rat stellt fest, dass insbesondere im Rahmen des „ neuen Konzepts “ in Europa ein starkes Normungssystem geschaffen worden ist, wie es der Bericht der Kommission hinsichtlich der Effizienz und Verantwortlichkeit in der europäischen Normung in Rahmen des neuen Konzepts von 1998 beweist. Diese Bemühungen haben entscheidend zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes, insbesondere des freien Waren - und Dienstleistungsverkehrs beigetragen. Außerdem hat das System den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Förderung des internationalen Handels unterstützt.

Grundlagen der Normung.

Die Normung ist eine freiwillige, vom Konsens getragene Tätigkeit, die von allen betroffenen Stellen durchgeführt wird. Der Rat ruft die europäischen Normungsgremien auf, zur Anpassung an die Marktbedürfnisse neue Politiken zu entwickeln und insbesondere

Die Kommission soll prüfen, ob sich ein Gemeinschaftsrahmen von Grundsätzen für die Anwendung von Spezifikationen erstellen lässt, die nicht den Rang formaler Normen haben. Darüber hinaus soll die Kommission untersuchen, ob die Unterschiede zwischen der Normung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und anderen Bereichen Schwierigkeiten bereitet.

Erweiterung

Der Rat begrüßt die Maßnahmen der Beitrittsländer zur Schaffung von Normungsinfrastrukturen, die es ihnen ermöglichen, sich voll und ganz am europäischen Normungsprozess zu beteiligen.

Rolle der Behörden

An der europäischen Normung haben die Behörden angesichts der gesellschaftlichen Auswirkungen ein berechtigtes Interesse. Deshalb fordert der Rat die Behörden auf, der strategischen Bedeutung der europäischen Normung Rechnung zu tragen und einen stabilen und transparenten rechtlichen, politischen und finanziellen Rahmen beizubehalten, innerhalb dessen sich die Normung weiterentwickeln kann. Darüber hinaus ruft der Rat die Kommission auf zu prüfen, ob die Grundsätze des „neuen Konzepts" in weiteren Sektoren zur Verbesserung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften Anwendung finden können. Der Rat fordert außerdem Kommission, Behörden und Normungsgremien auf, gemeinsam Verfahren zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der Anwendung der Schutzklausel festzulegen.

Effizienz

Die Normungsgremien werden dazu aufgerufen, ihre Politik zur Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Auf diese Weise können die gelieferten Normen den Anforderungen des Marktes, einschließlich der Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen, entsprechen. Die Kommission wird aufgefordert, Studien über sämtliche Auswirkungen der Normung durchzuführen und zur Schaffung eines Benchmarking-Systems zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Normungsgremien beizutragen.

Mit Besorgnis hat der Rat die Verzögerungen in einigen Sektoren zur Kenntnis genommen. Die betroffenen Kreise werden dazu aufgerufen, die zur Erleichterung des freien Warenverkehrs in diesen Sektoren erforderlichen Normen zu erstellen.

Finanzierung

Dem Rat zufolge sollten die Kosten für die Ausarbeitung von Normen grundsätzlich von den betroffenen Kreisen selbst getragen werden. Er bekräftigt aber seine Bereitschaft, für die europäische Normung eine gezielte finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft bereitzustellen.

Internationale Normung

Der Rat bekräftigt die Bedeutung der Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse der Welthandelsorganisation (WTO-TBT-Übereinkommen). Der Rat ruft die Handelspartner Europas auf, für die internationale Normung einzutreten, normenorientierte Regelungsmodelle einzuführen und die Kohärenz zwischen nationalen und internationalen Normen zu fördern.

Wenn Normen im internationalen Kontext erstellt werden, sollten Interessengruppen wie z. B. die der Arbeitnehmer, der Verbraucher und der Umweltschützer, uneingeschränkt an der Entwicklung beteiligt werden.

Der Rat ersucht die Kommission, in Konsultation mit den Mitgliedstaaten Leitlinien für eine europäische Normungspolitik im internationalen Kontext zu entwickeln.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Rates vom 21. und 22. Dezember 2004 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 18. Oktober 2004 über die Rolle der europäischen Normung im Rahmen der europäischen Politik und Rechtsvorschriften [KOM(2004) 674 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Anschluss an die Mitteilung der Kommission über die Rolle der europäischen Normung im Rahmen der europäischen Politik und Rechtsvorschriften einigte sich der Rat im Dezember 2004 auf Schlussfolgerungen, mit denen er:

Schlussfolgerungen des Rates vom 1. März 2002 zum Thema „Normung" [Amtsblatt C 66 vom 15.3.2002]. In seinen Schlussfolgerungen aus dem Jahr 2002 nimmt der Rat den Bericht der Kommission aus den Jahr 2001 zur Kenntnis. Der Rat bekräftigt, wie wichtig die Anerkennung der strategischen Bedeutung der Normung durch die Behörden ist. Im Übrigen begrüßt er die Fortschritte der Beitrittsländer und ihrer nationalen Normungsgremien.

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Maßnahmen auf Grundlage der Entschließungen über die europäische Normung, die 1999 vom Rat und vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden [KOM (2001) 527 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Entschließung des Rates vom 18. Juni 1992 zur Funktion der europäischen Normung in der europäischen Wirtschaft [Amtsblatt C 173 vom 9.7.1992].

Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung [Amtsblatt C 136 vom 4.6.1985].

Letzte Änderung: 08.12.2005