Grundrechte und Unionsbürgerschaft (2007-2013)

Durch den Beschluss wird das Programm "Grundrechte und Unionsbürgerschaft" für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 begründet. Als Bestandteil des Rahmenprogramms "Grundrechte und Justiz" verfolgt es mehrere Ziele: Förderung einer auf der Wahrung der Grundrechte beruhenden europäischen Gesellschaft, Stärkung der Zivilgesellschaft, Unterstützung eines offenen und transparenten Dialogs, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Justiz- und Verwaltungsbehörden und den Angehörigen der Rechtsberufe.

RECHTSAKT

Beschluss 2007/252/EG des Rates vom 19. April 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms "Grundrechte und Unionsbürgerschaft" als Teil des Generellen Programms "Grundrechte und Justiz" für den Zeitraum 2007-2013.

ZUSAMMENFASSUNG

Das mit diesem Beschluss aufgelegte Programm "Grundrechte und Unionsbürgerschaft" trägt zur Entwicklung einer europäischen Gesellschaft bei, die auf der Achtung der Menschenrechte beruht. Das Programm sieht dazu Maßnahmen der Europäischen Kommission, der Europäischen Union (EU) und von Nichtregierungsorganisationen vor.

Eine europäische Gesellschaft, die auf der Achtung der Menschenrechte beruht

Das Programm fördert die Entwicklung einer europäischen Gesellschaft, die auf der Achtung der in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundrechte, einschließlich der aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Rechte, beruht. Zu diesem Zweck verfolgt das Programm folgende Ziele:

Darüber hinaus verfolgt das Programm die nachstehenden spezifischen Ziele:

Konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung der Programmziele

Das Programm umfasst Maßnahmen der Kommission, der Behörden der EU-Mitgliedstaaten und von Nichtregierungsorganisationen. Für diese werden auf der Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Finanzhilfen gewährt.

Folgende Maßnahmen werden unterstützt:

Ein Programm für die Bürger

Das Programm richtet sich an folgende Gruppen und Organisationen: Bürger der EU und Bürger von Drittländern, die sich rechtmäßig im Gebiet der Europäischen Union aufhalten; Bürger der Teilnehmerländer (Beitritts- und Bewerberländer sowie die in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess einbezogenen Länder des westlichen Balkans); Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich neben anderen Gruppen für die Förderung der Programmziele einsetzen.

An dem Programm teilnehmen können in der EU oder einem am Programm teilnehmenden Drittland niedergelassene Einrichtungen; der Zugang steht vor allem folgenden Einrichtungen offen:

Im Rahmen des Programms können mit internationalen Organisationen, die auf dem Gebiet der Grundrechte tätig sind, wie etwa dem Europarat, gemeinsame Projekte verfolgt werden.

Überwachung und Durchführung des Programms

Die Kommission veröffentlicht jedes Jahr eine Liste der im Rahmen des Programms finanzierten Maßnahmen. Die Haushaltsmittel werden im Gesamthaushaltsplan der EU als jährliche Mittelbeträge ausgewiesen. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde (Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union) innerhalb der durch den Finanzrahmen vorgegebenen Grenzen bewilligt.

Die Kommission stellt sicher, dass der Begünstigte für jede im Rahmen des Programms finanzierte Maßnahme technische und finanzielle Berichte über den Stand der Arbeiten sowie innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme einen Abschlussbericht vorlegt. Des Weiteren stellt die Kommission den Schutz der finanziellen Interessen der EU durch Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen sicher.

Die Kommission unterbreitet jährlich ein Exposé über die Durchführung des Programms, spätestens zum 31. März 2011 einen Zwischenbericht über die erzielten Ergebnisse, spätestens zum 30. August 2012 eine Mitteilung über die Fortführung des Programms, und spätestens zum 31. Dezember 2014 einen Bericht über die Ex-post-Bewertung des Programms.

Komplementarität mit anderen EU-Programmen

Mit diesem Programm werden Komplementarität und Synergien mit anderen EU-Programmen an, insbesondere mit den Rahmenprogrammen "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" und "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" sowie mit dem Programm "Progress" angestrebt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2007/252/EG

28.4.2007

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ABl. L 110 vom 27.4.2007

See also

Letzte Änderung: 05.04.2011