Kollisionsnormen im Güterrecht (Grünbuch)

Ein estnisch-französisches Paar, das in Deutschland Immobilien besitzt, aber in Spanien lebt, trennt sich. Hier stellt sich die Frage, was aus seinem in Deutschland belegenen unbeweglichen Vermögen wird. Um Normenkollisionen im Güterrecht, insbesondere im Hinblick auf die gerichtliche Zuständigkeit und die gegenseitige Anerkennung der in den verschiedenen Mitgliedstaaten ergangenen gerichtlichen Entscheidungen, auf Gemeinschaftsebene aufzulösen, leitet die Europäische Kommission jetzt eine Konsultation auf der Grundlage des vorliegenden Grünbuchs ein. Um der neuen gesellschaftlichen Realität in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, werden im Grünbuch nicht nur Ehen im herkömmlichen Sinne behandelt, sondern auch andere Formen der Lebensgemeinschaft ohne Trauschein.

RECHTSAKT

Grünbuch der Kommission vom 17. Juli 2006 zu den Kollisionsnormen im Güterrecht unter besonderer Berücksichtigung der gerichtlichen Zuständigkeit und der gegenseitigen Anerkennung [KOM(2006) 400 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Mit diesem Grünbuch hatte die Europäische Kommission eine Konsultation zu den güterrechtlichen Problemen eingeleitet, mit denen verheiratete wie unverheiratete Paare auf europäischer Ebene konfrontiert sind. Das Grünbuch enthält Fragen zur Bestimmung des Rechts, das auf die vermögensrechtlichen Wirkungen einer Ehe/Partnerschaft anwendbar ist, und zu den Möglichkeiten, wie die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen erleichtert werden können. Die Konsultation wurde am 30. November 2006 abgeschlossen.

Kollisionsnormen: das auf die ehelichen Güterstände anwendbare Recht

Zur Lösung der praktischen und rechtlichen Probleme, die sich bei der Aufteilung oder Verwaltung des Vermögens solcher Paare stellen, gibt es auf Gemeinschaftsebene nur vereinzelte Vorschriften, die entweder nicht anwendbar oder unvollständig sind. In Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung kommt das Güterrecht der Mitgliedstaaten (in Fällen mit nationalem Bezug: z. B. ein deutsches Ehepaar, das in Deutschland geheiratet hat und dort lebt) oder das internationale Privatrecht (in Fällen mit Auslandsbezug: das deutsche Ehepaar besitzt in Frankreich und in den Vereinigten Staaten Immobilien) zur Anwendung.

Die Europäische Kommission möchte einheitliche Bestimmungen einführen, die unterschiedslos die Anwendung des Rechts eines Mitgliedstaats oder eines Drittstaats bewirken. Dies betrifft die Festlegung der Anknüpfungspunkte, die Wahl des ehelichen Güterstands durch die Ehepaare und die gerichtliche Zuständigkeit.

Damit alle Beteiligten und vor allem die Gläubiger Rechtssicherheit erhalten, müsste es nach Meinung der Kommission Verbesserungen bei der Publizität der Güterstände in der Europäischen Union geben.

Berücksichtigung der neuen Realität in unserer Gesellschaft: andere Formen der Lebensgemeinschaft

Die Zahl unverheirateter Paare (eingetragene Partnerschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften) wächst ständig und damit auch die Zahl der zu regelnden Rechtsverhältnisse.

Eingetragene Partnerschaften. Die Kommission möchte wissen, ob es für eingetragene Partnerschaften spezielle Kollisionsnormen geben soll, ob sich das auf die vermögensrechtlichen Wirkungen einer solchen Partnerschaft anwendbare Recht nach dem Recht am Ort der Eintragung der Partnerschaft oder nach anderen Rechtsordnungen richten soll. Soll das durch die Kollisionsnormen bezeichnete Recht für alle Sachverhalte gelten, oder sollen andere Kriterien wie das Recht des Ortes, an dem die Güter belegen sind, herangezogen werden? Ferner erhebt die Kommission die Frage, welche Gerichte zuständig sein sollen. Eine weitere Frage betrifft die Anerkennung und Vollstreckung einschlägiger gerichtlicher Entscheidungen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften. Wie im Falle der eingetragenen Partnerschaften untersucht die Kommission, ob es für die nichtehelichen Lebensgemeinschaften spezielle Kollisionsnormen geben soll und ob zumindest die Auflösung dieser Gemeinschaften in ihrer Wirkung gegenüber Dritten besonders geregelt werden sollte. Außerdem möchte sie wissen, ob für die vermögensrechtlichen Verhältnisse nichtehelicher Gemeinschaften spezielle Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung von Entscheidungen erforderlich sind.

Die Konsultation zu diesem Grünbuch endete am 30. November 2006.

Die bei den nationalen Regierungen und Parlamenten eingegangenen Antworten von regionalen und lokalen Behörden und anderen Einrichtungen wie Berufsverbänden der Rechtsberufe oder Universitäten können auf der Website der Generaldirektion „Freiheit, Sicherheit und Justiz" der Europäischen Kommission (EN) abgerufen werden. Auch eine Zusammenfassung der Antworten steht zur Verfügung (EN) (PDF).

Hintergrund

Der Erlass einer EU-Regelung zu den ehelichen Güterständen gehört zu den prioritären Vorhaben des Wiener Aktionsplans von 1998. Das vorliegende Grünbuch steht mit den Zielen des vom Europäischen Rat auf seiner Tagung am 4. und 5. November 2004 angenommenen Haager Programms in Einklang.

See also

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten der Europäischen Kommission:

- Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

- Dokumentationszentrum für Zivilsachen (EN)

Letzte Änderung: 01.03.2008