Beteiligung der EU an der Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2006/719/EG – Beitritt zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Die EU ist seit dem 3. April 2007 Mitglied der Haager Konferenz.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Haager Konferenz für Internationales Privatrecht: eine internationale zwischenstaatliche Organisation, die auf die fortschreitende Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts in den Teilnehmerländern hinwirkt. Sie erstellt multilaterale Rechtsinstrumente (darunter unverbindliche Instrumente) und sorgt für die notwendigen Folgemaßnahmen.
Internationales Privatrecht: diese auch Kollisionsnormen genannten verfahrensrechtlichen Regeln legen fest, welches Rechtssystem anwendbar ist und welches Gesetz welchen Landes für den jeweiligen Rechtsstreit gilt. Diese Regeln finden Anwendung, wenn ein Rechtsstreit eine internationale Komponente hat, etwa bei einem Vertrag, der von Parteien in verschiedenen Ländern geschlossen wird.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2006/719/EG des Rates vom 5. Oktober 2006 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (ABl. L 297 vom 26.10.2006, S. 1-14)

Letzte Aktualisierung: 04.12.2017