Rückkehrfonds (2008 - 2013)

Mit dieser Entscheidung wird im Rahmen des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ ein Rückkehrfonds für den Zeitraum von 2008 bis 2013 eingerichtet, für den insgesamt 676 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden.

RECHTSAKT

Entscheidung Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Europäischen Rückkehrfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme".

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Entscheidung werden die Ziele des Rückkehrfonds und die Regeln für seine Verwaltung festgelegt. Sie legt auch die verfügbaren Haushaltsmittel für den Fonds und die Kriterien für die Verteilung der Mittel fest.

Der Fonds richtet sich an Personen, die internationalen Schutz oder vorübergehenden Schutz genießen (oder diesen beantragen) und an Personen, die illegal in einem EU-Mitgliedstaat wohnen.

Förderfähige Maßnahmen

Der Fonds kann zur Finanzierung einzelstaatlicher und grenzüberschreitender Maßnahmen oder für Maßnahmen auf EU-Ebene eingesetzt werden.

Die einzelstaatlichen Maßnahmen richten sich auf die Gestaltung eines integrierten Rückkehrmanagements * in den EU-Mitgliedstaaten und auf die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich. Diese Maßnahmen sind auch darauf ausgerichtet, eine einheitliche Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften zum integrierten Rückkehrmanagement zu fördern.

Zu den grenzüberschreitenden Maßnahmen und Maßnahmen im Interesse der EU gehören Maßnahmen, die:

Grundsätze für die Unterstützung durch den Fonds

Im Einklang mit den Prioritäten und Zielen der EU gewährt der Fonds Finanzhilfe, um Maßnahmen zu unterstützen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und bereits aus öffentlichen und privaten Quellen kofinanziert werden. Der Beitrag des Fonds darf den Höchstsatz von 50 % der Gesamtkosten einer einzelstaatlichen Maßnahme nicht überschreiten. In Ländern, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds.

Die Kommission wird strategische Leitlinien für den Zeitraum 2008 bis 2013 verabschieden, die die Prioritäten auf EU-Ebene für jedes einzelne Ziel des Fonds vorgeben.

Jeder EU-Mitgliedstaat wird auf der Grundlage dieser Leitlinien ein Mehrjahresprogramm vorbereiten, das eine Strategie festlegt und die Maßnahmen beschreibt, die zur Erreichung ihrer Ziele durchgeführt werden sollen, und zusätzliche Angaben zur Projektfinanzierung enthält. Es wird ebenfalls die Jahresprogramme festlegen, die das Mehrjahresprogramm umsetzen.

Ausschuss, Überprüfung und Aufhebung

Die Kommission wird durch den Ausschuss „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ unterstützt. Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Entscheidung bis zum 30. Juni 2013 überprüfen.

Hintergrund

Diese Entscheidung bringt die vorbereitenden Finanzierungsmaßnahmen, die unter dem Haager Programm durchgeführt wurden, voran. Diese Maßnahmen wiederum gehören zur Rückkehrpolitik der EU, die durch das Rückkehraktionsprogramm vom 28. November 2002 eingeführt wurde. Der Fonds, für den Mittel in Höhe von 676 Mio. EUR für diesen Zeitraum bereitgestellt wurden, ist Teil des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“, das durch die Mitteilung vom 6. April 2005 eingerichtet wurde.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung Nr. 575/2007/EG

7.6.2007

-

ABl. L 144 vom 6.6.2007

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entscheidung der Kommission 2008/458/EG vom 5. März 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Rückkehrfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms Solidarität und Steuerung der Migrationsströme in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten, die Vorschriften für die Verwaltung und finanzielle Abwicklung aus dem Fonds kofinanzierter Projekte und die Förderfähigkeit der Ausgaben im Rahmen solcher Projekte [Amtsblatt L 167 vom 27.6.2008].

Entscheidung der Kommission 2007/837/EG vom 30. November 2007 zur Durchführung der Entscheidung Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Annahme strategischer Leitlinien für den Zeitraum 2008 bis 2013 [Amtsblatt L 330 vom15.12.2007] Diese Entscheidung steckt die strategischen Leitlinien für den Zeitraum 2008 bis 2013 ab, die die Prioritäten der EU und die spezifischen Prioritäten der EU-Mitgliedstaaten festlegen, um mehr Mittel aus dem Rückkehrfonds zu erhalten.

Diese Entscheidung sieht vier Prioritäten mit jeweils einer oder mehreren spezifischen Prioritäten vor:

Letzte Änderung: 06.08.2010