Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität

Das Internet ist zum festen Bestandteil unseres Alltags geworden. Gleichzeitig ist der Internetnutzer gegenüber Angriffen, die von außerhalb der EU liegenden Ländern begangen werden, anfällig geworden. Angesichts der rasanten Zunahme der Internetkriminalität* schuf die Europäische Kommission im Jahr 2007 die Grundlage für eine umfassende Politik zu deren Bekämpfung.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen - Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOM(2007) 267 endg. vom 22.5.2007).

ZUSAMMENFASSUNG

Das Internet ist zum festen Bestandteil unseres Alltags geworden. Gleichzeitig ist der Internetnutzer gegenüber Angriffen, die von außerhalb der EU liegenden Ländern begangen werden, anfällig geworden. Angesichts der rasanten Zunahme der Internetkriminalität* schuf die Europäische Kommission im Jahr 2007 die Grundlage für eine umfassende Politik zu deren Bekämpfung.

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Ziel war es, eine allgemeine Politik vorzustellen, anhand deren die Bekämpfung der Internetkriminalität besser koordiniert werden sollte.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziel und Maßnahmen

Ziel ist eine schärfere Bekämpfung der Internetkriminalität auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch:

ERFOLGE

Zu den Erfolgen zählen:

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur Internetkriminalität erhältlich.

HINTERGRUND

In dem im Jahr 2009 in Kraft getretenen Artikel 68 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird die bedeutende Rolle des Europäischen Rates bei der Rechtsetzung im Bereich Inneres offiziell anerkannt. Somit können die Maßnahmen zur Bekämpfung der Internetkriminalität durch EU-Rechtsvorschriften und weitreichendere Initiativen ergänzt werden.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Internetkriminalität: alle kriminellen Handlungen, die mittels elektronischer Kommunikationsnetze und Informationssysteme begangen oder gegen derartige Netze und Systeme verübt werden.

Der Begriff „Internetkriminalität“ wird auf drei Arten von kriminellen Handlungen angewandt:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union - ein offener, sicherer und geschützter Cyberraum (JOIN(2013) 1 final vom 7. Februar 2013).

Letzte Aktualisierung: 26.05.2015