Das Internet ist zum festen Bestandteil unseres Alltags geworden. Gleichzeitig ist der Internetnutzer gegenüber Angriffen, die von außerhalb der EU liegenden Ländern begangen werden, anfällig geworden. Angesichts der rasanten Zunahme der Internetkriminalität* schuf die Europäische Kommission im Jahr 2007 die Grundlage für eine umfassende Politik zu deren Bekämpfung.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen - Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOM(2007) 267 endg. vom 22.5.2007).
Das Internet ist zum festen Bestandteil unseres Alltags geworden. Gleichzeitig ist der Internetnutzer gegenüber Angriffen, die von außerhalb der EU liegenden Ländern begangen werden, anfällig geworden. Angesichts der rasanten Zunahme der Internetkriminalität* schuf die Europäische Kommission im Jahr 2007 die Grundlage für eine umfassende Politik zu deren Bekämpfung.
Ziel war es, eine allgemeine Politik vorzustellen, anhand deren die Bekämpfung der Internetkriminalität besser koordiniert werden sollte.
Ziel und Maßnahmen
Ziel ist eine schärfere Bekämpfung der Internetkriminalität auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch:
die Verbesserung der operativen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung durch Verstärkung und Klärung der Zuständigkeiten von Europol, Eurojust und anderen Strukturen;
die Abstimmung und Verbindung von Schulungs- und Fortbildungsprogrammen für das Personal der Strafverfolgungs- und Justizbehörden der EU-Länder in Zusammenarbeit mit Europol, Eurojust, der Europäischen Polizeiakademie und dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten ;
die Verbesserung der politischen Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den EU-Ländern durch die Einrichtung einer ständigen Kontaktstelle der EU für den Informationsaustausch und einer Schulungsplattform der EU für Schulungen zur Bekämpfung der Internetkriminalität;
die politische und rechtliche Zusammenarbeit mit Drittländern mittels des Europarat-Übereinkommens über Cyberkriminalität aus dem Jahr 2001 (und des einschlägigen Zusatzprotokolls), der Lyon-Rom-Arbeitsgruppe der G8 zur Bekämpfung der Hightechkriminalität und den einschlägigen Projekten von Interpol;
einen verstärkten Dialog zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zur Schaffung gegenseitigen Vertrauens und Meldung sachdienlicher Informationen;
die Standardisierung der in den EU-Ländern geltenden Rechtsvorschriften und Definitionen auf dem Gebiet der Internetkriminalität;
die Ausarbeitung von Indikatoren zur Messung des Ausmaßes der Internetkriminalität;
die Schärfung des Bewusstseins für die durch die Internetkriminalität verursachten Kosten und Gefahren;
Forschungsprogramme der EU, beispielsweise im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit - Polizei.
Zu den Erfolgen zählen:
Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur Internetkriminalität erhältlich.
In dem im Jahr 2009 in Kraft getretenen Artikel 68 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird die bedeutende Rolle des Europäischen Rates bei der Rechtsetzung im Bereich Inneres offiziell anerkannt. Somit können die Maßnahmen zur Bekämpfung der Internetkriminalität durch EU-Rechtsvorschriften und weitreichendere Initiativen ergänzt werden.
Internetkriminalität: alle kriminellen Handlungen, die mittels elektronischer Kommunikationsnetze und Informationssysteme begangen oder gegen derartige Netze und Systeme verübt werden.
Der Begriff „Internetkriminalität“ wird auf drei Arten von kriminellen Handlungen angewandt:
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union - ein offener, sicherer und geschützter Cyberraum (JOIN(2013) 1 final vom 7. Februar 2013).
Letzte Aktualisierung: 26.05.2015